Kommentare zu folgendem Beitrag: Sekundäre Darlegungslast bei P2P-Klage unmöglich zu erfüllen
Das AG Charlottenburg urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Kommentare zu folgendem Beitrag: Sekundäre Darlegungslast bei P2P-Klage unmöglich zu erfüllen
Das AG Charlottenburg urteilte in einem P2P-Verfahren, dass bei keiner konkreten Täternennung die sekundäre Darlegungslast nicht erfüllt ist.
Zitat:
Hhhmm, bin schon 5 Minuten am überlegen, und würde sagen „impossible“
also „unmöglich“ ist die Lösung!
Warum?
In den letzten Monaten wurde bereits alles Mögliche von den „Betroffenen“
vorgebracht, was jeder von uns als „lupenreines“ Alibi gedeutet hätte.
Leute, fällt euch was auf…
ALLE SCHULDIG
PS. JA AUCH DIE FROMMERS SIND „SCHULDIG“
PS. Der „Gummi-Paragraph“ - Sekundäre Darlegungslast muss weg !!!
SHAME ON YOU - auch an die zuständigen Richter.
Paar tausend Euro für „Mutmaßungen“ sind zuviel
Meine persönliche Meinung.