Robert Kneschke verlangt 450 EUR für eine Kinderzeichnung

Wie du ja ursprünglich mal geschrieben hattest:

Bei der Downloadseite „clipartstation“ steht „Download All Types Of Clipart in PNG Format for Free“ - daher hatte ich keine Hemmungen, das Bild zu nutzen.

…kann dir keine „grobe Fahrlässigkeit“ angelastet werden, allerhöchstens „Naivität“!! :wink: Und Naivität ist heutzutage noch kein Straftatbestand oder Rechtsbruch!

1 „Gefällt mir“

Ich bin kein Anwalt, aber Regress wird nicht auf dich zukommen. Wie schonmal erwähnt, selbst die Anzeigen aufgrund der teuren urheberrechtlich geschützten interaktiven Straßenkarten auf Schulseiten wurden komplett von den Behörden bezahlt. Und grob fahrlässig war das schon gar nicht, weil ja der Eindruck geweckt wurde, dass das Angebot kostenfrei sei.

Wir haben genau das gleiche wie im Artikel (Grundschule, Clipart, sogar Anwaltskosten usw. auf den Cent genau) erlebt und nach anwaltlicher Rücksprache heute gezahlt.
Auf den Kosten bleiben wir sitzen, da unser Schulamt genau solche Fälle vor kurzen per Rundschreiben als vom Verantwortlichen selbst zu tragen festgestellt hat.
Es scheint eine Masche von Herrn Kneschke zu sein, die leider kaum nachweisbar ist.
Es wäre sehr interessant zu erfahren, wieviele Fälle es noch gibt. Nur dann könnte man vielleicht Absicht unterstellen.

1 „Gefällt mir“

Was du da sagst, ist Richtig !! Und wichtig !!

Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass diese Clipart-Seite mit zu seiner Masche gehört, wenn nicht sogar ihm selber gehört. Was dieser Mensch da abzieht, ist eine bodenlose Frechheit.

Das kann hoffentlich nur ein schlechter Witz sein?

Nein. Leider nicht.

Ich würde dabei sogar behaupten, dass du dich dabei hast, über den Tisch ziehen lassen!! Und der genannte RA sollte sich eventuell mal für einige Wiederholungs-Semester an seiner Uni anmelden!!
Das Schulamt kann für seinen Bezirk nicht einfach die ehrenamtliche Arbeit eines Nicht-Fachmanns zulassen bzw. sogar forcieren, um damit die Kosten einer externen Fachfirma einzusparen, die es eigentlich dafür locker zu machen hätte! Und wenn dann ein nicht fahrlässiger Fehler, eines Nicht-Fachmanns im Ehrenamt passiert, sich dann komplett aus der Verantwortung zu ziehen mit einem Rundschreiben, halte ich mal für völlig gesetzeswidrig!!

Bei einem Netto-Streitwert von 900€ kann der gegnerische Anwalt die Anwaltkosten bei einem Rechtsstreit nach dem dafür geltenden Rechts­anwalts­ver­gütungs­gesetz (RVG) allerhöchstens mit einem 1,3 fachen Gebührensatz berechnet werden! Sollte der ganze Vorgang aussehen, wie ein Serienvorgang (Massenabmahnungen usw.) darf er sogar nur den 1,0 fachen Gebührensatz verlangen!

Gehen wir in deinem Fall mal vom Höchstmaß aus (nach unten korrigieren kann man immer noch), also dem 1,3 fachen Gebührensatz und einem Netto-Streitwert von 900€ zuzüglich 144€ MwSt, wäre die zu entrichtende Anwaltsgebühren nach RVG bei:

  • Beendigung ohne Einigung (Summe inkl. Pauschale und MwSt.) = 143,84€
  • Beendigung mit Einigung (Summe inkl. Pauschale und MwSt.) = 283,04€

Als erstes überprüft die Schulbehörde den Streitwert, der ja weitaus zu hochgegriffen ist - aber selbst, wenn die Behörde den Wert anerkennt, wird als zweiter Schritt die restlichen Posten überprüft.
Wie nun in deiner gegnerischen Rechnung die knapp 711€ Anwaltsgebühren zustande kommen, wird durch die Schulbehörde als zweites geprüft. Sie werden den viel zu hohen Gebührenbetrag, den man eigentlich schon als sittenwidrig bezeichnen könnte, direkt erkennen!! Darauf hin erstellen diese ein Gegenangebot an den gegnerischen RA, mit dem Hinweis auf die Sittenwidrigkeit und einem dezenten Hinweis auf das rechtsgültige Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, dass die Gebühren schliesslich vorgibt…
Alleine dabei sollte die Kanzlei Deubelli in Erklärungsnot kommen, wie sich die, bis zu 567€ zu hohen Gebühren, zusammensetzen!!

