Salzgitteraner soll illegale Porno-Downloads ermöglicht haben

Salzgitteraner soll illegale Porno-Downloads ermöglicht haben

Salzgitter. Pornos fast für lau – nach dieser Devise soll ein Salzgitteraner tausende Filme illegal auf einer Plattform im Internet eingestellt haben.

Salzgitter. Pornos fast für lau – nach dieser Devise soll ein Salzgitteraner tausende Filme illegal auf einer Plattform im Internet eingestellt haben.

Auch Urheberrechtsverletzungen im Internet sind Straftaten, für die man unter Umständen ins Gefängnis geht. Diese Erfahrung muss aktuell ein 40 Jahre alter Tatverdächtiger aus Salzgitter machen. Er soll über sieben Jahre lang geschützte Dateien, zumeist pornografische Filme, auf eine illegalen Plattform im sogenannten Usenet zum Download angeboten haben.

Quelle:

https://www.salzgitter-zeitung.de/salzgitter/article229386264/Salzgitteraner-soll-illegale-Porno-Downloads-ermoeglicht-haben.html

Über mehr infos währe ich dankbar.

Komisch finde ich, dass diese Tat anscheinend nur in den Zeitungen des BZV Medienhaus GmbH abgedruckt wurde!
Bei dem bißchen Text, der dort überall nur ersichtlich ist, bin ich mal davon ausgegangen, dass der Täter wohl jetzt deswegen verhaftet wurde und man ihm diese 7 Jahre des Uploads nachweisen könne?!?

Allerdings findet man bei der Polizei Salzgitter zumindest keinen passenden Eintrag, mit solchem Inhalt in den letzten Tagen !

Siehe:

https://www.presseportal.de/blaulicht/nr/56519

Weiterhin scheint der Verfasser ses Artikels „Erik Westermann“ zumindest ein echter Reporter zu sein, der wohl für sämtliche Zeitungen des BZV als Polizeireporter bzw. Gerichtsreporter unterwegs ist!
Andere Artikel hab ich keine gefunden von dem!

Google AMP-Viewer machts möglich

www.google.com/amp/s/www.salzgitter-zeitung.de/salzgitter/article229386264/Salzgitteraner-soll-illegale-Porno-Downloads-ermoeglicht-haben.html%3fservice=amp

Die Polizei durchsuchte im November 2017 seine Wohnung, ein Computer, mehrere Festplatten und andere digitalen Speichermedien wurden sichergestellt und eingezogen.

Town.ag

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Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht in Salzgitter nun den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Sie hält eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für erforderlich – allerdings würde die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Erlässt das Gericht den Strafbefehl, muss der Beschuldigte zusätzlich noch eine Geldauflage von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Quelle: Salzgitter Zeitung

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Ich sag schonmal danke…ich hab mir vor 5 Minuten den Viewer angeschaut für Chrome!
https://chrome.google.com/webstore/detail/amp-accelerated-mobile-pa/abbbnefchbpffkbnadnopdahjcmbheho
:rofl: :rofl:

AMP
Stellt einer User nun eine Suchanfrage die zu der gespeicherten AMP-Seite passt, zeigt Google diese in den mobilen (im diesem Fall ein Smartphone) SERPs an.
Diese werden dabei mit „AMP“ und einem „Blitz“ gekennzeichnet.
Das ist bei mir noch der Fall, aber nun geht es nur noch mit der Bezahloption weiter um den SZ+ Inhalt freizulegen.

Hier nochmal das wesentliche, alles andere kann selbst aus der Tarnkappe.info entnehmen…

  • Dem Mann wird Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vorgeworfen.

  • Der Mann wird beschuldigt, seit September 2010 bei der Plattform registriert gewesen sein und als Administrator eines Teilbereichs des Forums großen Eifer an den Tag gelegt haben – allerdings ohne finanziell zu profitieren, wie Christian Wolters, Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft schildert.
    Sein Ziel sei gewesen, „die Plattform aufrechtzuerhalten und mit weiteren Inhalten zu unterstützen“. Mutmaßlich also ein Überzeugungstäter, der strafrechtlich bis zu dem Zeitpunkt nicht in Erscheinung getreten war. Der Mann sei voll geständig.

