Robert Kneschke verlangt 450 EUR für eine Kinderzeichnung

Ich hab mich nochmals umgeschaut zu dem Thema und bin tatsächlich fündig geworden!!

Da @lilprof54 ja gesagt hatte, dass die Betreuung der Schul-Homepage auf ehrenamtlicher Basis stattfindet und @wakeup13 davon ausging, dass es sich um ein angestelltes Lehrerverhältnis zu der Schule handelt, sind die rechtlichen Bewertungen natürlich unterschiedlich angesiedelt !!

Ich habe allerdings einen offiziellen Leitfaden mit Gesetzestexten, Urteilen etc. pp. gefunden, der sich genau mit der Problematik bzgl. Urheberrechtsverletzung auf Schul-Webseiten durch die Betreuenden (für Lehrer aber auch für freiwillige Helfer z.B. durch den Elternbeirat usw.) beschäftigt !! :wink:
Dort sind auch die Verantwortlichkeiten, in genau diesen besonderen Fällen, aufgezeigt und geklärt !!

Name:
Schule.Medien.Recht.
Ein juristischer Wegweiser zum Einsatz digitaler Medien in der Schule

https://medienkompetenz.bildung-rp.de/fileadmin/user_upload/medienkompetenz-macht-schule.bildung-rp.de/dateien/Schule.Medien.Recht/Schule.Medien.Recht._gesamt_2018_WEB.pdf

Ich würde sagen, dass der spezielle Fall von @lilprof54 genau so, ab Seite 146 ff. aufgeklärt wird. Ich finde, dass sich das dort unwahrscheinlich positiv in dem Fall hier anhört und @lilprof54 das gar nicht selber klären muß…!!
Der Leitfaden ist noch keine zwei Jahre alt, sprich: er ist top-aktuell…was bei schulischen Belangen eigentlich Seltenheitswert hat! :rofl: :rofl:

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