P2P-Verfahren: keine konkrete Täterbenennung erfüllt Zielvorgabe nicht

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Kommentar von Pudelmütze:
So einen Screenshot kann man natürlich nicht fälschen, hat ja auch keiner Photoshop. Es wird wird Zeit für ein speztielles Gericht, in welchem die Richter ein wenig technisches Verständnis haben. Das ist wie Metzger die über Brötchen urteilen.

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

„So einen Screenshot kann man natürlich nicht fälschen, hat ja auch keiner Photoshop.“

Photoshop Fälschungen sind auch leicht erkennbar. Man brauch nur die entsprechenden Ebenen übereinanderlegen. Gibt aber eine noch viel elegantere Methode:

Webseite komplett herunterladen und den Quelltext direkt bearbeiten. Anschließend mit einem Browser öffnen und mit Alt Gr + Druck einen Screenshot vom aktiven Fenster anfertigen.

Sei es drum. Screenshots von Webseiten alleine sind für die Beweissicherung denkbar ungeeignet, da die nachträgliche Manipulierbarkeit zu einfach ist. Ist nur eine Sache von ein paar Minuten. Kann und sollte man auch jedem Richter im Saal direkt vorführen. Letztendlich hat man besagte Dame aber wohl drangekriegt, weil man den kompletten Vorgang detailliert protokolliert hat. Und wie oben schon geschrieben steht, ist zweimal die falsche IP doch recht ungewöhnlich.

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Ich finde es nach wie vor lustig, wie Waldorf Frommer die Beweise dreht, dass es für sie passt… Andererseits verstehe ich nach wie vor nicht, wieso eine Anwaltskanzlei legal Netzüberwachung machen darf. Ich hänge dann auch mal mein Raspberry bei denen an den Router und protokolliere alles mit, ist ja erlaubt oder wie?

Kommentar von STARKSTROM:
Wir finden es richtig schlimm:
Gibt 3 Parteien die sich eine goldene Nase verdienen:

  1. Die „frommen“ aus München
  2. Die „IP-Ermittler“, welche eine Software einsetzt,
    übrigens sehr leichte Arbeit. „Titel suchen und finden“
  3. Die Rechteinhaber

ALSO, hier 3 Parteien gegen einen „Ahnungslosen“ User,
der sich kaum wehren kann!

Tipp:
Verbannt eure P2P Software ! Es ist äusserst einfach
P2P zu kontrollieren. Die geben einen „Titel“ in die
Softwaremaske ein, und schon tauchen hunderte
IPs auf…, die man schön abzocken kann.
(Freischein zum Abkassieren)

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Ja, das weiß ich. Ich frage mich nur, was dafür die rechtliche Grundlage sein soll, aber gut.

Ich habe P2P eh noch nie genutzt, ich stamme aus dem Zeitalter der OCHs :wink:

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

"Wir finden es richtig schlimm:
Gibt 3 Parteien die sich eine goldene Nase verdienen:

  1. Die „frommen“ aus München
  2. Die „IP-Ermittler“, welche eine Software einsetzt,
    übrigens sehr leichte Arbeit. „Titel suchen und finden“
  3. Die Rechteinhaber"

Bei diesem Geflenne auf hohem Niveau kommen mir gleich die Tränen. Schon davon gehört? Man kann solche Werke auch ganz legal erwerben. Darum:

  1. Content legal erwerben. Damit hätten sich 1., 2. und 3. erledigt.

Zitat:

„Ich frage mich nur, was dafür die rechtliche Grundlage sein soll,…“

Soll das ein Scherz sein? Vielleicht fragt ihr euch mal zur Abwechselung, was die „rechtliche Grundlage“ für illegale Verbreitung und Vervielfältigung geschützter Werke ist.

Kommentar von Winterkorn:
Wo genau wurden denn Ihrer Auffassung nach hier ‚Beweise gedreht‘?

@Ermittlung: Die frühere Ipoque und nun umfirmierte Digital Forensics ist deutschlandweit sicher schon über hundertmal von vereidigten Sachverständigen in unterschiedlichen Verfahren begutachtet worden. Liest man bei Waldorf Frommer, liest man bei manch anderer Kanzlei.
Viele dieser Urteile mit Sachverständigengutachten kann man doch bei Waldorfs Seite nachlesen.

