Pen-Register: WhatsApp hilft US-Geheimdiensten bei der weltweiten Überwachung seiner Nutzer

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Natürlich sollte man sich bei der Wahl eines Kommunikationsdienstes so einiges durch den Kopf gehen lassen, bevor man eine Entscheidung fällt. Ich will nur nochmal auf die Ironie hinweisen, die manchen Empfehlungen immanent ist. So klatscht der gemeine User in beide Hände, wenn er ein Land findet, das nicht Teil der X-Eyes ist. Ironischerweise sind die Verhältnisse aber in solchen Ländern meist nicht sehr zuverlässig. D.h. man misstraut einem Geheimdienst, der prinzipiell zum Ziel hat, seine Bürger vor Terror u.ä. zu beschützen, vertraut aber Staaten und ihren Organisationen, die keinerlei rechtsstaatliche Garantien haben. Zum Teil weckt das bei mir Gedanken über eine Wahl zwischen Pest und Cholera.

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1062. UNBEFUGTE INSTALLATION ODER VERWENDUNG VON STIFTREGISTERN UND TRAP-AND-TRACE-GERÄTEN – 18 USC § 3121

Das Gesetz von 1986 fügte 18 USC §§ 3121 bis 3126 hinzu, die die Verwendung von Stiftregistern und Fallen- und Verfolgungsgeräten regeln. Abschnitt 3121(a) enthält ein allgemeines Verbot der Installation oder Verwendung eines Stiftregisters oder eines Trap-and-Trace-Geräts ohne vorherige Einholung einer gerichtlichen Anordnung gemäß 18 USC § 3123 oder gemäß FISA. Der 1994 hinzugefügte Abschnitt 3121(c) verlangt von einer Regierungsbehörde, die zur Verwendung eines Stiftregisters berechtigt ist, eine ihr vernünftigerweise zur Verfügung stehende Technologie zu verwenden, die die Aufzeichnung oder Dekodierung der Impulse auf die Wähl- und Signalisierungsinformationen beschränkt, die bei der Anrufverarbeitung verwendet werden. Abschnitt 3121(d) sieht vor, dass jeder, der „wissentlich“ gegen § 3121(a) verstößt, mit einer Geldstrafe gemäß Titel 18 und einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr belegt wird.

Das Gesetz enthält Bestimmungen, die einen Dienstanbieter davon ausnehmen, ein Stiftregister oder ein Trap-and-Trace-Gerät zu verwenden, um seine Ausrüstung und Dienstleistungen zu testen, zu betreiben oder zu warten oder um die Eigentumsrechte seiner Kunden zu schützen, 18 USC § 3121(b)(1 ) oder um die Tatsache aufzuzeichnen, dass eine drahtgebundene oder elektronische Kommunikation initiiert oder abgeschlossen wurde, um sich selbst, einen anderen Anbieter oder einen Kunden vor Betrug oder Missbrauch zu schützen. 18 USC § 3121(b)(2). Schließlich ist es nicht erforderlich, einen Gerichtsbeschluss einzuholen, wenn der Telefonbenutzer der Installation des Stiftregisters oder der Fallen- und Verfolgungsvorrichtung zustimmt. 18 USC § 3121(b)(2).

Dann darfst du folgendes aber nicht vergessen zu erwähnen:

Es gibt da nämlich ganz schön viele Hintertürchen … na ja, eigentlich eher Scheunentore :wink:

Dir ist bewusst auf einer Seite zu schreiben die Facebook, Telegram und Twitter nutzt? :stuck_out_tongue_winking_eye:

Haste das dann bei deiner Registrierung hier erst rausgefunden…oder doch erst spädda :question: :question:

van-damme-jean-claude-van-damme

Social Media Integrationen filtere ich grundsätzlich aus allen Seiten heraus, die ich nutze.