P2P-Klage: Bloße Frage nach Täterschaft unzureichend

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Kommentar von Pudelmütze:
Wie nachlässig von den Eltern, das sie ihr Kind nicht foltern. Das gehört natürlich sofort bestraft. Kindesmisshandlung wäre dann sicher nicht ganz so teuer geworden. XD

Kommentar von ck:
Genau an stulz binden, Zehen abschneiden für die Wahrheit… Alter, was ist bei den Gerichten nur falsch? Welches Kind wird schon zugeben, Kacke gebaut zu haben…
Hast du heute blau gemacht? Nein habe ich nicht! Dein Lehrer sagt, du warst nicht in der Schule!! Doch war ich … genau auf sowas wird das hinauslaufen. Irgendwie hab ich das Gefühl, dass bei der sekundären Darlegungslast irgendwas falsch läuft.
Siehe z.B. das Urteil, wo einer im Ausland war und dann sowas passierte. Er wurde auch schuldig gesprochen. Das ganze is nur noch lachhaft…

Kommentar von Filmfreund:
Anschlussinhaber sind grundsätzlich unschuldig. :wink:

Gottseidank nicht. Sie haben gewisse Sicherungs- und Aufsichtspflichten zu erfüllen. So wie das eben auch mit Papas Auto ist. Macht der Sprössling 'ne Spritztour, weil die Schlüssel rumliegen, ist der Alte genauso dran.

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Provoziere nicht wieder. Deine Kommentare hier sind extrem dämlich, sorry. Kann man einfach nicht anders sagen. Scheinbar ist es bei Gerichten so, dass die Unschuldsvermutung in Deutschland nicht mehr gilt. Also muss man jetzt beweisen, dass man unschuldig ist, statt, dass jemand beweisen muss, dass man schuldig ist. Rechtsstaat sieht anders aus…

Kommentar von xxlxxl:
Ein Vermutungsurteil !!!
Der Anschlussinhaber wars nicht die Ehefrau oder der Sohn könnte es gewesen sein !
Wer denn nun ?
Das Urteil ist schon seltsam (nach deutscher Rechtslage), denn hier wird vermutet das es der Sohn war. Sollte dieser Minderjährig sein müsste die Strafe viel geringer ausfallen oder aber er ist noch gar nicht Strafmündig !!!
Bei normalen Zivilprozessen ginge jeder Kläger leer aus !!!

Kommentar von Filmfreund:
Zitat:

„Deine Kommentare hier sind extrem dämlich,…“

Soso. Na, dann wollen wir uns doch mal deinen Erguss ansehen.

Zitat:

„Scheinbar ist es bei Gerichten so, dass die Unschuldsvermutung in Deutschland nicht mehr gilt. Also muss man jetzt beweisen, dass man unschuldig ist, statt, dass jemand beweisen muss, dass man schuldig ist.“

Information für dich:

Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafrecht. Soviel zu deiner Sachkenntnis und Objektivität. Es ist also offensichtlich, wer hier die dämlichen Kommentare ablässt. Es bleibt also dabei. Hätte der Vater den Anschluss vernünftig gesichert, gäbe es dieses Problem vermutlich überhaupt nicht. Kann man wunderbar über White- bzw. Blacklists realisieren.

Es geht hier nur um Zivilrecht, nicht um Strafrecht. Der Schadenersatz wäre so oder so der gleiche, unabhängig vom Alter.

Okay, haut euch woanders, danke!

Kommentar von d0m1ng0:
Man muss doch nur den Name „Waldorf Frommer“ lesen um zu sehen, dass das ganze eine Farce ist. Diese Kanzlei macht seit Jahren nichts anderes, als Leuten Schadenersatzforderungen und Abmahnung zu schicken, weil angeblich gegen irgendwas digitales/mediales verstoßen wurde.
Wenn du es als Abgemahnter dann auch noch drauf anlegst, das ganze gegen diese Kanzlei vor Gericht zu klären, brauchste schon einen erfahrenen Medienanwalt, der sich mit diesem Thema seit Jahren beschäftigt. Mit dem richtigen Anwalt an seiner Seite, hätte der Familienvater evtl. als Unschuldiger aus dem Gerichtssaal gehen können.
In diesem Fall wird es wohl so gewesen sein, dass die Argumente von den erfahrenen Frommer-Leuten besser und nachvollziehbarer waren. Die haben schon soviel erlebt, die wissen wie der Hase läuft und man einen Richter überzeugen kann. Und der Vater hatte daraufhin eben keine Möglichkeit mit vernünftigen und richtigen Gegenargumenten zu kommen, weil er sich bei diesem Theme eben nicht so auskennt.

