Nachdem Robert Kneschke scheinbar sogar ein Buch veröffentlicht hat, mit dem Titel " Stockfotografie – Geld verdienen mit eigenen Fotos" (ein 416 Seiten Werk) sollte er eigentlich eine gewisse Expertise hinsichtlich des Schutzes seiner Werke besitzen.
Es ist nicht zu glauben, dass er dieses Wissen nicht hat. Er ist ein Experte auf diesem Gebiet - das ist auch seine persönliche Wahrnehmung, da man ansonsten kein Buch verfasst.
Vielmehr scheint er bewusst, fahrlässig und sehr gerne in Kauf zu nehmen, dass sich Leute (nachweisliche „Nicht Experten“ auf diesem Gebiet) seiner frei verfügbaren Bilder bedienen, um sich an diesen dann nach einem äußerst dubiosen Schema - und genau so liest sich das - finanziell zu bereichern.
Nachdem das kein Einzelfall zu sein scheint, das Ganze nicht zum ersten Mal passiert usw. ist sein Verhalten aus juristischer Sicht definitiv im Rahmen eines Betrugsverdachts zu überprüfen.
Es lässt sich festhalten:
Anspruch auf Schadensersatz
Gemäß § 97 Abs. 2 UrhG steht dem Rechteinhaber auch ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Im Gegensatz zum Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch ist der Schadensersatzanspruch verschuldensabhängig, d.h. dem Verletzer muss Vorsatz oder Fahrlässigkeit hinsichtlich der Verletzungshandlung vorzuwerfen sein
Das diese Bildrechtsverletzung sogar für Robert Kneschke Zitat „leider für den durchschnittlichen Bildsucher schwieriger zu erkennen“ ist, „weil diese Seiten sich Mühe geben, einen seriösen Anschein zu erwecken.“ bestätigt, dass man dem Verletzer (-> unterdurchschnittlichlicher Bildsucher) eben auch keinen Vorsatz und keine Fahrlässigkeit vorwerfen kann.
Quelle: https://www.alltageinesfotoproduzenten.de/2019/09/09/warnung-vor-vermeintlich-kostenlosen-cliparts-aus-dem-internet/
Und nachdem weder ein Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch seitens Kneschke erfolgt ist, auch eine nachträglich Lizenzierung inkl. Mehrkosten abgelehnt bzw. nicht angenommen wurde, bleibe ich beim äußerst dubiosen Geschäftsmodell inkl. Betrugsverdacht.