Was auch noch passieren könnte: Die Schulbehörde wittert einen Betrugsversuch und übergibt den ganzen Vorgang an ihre vorgesetzte Behörde (müsste ja die Landesschulbehörde dann sein?), da diese eine eigene Rechtsabteilung hat…

1 „Gefällt mir“

Darf ich fragen welches Schulamt das ist?
Weil rein rechtlich wurde der Sachverhalt hier schon gerichtlich vom OLG Celle geklärt:
https://www.dirks.legal/2016/12/07/urheberrechtsverletzung-auf-schulhomepage-wer-haftet/
…hatte ich schonmal gepostet, aber hier nochmal ausführlich das Gerichtsurteil:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=KORE224912015&st=null&showdoccase=1
Ich bezweifle, dass sich ein Schulamt über einen Gerichtsentscheid hinwegsetzen kann. Und wenn sie mit dienstlichen Konsequenzen drohen, würde ich den Job einfach nicht mehr machen. Ihr seid schließlich Lehrer und keine Webdesigner.

1 „Gefällt mir“

Für die Schule würde ich keinen Finger mehr krumm machen. Man hat gerne Dein ehrenamtliches Engagement beansprucht und jetzt wo es Probleme gibt, will man Dich haftbar machen, spinnen die eigentlich nur noch?

Du nimmst an, dass dvkaiser ehrlich is, was vielleicht für dich als Mensch spricht, da du anderen vertrauen möchtest…

Doch aus den bekannten Fakten ist eines überdeutlich. Dieser sogenannte „Fotograf“ macht diese Abzockenummer beruflich. Der tut nichts anderes. Das ist sein Leben.

Ziemlich sicher hat der seinen eigenen Namen und alle seine „Werke“ auf Google alerts. Wenn ich er wäre, würde ich hier im Forum direkt versuchen Disinfo zu streuen um ein Verfahren abzuwenden denn während sein Anwalt fein raus ist, wenn man dem Vogel nachweisen kann was er da tut dann geht er in den Knast.

Und Foren voller neugieriger Menschen sind gaaaaanz schlecht wenn man so einer ist wie er.

Ohne hier jemanden vorverurteilen zu wollen, aber @dvkaiser taucht rein zufällig hier brandneu auf, mit der selben Geschichte und erteilt schlechten Rat. Schon komisch wa?

VIelleicht kann einer der Admins mal die IP checken?

@lilprof54 Anwalt. Jetzt. Sei sehr vorsichtig mit dem was du hier preisgibst. Mach dich nicht angreifbar.

Ja. Es ist das LASUB in Dresden.

Man kann Paranoia auch übertreiben.
Natürlich bin ich „ganz zufällig“ über die Google-Suche auf diesen Beitrag gekommen und hatte mir erhofft, hier schnelle Anregung zur Reaktion zu bekommen, da der Anwaltsbrief viel zu spät ankam und die -kostenpflichtige - Auskunft über www.frag-einen-anwalt leider nur das Schreiben vollumfänglich bestätigt hat. Wie sich am nächsten Tag hier im Forum herausstellte, gibt es sehr wohl andere höchstrichterliche Entscheidungen. Wenn ich das 24 Stunden eher gewusst hätte, hätte ich mir die absurde Ausgabe auf der wir nun sitzenbleiben sparen können.
Nochmal zu den „Verdacht“ gegen mich: was könnte ich denn tun um den auszuräumen?

So einfach ist es nicht.
Es gibt einfach niemanden der das für lau macht.
Und der Bedarf ist einfach da.
Jetzt einfach hinschmeißen weil einem ein Fehler unterlaufen ist (ist ja leider so, sonst hätten solche Geschäftsmodelle keine Chance), geht mehr an die Substanz als wenn man mit neuer Aufmerksamkeit weitermacht.
Dazu muss man noch sagen, dass uns (meiner Frau und mir) aus ganz privaten Gründen (familiärer Verlust) die berufliche Seite unseres Lebens überproportional am Herzen liegt.

Nochmal zum Mitschreiben: Ihr seid die falschen Ansprechpartner! Juristisch verantwortlich für den Inhalt von Schulwebseiten ist das Kultusministerium des Bundeslandes. Ihr habt doch gar keine Ahnung, wie auf solche Forderungen zu reagieren ist. Da gibt es nur eine richtige Handlungsweise:
Die Schulleitung leitet das Forderungsschreiben an die nächste Behörde weiter, meist Schulamt oder Regierungspräsidium. Die leiten das an das Ministerium weiter und die haben Rechtsanwälte, die sich darum kümmern. Alles andere ist grober Unfug.