Die einzig vernünfige Methode, sich gegen Frommer zu währen ist, die Abmahnbescheide unbeantwortet zu lassen. Jahrelang wird von Rechtsexperten empfohlen, nicht auf diese Frommer-Mahnungen einzugehen, wer es dann halt macht und das ganze doch vor Gericht klären will, muss dann auch mit den Konsequenzen leben.
Der Vater hat sich halt gedacht, denen zeig ich es und legte es dann eben drauf an, des eigenen Egos wegen. Hat sich dann damit in die Nesseln gesetzt und MUSS jetzt zahlen. Ohne dieser Klage vor Gericht, hätte er NICHT zahlen brauchen. Ignorieren und fertig…

Abmahnungen zu ignorieren, ist keine gute Idee. Die verjähren auch nicht. Im Fall des Falles einen Fachanwalt nehmen, der sich mit der Materie auskennt.

Kommentar von :
@Dom Ingo
Nicht reagieren, ist überhaupt nicht ratsam. Wird dir nachher so ausgelegt, als wolltes du zur „Lösung“ des „Problems“
nichts beitragen. - Also dann klagen die garantiert!

Kommentar von :
@d0m
Hier irrst Du, der Abgemahnte wollte hier nichts von sich aus klären. Das ist doch keine Negative Feststellungsklage gewesen sondern eine stinknormale Kostenklage, wie sie Waldorf zu Tausenden im Jahr führt.

In sehr vielen Fällen reagieren Abgemahnte nicht oder schicken maximal eine Unterlassungserklärung und natürlich klagt dann Waldorf auch in diesen Fällen die Forderung ein.

Was geklagt wird hängt u.a. vom Gerichtsstand und Faktoren wie Bonität ab. Und dass Waldorf Frommer in Bayern und vor allem in München extrem viele Fälle verhandelt weiß man nicht erst seit gestern. Mit ‚nicht reagieren‘ hat das nix zu tun…

Kommentar von Filmfreund:
Dann pfeif endlich deine Laienjuristen zurück. Mann ehrlich, das tut ja richtig weh, dieser juristische Bullshit, den du hier ständig verbreitest bzw. freischaltest. Oder bist du jetzt deren Anwalt?

Ich bin kein Anwalt und darf auch nicht in dieser Form agieren, das wirst Du sicher wissen, gell? Sei froh, dass ich nicht so viel lösche, sonst wärst du sicher auch schon häufiger davon betroffen gewesen.

Kommentar von :
Filmfreund - jetzt fahr mal nen Gang runter!!!
Langsam ist gut gewesen.

Dies ist ein Blog, in dem jeder so seine Meinung sagen darf, solange er keinen anderen groß beleidigt. Soweit verstanden… ?

Dieser Blog erhebt keinen Anspruch auf Prüfung der Beiträge weder juristisch noch in jeder Hinsicht auf dessen Wahrheitsgehalt.

Du mit deinen Beiträgen bist sogesehen lediglich von
der „Tarnkappe“ geduldet, genauso wie ich übrigens auch.

Wenn Lars meint, er oder die Mehrheit der Besucher wollen deine Beiträge nicht lesen, dann muss du das
zur Kenntnis nehmen!

Such dir ein anderen Spielplatz, und führ dich nicht jeden Tag als Moralapostel auf. Wir kennen allesamt deine Einstellung, die uns doch jeden zweiten Tag hier vorleierst!

Also, wenn ich der Lars wäre, ich würde dich rauskicken, was allerdings nichts bringt, da du dir einen neuen Nicknamen suchen würdest. (z.B. Moviefreund).

Also „Filmfreund“ - Ball schön flach halten!
Wäre schön wenn dir jemand einen „Urlaub“ schenkt.