Quelle:
https://www.salzgitter-zeitung.de/salzgitter/article229386264/Salzgitteraner-soll-illegale-Porno-Downloads-ermoeglicht-haben.html

Gab es nichtmal ein Urteil das Pornos in Deutschland kein Urheberrecht genießen weil dazu du künstliche Schöpfung zu primitiv ist?

Irgendwann ist der Zeitpunkt erreicht, an dem Gerichte ganz offensichtlich die Nase voll haben. Hierzu gehören insbesondere auch Abmahnungen durch Urheberrechtsverstöße im Rahmen einer Tauschbörsennutzung durch „Erotikfilme“.

Für Aufsehen sorgte eine Entscheidung des Landgericht München I (LG München I, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12). Ansprüche, die die Herstellerin von acht Filmen „erotischen Inhalts“ mit so fantasievollen Namen wie „Felxible Beauty“ und „Young Passion“ beantragt die Auskunft von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG.

Das Landgericht wies diesen Antrag zurück.

Pornofilme genießen keine urheberrechtlichen Schutz

Begründet wurde die Zurückweisung des Antrages damit, dass die Erotikfilme keinen Schutz als Filmwerke gemäß § 94 UrhG beanspruchen können, es fehlen offensichtlich an einer persönlichen geistigen Schöpfung.

Was passiert in diesen Filmen?

Wir wissen es nicht genau (und möchten es auch gar nicht wissen). Jedenfalls zeigt der Film in 7 Minuten 43 Sekunden „lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise“. In einem weiteren Film mit einer Lauflänge von 19 Minuten 34 Sekunden handelt es sich „um reine Pornographie“.

Auch ein Laufbilderschutz wurde zurückgewiesen.

Jedes Filmwerk schutzfähig?

Es ist tatsächlich so, dass nicht jedes Filmwerk ein geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG ist.

Filmwerke bestehen aus einer Bild- oder Bild-Ton-Folge, die dem Betrachter den Eindruck von der Wiedergabe eines bewegten Geschehensablaufs vermittelt. Ein Spielfilm gilt als schutzwürdig. Wegen der bei der Umsetzung einer Handlung notwendigen Abstraktion und dramaturgischen Aufbau erbringt der Regisseur stets eine persönliche geistige Schöpfung. Ob ein Erotikfilm einen Regisseur hat, wissen wir nicht genau (und möchten es auch gar nicht wissen). Ob es einen dramaturgischen Aufbau gibt, können wir an dieser Stelle eigentlich nur mit Zweideutigkeiten beantworten, was wir uns an dieser Stelle ersparen.

Das Thema schöpferische Leistung bei Dokumentarfilmen dürfte ebenfalls nicht passen, da hier die Aufbereitung eines Themas die individuelle Gestaltung des Tatsachenstoffes und die Bildfolgen entscheidend sein können. Ein Faktor kann auch der künstlerische Gestaltungsspielraum sein. Kurze Filmdokumentationen ohne künstlerische Gestaltung dienen der Informationsvermittlung und unterliegen somit nicht dem urheberrechtlichen Schutz. Gegebenenfalls werden entsprechende Informationen vermittelt. Lang sind die Filmchen jedenfalls nicht.

Die Entscheidung des Landgerichts München I ist somit gar nicht so abwegig, wie sie auf dem ersten Blick erscheint.

Wo ist die Grenze?

Immer wieder gespottet wird über „Pornofilme mit Handlung“. Wir möchten in diesem Zusammenhang zum Thema „Handlung“ in derartigen Filmwerken auf einen lesenswerten Beitrag auf der Plattform „Der Postilion“ verweisen.

Wenn die Entscheidung Schule macht, dürfte dies quasi das Ende des urheberrechtlichen Schutzes für „erotische Kurzfilme“ bedeuten, bei denen es eigentlich nur eine einzige Handlung gibt.

:wink: :rofl: :rofl:

Jetzt müsste man Abwegen ob er Hochglanzproduktionen von GGG angeboten hat oder 7000 Clips von Mydirtyhobby, beim letzeren könnte er sich ja auf das Urteil berufen.

Was er angeboten hat? is doch nebensächlich… Is schon witzig das so nach und nach alle Admin’s, Paten, damals durchsuchten von Town , Ihr Urteil bekommen.

Überlege gerade wer damals aus Salzgitter kam.??

Von den revo’s hört man garnüx… Sind die alle mit nem blauen Auge davon gekommen?