1 „Gefällt mir“

@ VIP
Vielen Dank für die umfangreiche und nachvollziehbare Recherche zu der Rechnung des Kneschke-Anwalts. Es macht deutlich, dass Deubelli & Kneschke offensichtlich eine einträgliche Partnerschaft eingegangen sind mit einer win-win-Situation für beide!
Das Wissen um die Anzahl vergleichbarer Fälle könnte einerseits vielleicht helfen, andrerseits fürchte ich, an dem grundsätzlichen Vorgehen (abgesehen von den überhöhten Forderungen) lässt sich nicht mäkeln. Der Kneschke macht das ja scheinbar schon länger, da müsste in der Vergangenheit doch mal irgendwer stärker opponiert haben, oder?
@dvkaiser
Doof und auch unverständlich, dass vorgesetzte Dienstbehörden euch da im Regen stehen lassen. Es gibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wozu im BGB unter anderem steht:
Er hat sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses auch um den Schutz anderer Rechtsgüter des Arbeitnehmers (wie Ehre, Eigentum, Gleichbehandlung) zu kümmern.

Du schreibst, „ihr“ bleibt auf den Kosten sitzen - ihr als Familie oder ihr als Schule?

P.S.: Ob der Kneschke wohl auch solche threads über seine Person und sein Geschäftsgebaren liest?

1&1 Versatel Dresden, Sachsen :wink:
@dvkaiser hat ja auch vom Landesamt für Schule und Bildung in Dresden berichtet !
Für mich ist das erst einmal schlüssig!

Ich denke schon! Mit Tante Guuble kennt er sich bestimmt aus!

Wie ich ja schon mal in dem ersten Thread zu dem Thema geschrieben hatte, hat R. Kneschke schon 2014 in einem Artikel bei t3n erklärt, wie er zu Umsätzen im 5-stelligen Bereich mit seiner Stockfotografie kommt…

So verdient man 10.000 Euro monatlich mit Stockfotos

Die Kommentare unter dem Artikel (auch von Berufskollegen) sind sehr kritisch zu seiner Vorgehensweise! Manche Kommentatoren bezweifeln regelrecht, diese Zahlen bzw. seine Umsätze, unter den beschriebenen Voraussetzungen! Was dann ja nichts anderes bedeuten würde, dass die hohen Umsatzzahlen entweder unwahr sind oder durch andere Tätigkeiten in seinem Geschäftsmodell resultieren…was natürlich zu einer professionellen Abmahnstrategie passen könnte…?! :wink:

1 „Gefällt mir“

Du selbst leider gar nichts. Der Verdacht bleibt an dir kleben.

Nachdem @VIP sagt, deine IP ist „residential“ aus Dresden, sieht es für dich besser aus und ich entschuldige mich erstmal.

Wenn deine Geschichte stimmt, hast du dich tatsächlich über den Tisch ziehen lassen, wie @VIP bereits erklärte. Anwälte, die Briefe zu spät abschicken kann man in den USA verklagen wegen Inkompetenz. Das geht in Deutschland AFAIK nicht. Inkompetent ist dieser Anwalt ziemlich sicher.

Anwälte sind juristisch eine „besonders geschützte“ Berufsgruppe, was in der Praxis kaum jemand zu stören scheint, die Gerichte allerdings schon. Was im Prinzip gut ist, aber bedeutet dass schwarze Schafe mit ziemlich viel durchkommen.

Die Massenabmahnpraxis in Deutschland seit so ziemlich des Beginn des Internet ist legalisierte Abzocke. Am Anfang haben daran die „Rechteinhaber“ und die Anwälte gut verdient. Wenn nun Einzelpersonen das Geschäftsmodell imitieren ist vielleicht ein guter Zeitpunkt gekommen, das Modell gerichtlich anzugreifen. Einzelpersonen haben nämlich meist nicht unlimitierte Resourcen.

Da du leider bereits gezahlt hast ist der Fall für dich zu Ende. Ich empfehle dir, diese schmerzliche Erfahrung nicht als Beispiel an andere weiterzugeben.

Gab es nicht sogar mal eine Facebook Gruppe „Robert Kneschke ist ein Hurensohn“ oder so? Hatte da mal irgendwas gehört, kann mich auch irren. In jedem Fall findet google dahingehend auch nichts mehr… und ich finde, dass so etwas auch nicht angemessen war/wäre/ist.

Bildrechte und Lizenzierungsthemen von Bildern sind ein sehr komplexes Thema. Daher kann auch ich mich nur dem obigen Hinweis von wakeup13 anschließen.

So ein Thema muss juristisch sauber und vollumfänglich geprüft werden, um hier der Gerechtigkeit im Sinne aller Beteiligten Genüge zu tun. Für den Urheber wäre es natürlich ratsam, seine Werke mittels eines unübersehbaren Wasserzeichens zu schützen und auch die Disclaimer auf seiner Webseite absolut eindeutig zu halten, um zukünftige Irritationen und Rechtsstreitigkeiten - ebenfalls im Sinne aller Beteiligten - zu verhindern.

