Sekundäre Darlegungslast erfüllt: Airbnb-Mieter Urheberrechtsverletzer

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Der Untermieter bei Airbnb wird sich wohl gedacht haben: Berlin ist eine Reise wert.

Aber auch interessant wie oft Berlin in den Beiträgen über Urheberrechtsverletzungen und vom beklagten gewonnen beiträge auftaucht

Ja, das hängt immer davon ab, wer uns mit Fällen beliefert. Wer gibt schon gerne Fälle weiter, wo er verloren hat? :wink:

Dieser Fall zeigt doch genau das, wie es auch bei den vorhergehenden Urteilen war. Der Beklagte wurde aufgrund einer vernünftigen Begründung, freigesprochen. Die Aussage des Angeklagten war dank Anwalt, so gut, dass diese von der Gegenseite nicht wiederlegt werden kann. Und somit bleibt dem Gericht nur der Freispruch übrig.

Aber wir kennen doch unsere Pappenheimer, weil wir selber ja nicht besser sind. Der Angeklage hat hunderprozentig selber diese „Tat“ begangen. Da aber die derzeitige gesetzliche Lage so löchrig ist, ist es für einen vernünftigen Anwalt überhaupt kein Problem, seinem Mandanten mit einer erfundenen Geschichte aus dieser Sache rauszuboxen. Diese Story muss halt nur glaubhaft dargestellt werden, was jeder gute Anwalt kann.

Wir wissen doch alle, dass es dem Anwalt am Ende auch nur darum geht einen Fall zu gewinnen und wenn mit so einer Geschichte den Fall gewinnt, dann hat er alles richtig gemacht. Und es wird den Beklagten auch recht einfach gemacht, aufgrund der laschen, unausgereiften Gesetze. Man braucht halt nur einen echten Strohmann, den aber nicht auffindbar ist und ein Alibi, was auch recht einfach zu erfinden ist. So ne Geschichte ist dann schnell „geschrieben“. Der Anwalt macht die dann noch schön gerichtsfest und alles gut. Dafür bekommt er ja auch sein Geld…

Also Leute, nehmt euch auf jeden Fall einen Anwalt, wenn ihr so einen Anklage (P2P Filesharing) bekommt. Das kann dann zu eurem Vorteil enden… Anwälte haben keinen Skrupel, vor Gericht ne Story so zu drehen, dass der Beklagten daraufhin freigesprochen wird.