P2P-Tauschbörse: Diffuse Täterschaftsverweise führen nicht zum Erfolg

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Kommentar von :
Wer liest sich diese Amtsgeschichten noch durch?

Du wirst lachen, das sind viele Leute!

Gut. Man muss dabei natürlich bedenken, dass Solmecke bei seinen Videos Werbung in eigener Sache macht. Aber es stimmt, dass schon Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse passiert sind. Den Herrn Björn Fr0mmer habe ich bei einem Kongress der GVU gefragt, ob er sich nicht schämt. Tat er nicht.

Kommentar von Jeden Tag Jackpot!:
Lars, natürlich schämt der sich nicht. Sitzen in ihrer „Residenz“ mit Terassenblick, und schlürfen dabei ihren Espresso mit oder ohne Sahne.

Der „Björn“ wohnt wahrscheinlich in einer „Villa“ mit Seeblick, und reibt sich jeden Tag aufs neue die Handund sagt sich. Mal sehen was meine „Geldmaschine“
heute ausspuckt. Täglich werden es ja wohl Summen im 5 stelligen Bereich sein. (In Las Vegas kann auch ein jeder sein Glück versuchen, dort gibt es 1-Armige Banditen genannt Glückspielgeräte). Wette da hat man vielleicht mehr „Glück“ auf einen Jackpot.

Also ich würde jegliche P2P Software verbannen, falls einer solche „zufällig“ auf seinen PC hat!

Ihr könnt „argumentieren“ wir Ihr wollt, seit ehrlich „ihr habt keine Schnitte“ gegen diese Koriphäen ihres Fachgebietes. Schade, das ich nichts anderes sagen
kann bzw. darf.

Danke für die Stellungnahme Lars. Verliere manchmal den „Geduldsfaden“, und dann werde ich ganz komisch…

Ein bisschen Prosa zum Abschluss:

„Sein Wunsch war es Fromm zu sein, es stellte sich heraus es wart nur großer Schein!“ * Denny 2018

Kommentar von :
Die GVU liest hier sicherlich auch fleißig mit!

Dann lass sie doch. Dadurch kommen die auch nicht an brauchbare Informationen. Viel Spaß dabei wünsch eich übrigens. :wink:

Kommentar von Winterkorn:
Prosa?! Das mit den Textgattungen üben wir aber nochmal… :wink:

Kommentar von Winterkorn:
Die Rechtsanwälte setzen letztlich die Ansprüche ihrer Mandantschaft durch. Nicht mehr und nicht weniger. Jahrelang hat man sich in der Illusion hingegeben, dass nur abgemahnt und nicht geklagt würde…

Vorgerichtlich erhalten die jeweiligen Beklagten viele Möglichkeiten sich vergleichsweise günstig zu einigen. Man nennt es in den Foren ‚Bettelbrief‘ und lacht. Wenn die Klagewatschen dann kommt ist das Geheule groß.

Da muss man sich irgendwie schon entscheiden…

Kommentar von Winterkorn:
Die Gerichtsdokumente sind für jeden im Internet einsehbar: Mandanten von solmecke werden bei gescheiterten vorgerichtlichen Vergleichsverhandlungen verklagt wie jeder andere Abgemahnte auch. Er hatte sicher in mindstens Tausend gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit (so seine unschuldige und schlimm fehlermittelte Mandantschaft mitzieht) ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen.

Das zahl auch erstmal der Kläger…

Schreib ihn doch mal an wieso wir hierzu nichts lesen…

Du glaubst ernsthaft, da kommt eine Antwort, die ich veröffentlichen darf? :wink:

Ja, das ist schon richtig. Auch ein Björn Frommer lässt sich auf geringere Summen ein, sofern damit ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Es ist und bleibt trotzdem viel Geld, was da pro Stunde berechnet wird. Wenn es ihm um die Sache und nicht um das liebe Geld gehen würde, gäbe es auch Abmahnungen für illegale Downloads bei Sharehostern. Das macht aber keiner der Anwälte, weil es sich schlichtweg finanziell nicht lohnt. Für meinen Stundenlohn rühren die Damen & Herren nämlich keinen einzigen Finger!!

Kommentar von :
GVU, gibs die noch?

Ja, sie kassieren weiter die Gebühren ihrer Mitglieder. Aber es hat sich schon länger nichts mehr getan. Der alte Vorsitzende ist in Rente, eine neue Pressesprecherin gibt es nicht. Eine eigene Konferenz wird es wohl auch keine mehr geben. Ich würde schon von einer Krise sprechen, ehrlich gesagt.

Kommentar von :
Hier nur über Rechtsanwalte zu schimpfen das sie so gierig und rücksichtslos sind, ist nur die halbe Wahrheit.
Der Großteil der Welt ist doch so. Schaut euch die ganzen Trickbetrüger an oder die Internetabzocker. Die sind genauso Rücksichtslos und quetschen den letzten Cent aus dir raus.

Mein Fazit lautet da eher, der Internetanschluss ist eine Waffe die man besser per gesetzt wegsperren muss. Sobald da jemand anderer ran kommt, besteht die Gefahr das der dich damit abschiest indem er eine illegale Seite aufruft.

Kommentar von :
Hallo Lars!

Wie genau sollten Rechteinhaber (technisch/gerichtsfest) ‚illegale‘ Downloads von Filehostern Deiner Meinung nach verfolgen (können).

Und angenommen Du weißt das nicht; und weiter unterstellt, dass es diese Möglichkeit momentan nicht gäbe: was hätte dies genau mit der Durchsetzung von Ansprüchen zu tun, bei welchen die Rechtsverfolgung sowohl technisch wie finanziell möglich ist?

Warum sollten Rechteinhaber ihren Rechtsanwälten irgendeine Amok-Kohlhaaserei erlauben, die rechtlich und finanziell nicht tragbar wäre?

Kommentar von :
Darum geht es nicht. Schreib ihm einfach, so er sich auf diese einfache Frage nicht einlässt hast Du Deine Antwort doch. Er hat die entsprechenden Verfahren entweder verloren oder, noch viel geiler: er hat in seinen sicher mittlerweile über Tausend Verfahren nie ein Gutachten zur Ermittlung von Waldorf einholen lassen. Wäre doch beides möglich. Oder er hat auch mal eine einholen lassen und nur vergessen das zu posten.

Frag doch Mal nach Lars!

Es käme keine vernünftige Antwort, leider.

Die Sharehoster sind auskunftspflichtig. Die müssten die IP-Adressen oder sogar Identitäten aufgrund der Bankdaten (der Premium-Accounts) gegenüber den Rechteinhabern preisgeben. Um deine Frage zu beantworten: Wer von sich behauptet, er sei Überzeugungstäter und dies nur bei einem entsprechenden Einkommen (wegen der höheren Kostennote ist), da mache ich mir halt so meine eigenen Gedanken, ob die Person WIRKLICH ein Überzeugungstäter ist, gell?

Kommentar von :
Ist das denn nix erwähnenswertes? und so lange ist das ja nun noch nicht her… oder?