Wir werden bald ein Interview mit dem Dienstleister PureVPN durchführen. Deadline für die Fragen an das Unternehmen aus Hong Kong ist der 15. November 2016.
Wir werden schon bald ein Interview mit dem Dienstleister PureVPN durchführen. Betreiber ist die GZ Systems Ltd. aus Hong Kong, womit man mit Ausnahme der deutschen Server komplett außerhalb unserer gesetzlichen Vorgaben agiert. Nach eigenen Angaben sollen schon über eine Million Personen das Angebot von PureVPN in Anspruch genommen haben. Deadline für die Fragen ist der 15. November 2016.
Kommentar von hamdiegg:
Sie drücken sich in der Privacy Policy etwas schwammig aus.
"We Do Not monitor user activity nor do we keep any logs.
…
The time when a successful connection is made with our servers is counted as a “connection” and the total bandwidth used during this connection is called “bandwidth”. Connection and bandwidth are kept in record to maintain the quality of our service. "
https://www.purevpn.com/privacy-policy.php
Welche Informationen werden da ganz genau für wie lange gespeichert ist die für mich wichtige Frage.
Ich denke schon das sich darin auch die IP befindet von der aus ich mich verbinde, meine Real-IP sozusagen. Warum wird das nicht genau so ausführlich kommuniziert wie die Tatsache das sie die aktivitäten des Users nicht überwachen (Monitoring).
(Macht übrigens offiziell auch kein ISP.)
Kommentar von -:
In der Schweiz wurde ja vor kurzem über das neue Nachrichtendienstgesetz abgestimmt. Dieses wurde auch angenommen. Nun die Frage: Betrifft dies in irgend einer Weise die PureVPN-Server in der Schweiz? Wenn ja, werden diese Server aus dem Angebot entfernt? Selbe Fragen auch zum BND-Gesetz (https://tarnkappe.info/ueberwachung-bundestag-billigt-neues-bnd-gesetz/).
Kommentar von joestu:
Hat purevpn etwas mit ivacy.com zu tun oder warum werden bei whois abfragen einer vpn Verbindung Rumänien von ivacy.com die Daten von purevpn angezeigt. Preispolitik und Optik der Seite ähneln sich ja auch ?
Kommentar von Horst:
Welche (erfolglosen) polizeilichen Hausdurchsuchungen / Serverbeschlagnahmung hat der Anbieter nachzuweisen?
(Z.B. https://anon.inf.tu-dresden.de/strafverfolgung/bericht.pdf )
( obwohl natürlich klar ist, dass chinesische Serverbetreiber ausserhalb westlicher strafverfolgung agieen, könnte es ja sein, das im Ausland bereits Server beschlagnahmt wurden oder gar chinesische oppositionelle den vpn Dienst schätzen