Bisher hat meines Wissens nach noch kein Gutachter nach Auswertung des archivierten Netzwerkmitschnitts die Beweisfrage hinsichtlich der korrekten Ermittlung der Rechtsverletzung negativ beschieden. Wer nach sicher Zehntausend Verfahren in den letzten Jahren auch nur ein negatives Gutachten kennen sollte, möge sich an die Öffentlichkeit wenden…

Kommentar von :
Man kann die Ermittlung auch ordentlich bestreiten, dann gibt’s volles Programm mit vom Gericht ausgewähltem vereidigten Gutachter, Auswertung Netzwerkmitschnitt, u.U. Ortstermin bei Digital Forensics etc…

Urteile in denen das passiert ist und die Ermittlung bestätigt wurde, findest Du hier: https://news.waldorf-frommer.de/?s=Sachverständigengutachten&x=2&y=10

Gutachten, in welchen die Ermittlung von diesem Unternehmen negativ beschieden wurden, finde ich wo?!

Kommentar von STARKSTROM:
Hallo Filmfreund,
bin übringens auch einer…

Vom „Geflenne“ bin ICH allerdings meilenweit entfernt.

Weil, ich mir P2P gar nicht antue.
Siehe auch meinen wertvollen Tipp! Smile
„Den haste vergessen zu erwähnen!“

Übrigens das Gehampel mit der P2P
IP-Ermittlung macht die Ermittlungsfirma man so nebenbei. Ausgefiltert werden dann nur IPs die unserem Land Deutschland zugeordnet werden können.

ALSO mich stört doch schon ein wenig.
Die Schweizer, Österreicher oder auch Niederländer kennen solche „Abmahn-Vollstrecker“ nicht.

Seis drum, brauch noch jemand ein Taschentuch?
Wo ist überhaupt mein Lieblingsfilm „ES“?

Kommentar von STARKSTROM:
Herr Winterkorn,

natürlich haben Sie recht mit ihren Aussagen.
Die meisten „Angeklagten“ lügen einfach, weil
sie denken, das Sie so aus der Nummer rauskommen.
Mal war die „Oma“ zu Haus, mal wars ein böser Hacker,
mal einer den man nicht benennen möchte, oder die
Firmware vom Router ist Schuld…

Das wird allerdings nichts, wie man seit Wochen anhand
der P2P Urteile lesen kann.

Nochmals mein Tipp:
Verbannt die P2P Software von Computer.
Die Verfolgung ist hier engmaschig.
Wer sich dann noch die Top100 (Musik) runterlädt,
nun der spielt „Russisch Roulette“ auf höchsten Niveau.

PS. Noch eine Frage Herr Winterkorn
Dürfen SIE noch in die USA einreisen?
Will ja nicht hoffen, das sie mal bei VW gearbeitet haben…

Kommentar von Gravenreuth:
Die Politik wird Euch schnorrenden Abmahn-Zewcken schon bald einen Riegel setzen! Quelle: z.B. https://www.welt.de/wirtschaft/article177050396/DSGVO-Politik-will-DSGVO-Abmahnungen-schnell-stoppen.html Die Uhr tickt schon "Tick! Tack! Tick Tack! Jedes Kind weiß das WPA&WPA2 heute zu Tage nicht mehr 100% sicher sind und man jeden Schlüssel mit diversen Tools und etwas know how abhorchen kann!

Kommentar von BACKOFFICE:
Hier gehts um P2P Verfahren,
bei dir gehts um DSGVO Abmahnungen.
Das sind 2 ganz verschiedene paar Schuhe!
Kann es sein, das du in der falsche Storyline gepostet hast?

PS. Gravenreuth, ja war ne schlimme Sache.
Denk dran die „Back Office“ schläft nie…,
und weiß Bescheid!

Kommentar von NeindochOh:
Screenshot - Zeitraum

Finde den Fehler!

Bei einem Screenshot kann ich höchstens von einem Zeitpunkt sprechen.