Wers glaubt
Wenn jemand das Recht am eigenen Bild (Persönlichkeitsrecht) nachweislich verletzt hat, muss die Person die Abmahnung BEZAHLEN!
Es wird dabei ja nicht nur das Persönlichkeitsrecht verletzt, sondern im Regelfall kommt dabei auch noch das Kunsturhebergesetz (KUG), sowie die DSGVO zum Tragen!