Kommentare zu folgendem Beitrag: Schadenersatz wegen Filesharings: Faktor 150 des Verkaufspreises
Kommentar von Tony:
Warum hat sie nicht einfach gesagt, sie wäre es nicht gewesen; ihre Kinder hätten ihr bestätigt, dass sie es waren (oder nicht waren, wenn es vor Gericht was gebracht hätte). Ich meine, man kann seine Kinder doch nicht 24 Stunden am Tag kontrollieren, da kommt man ja gar nicht dazu, sein eigenes Leben zu führen und den Alltag zu bewältigen, wenn man den Kindern immer auf die Finger schauen muss.
Kommentar von volcom stoned:
Im Haifischbecken darf man sich nicht wundern, wenn man gebissen wird…
Kommentar von Bimba:
Und so werden Existenzen vernichtet.
Armes Deutschland.
Kommentar von Winterkorn:
Gegenstandwert ungleich geschuldete RAK-Kosten, dieses Verfahren war für den Beklagten sicher kostenintensiv, aber fünfstellig dürfte es wohl nicht geworden sein.
Kommentar von Ichbins:
Wird Zeit, dass die Firmen erst einmal den „Schaden“ zu beweisen haben. Das Dumme ist nämlich: kann man nicht! Denn 99,99% aller, die sich ein Spiel illegal downloaden, würden das Zeugs eh niemals legal kaufen. Daher finde ich SCHADENSERSATZ als Begriff seltsam bis lachhaft. Ob man das Zeugs runterlädt oder NICHT KAUFT, der Hersteller bekommt so oder so: Null. Und 90% aller Downloader laden das Zeugs eh nur um es zu haben, aber nicht weil sie es wirklich wollen.
Dazu kommen ein paar Tausend, die es eben als Demoversion ansehen (gibt es ja kaum noch heutzutage …) und bei GEFALLEN kaufen. Und daran scheitert es dann auch oft. Gibt ja auch noch PC-Games die kaufenswert sind. LEIDER.