1 „Gefällt mir“

Habe die Kommentare nicht gelesen aber ich möchte noch einen anderen Datenpunkt einbringen:

Als „professioneller Fotograf“ und „Online Marketing Rockstar“ ist sein offizielles Selbtsporträt, das er t3n zu Verfügung stellt, eines, auf dem er schüchtern lächelt und seine Brille schief sitzt. Nachdem er im Artikel selbst zugibt, dass die Nachbereitung, Bearbeitung und Auswahl der Bilder einen Großteil der Zeit in Anspruch nimmt. Hust Bullshit hust

Nachdem Robert Kneschke scheinbar sogar ein Buch veröffentlicht hat, mit dem Titel " Stockfotografie – Geld verdienen mit eigenen Fotos" (ein 416 Seiten Werk) sollte er eigentlich eine gewisse Expertise hinsichtlich des Schutzes seiner Werke besitzen.

Es ist nicht zu glauben, dass er dieses Wissen nicht hat. Er ist ein Experte auf diesem Gebiet - das ist auch seine persönliche Wahrnehmung, da man ansonsten kein Buch verfasst.

Vielmehr scheint er bewusst, fahrlässig und sehr gerne in Kauf zu nehmen, dass sich Leute (nachweisliche „Nicht Experten“ auf diesem Gebiet) seiner frei verfügbaren Bilder bedienen, um sich an diesen dann nach einem äußerst dubiosen Schema - und genau so liest sich das - finanziell zu bereichern.

Nachdem das kein Einzelfall zu sein scheint, das Ganze nicht zum ersten Mal passiert usw. ist sein Verhalten aus juristischer Sicht definitiv im Rahmen eines Betrugsverdachts zu überprüfen.

Es lässt sich festhalten:

Anspruch auf Schadensersatz

Gemäß § 97 Abs. 2 UrhG steht dem Rechteinhaber auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Im Gegensatz zum Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch ist der Schadensersatzanspruch verschuldensabhängig, d.h. dem Verletzer muss Vorsatz oder Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzungshandlung vorzuwerfen sein

Das diese Bildrechtsverletzung sogar für Robert Kneschke Zitat „leider für den durchschnittlichen Bildsucher schwieriger zu erkennen“ ist, „weil diese Seiten sich Mühe geben, einen seriösen Anschein zu erwecken.“ bestätigt, dass man dem Verletzer (-> unterdurchschnittlichlicher Bildsucher) eben auch keinen Vorsatz und keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann.

Quelle: https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2019/09/09/warnung-vor-vermeintlich-kostenlosen-cliparts-aus-dem-internet/

Und nachdem weder ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch seitens Kneschke erfolgt ist, auch eine nachträglich Lizenzierung inkl. Mehrkosten abgelehnt bzw. nicht angenommen wurde, bleibe ich beim äußerst dubiosen Geschäftsmodell inkl. Betrugsverdacht.

1 „Gefällt mir“

Sorry, aber du hast die letzten paar Jahre verpasst, oder? Jeder Vollhonk veröffentlicht heute ein eigenes Buch, und viele von denen machen das aus ganz offensichtlich unehrlichen Gründen… die wollen dir kein Wissen geben, die wollen dass du (im harmlosesten Fall) ihr dummes Buch und assozierten Merch kaufst oder (im schlimmsten Fall) dein Denken vergiften, damit du tust was sie sagen.

Ich schätze diesen „Fotograf“ als einen Vertreter der ersten Kategorie ein. Dass er ständig von seinem Einkommen faselt zeigt ganz klar, dass er nicht genug Phantasie hat um so gefährlich wie die Vertreter der zweiten Kategorie zu sein.

Für einen „Kreativen“ ist das die ultimative Disqualifikation.

[…] definitiv im Rahmen eines Betrugsverdachts zu überprüfen

Bin kein Anwalt, aber üblicherweise gibt es noch eine Schippe drauf, wenn man sowas „gewerbsmäßig“ oder unter Einbeziehung anderer („bandenmäßig“) tut. Da die Anderen in diesem Fall mal mindestens sein Anwalt, wahrscheinlich aber auch die Betreiber der Websites, auf denen seine „Werke“ (offenkundig lizensiert, wenn er die nicht bereits juristisch zur Unterlassung gezwungen hat) veröffentlicht sind ohne dabei auf die Lizenz hinzuweisen, ist meine Empfehlung, so gerichtsfest wie möglich zu dokumentieren, wie es zur Verwendung dieser „Werke“ kam.

Zuallererst bedeutet das, mit einem Medienanwalt zu sprechen, der weiß wo hier im Detail die Fallstricke und Angriffspunkte liegen.