Kommentar von d0m1ng0:
Das man Abmahnungen nicht völlig ignorieren sollte, ist mir völlig klar.
Mein Post bezog sich auf Mahnbescheide von „Waldorf Frommer“. Eine Bekannte arbeitet als Rechtspflegerin am Amtsgericht. Von ihr weiß ich, dass sehr viele Amtsgerichte Gegenklagen und Anzeigen gegen diese Kanzlei bearbeiten und solange diese nicht ausgeräumt sind, muss man nicht bezahlen. Weil in diesem Fall theoretisch jedes Urteil was für Frommer gesprochen wird, rechtlich nicht mehr bindend ist, sobald mind. einer Gegenanzeige recht gegeben wird. Und da sich die meisten Gegenanzeigen auf das selbe Thema (Abmahnung) beziehen, könnte somit jedes Gericht dieses Urteil nutzen, um ebenfalls gegen Frommer ein Urteil zu sprechen. Damit müssten alle vorangeganenen Urteile, wo Frommer beteiligt war überprüft und ggf. neu verhandelt werden. Wo dann wiederum die Chancen des Angeklagten gut stehen, das vergangene Urteil zu widerrufen und dem Angeklagten Recht zu geben.
Das Amtsgericht in dem die Bekannte arbeitet, hat z.B. alle Frommer-Mahnbescheide die vor Gericht kommen, erstmal zurückgestellt, solange gegen die Kanzlei selber Anzeigen vorliegen, die noch nicht abschließend verhandelt/bearbeitet wurden. Die meisten Anzeigen gegen Frommer beziehen sich auf die willkürlich gewählten Schadenshöhen. Es gibt keine rechtlich relevante Berechnung, die diesen Betrag gerechtfertigen. Die Gerichte warten heute noch auf Stellungnahmen der Content-Firmen, wie diese hohen Beträge zu Stande kommen.
Also macht man sich auch nicht wirklich strafbar, wenn man deren Abmahnungen (erstmal) nicht bezahlt, solange die Höhe der Abmahnbeträge nicht gerichtlich bestätigt wurden. Theoretisch müsste jede gottverdamte Abmahnung vorher vom Gericht geprüft und die Beträge als gerechtfertigt bestätigt werden, solange es kein Gesetz oder bindendes Urteil gibt, was die Beträge vorgibt.
Viele Beträge in den Abmahnung von Frommer sind nunmal willkürlich.
Hier gehts ja auch um den realen Schaden, der den Content-Firmen entstanden ist, wenn man einen Film für sich selbst downloaded. Da sind 1.000 Euro völlig überzogen.
Dieser Betrag kann auch nicht als Strafe herhalten, weil man was „verbotenes“ getan hat. Weil nur Gerichte und bevollmächtigte Amtspersonen (Behörden) Strafen aussprechen dürfen. Somit müsste es eigentlich zu jedem Mahnbescheid von Frommer vorher ein gerichtliches Urteil eines (Straf)verfahrens geben, bevor überhaupt eine Strafhöhe (Zahlbetrag) ausgesprochen wird. Dann könnte man sagen, die 1.000 EUR sind gerechtfertigt, sonst nicht.

Kommentar von KLARTEXT:
Einfachste Lösung, P2P meiden.
Wir Leser hier kennen doch alle die Problematik diesbezüglich hinreichend. Seit Monaten nur Entscheidungen zugunsten der Rechtsanwälte. Damit muss man sich halt abfinden.

Gibt genug andere Möglichkeiten, sich „Content“ zu holen.
Da bekommste auch weit weniger Stress, und des schont
mit Sicherheit dein Geldkonto, zumal du keine „schlaflosen“
Nächte verbringen musst, ob du vielleicht dabei doch mal
erwischt wirst… (beim verdammten P2P).

Oder kennt irgendeiner jemanden der schon mal Probleme mit einem OCH (One Click Hoster) hatte?

Hier die Leser sind „Insider“ wir wissen nun genug darüber.
Glaub das keiner, der hier regelmäßig was schreibt oder liest, von diesem Scenario betroffen sein wird.

Unser „Filmfreund“ kann ja an „Schulen“ vorsprechen und den Schülern dort erklären, das P2P keine Bagatelle ist, und das die
Moral von Geschicht, halt teuer ist. Das Zeug dafür hat er,
das traue ich ihm zu. In der Anlage eine Liste mit Schulen,
die er die nächsten Monate besuchen kann. Lass dir Zeit
Filmfreund, wird werden dich vermissen. LACH

Kommentar von :
@d0m
Sei mir nicht böse, dein Posting offenbart ein derartiges Unwissenheit hinsichtlich des Diskussionsgegenstandes, man weiss gar nicht wo man anfangen soll.

  1. ‚Anzeigen‘ bei der Polizei haben und werden nichts bringen: was hätte die Polizei auch mit einem zivilrechtlichen,bis dato außergerichtlichem Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung zu tun? Die werden Dir maximal raten einen Anwalt zu nehmen, darfst froh sein wenn sie Dich nicht nach 5min schon aus der Wache lachen.

  2. Falls Du mit ‚Gegenklagen‘ Negative Feststellungsklage meinst, die hat Waldorf Frommer sicher schon kassiert, auf deren Newsseite kannst Du auch nachlesen, wie viele davon ausgegangen sind. Nämlich mit harten Waschen für die Abgemahnten.

Und: nein, selbst eine gewonnene Negative Feststellungsklage auf Seitens eines Abgemahnten hieße genau eins: die Ansprüche gegen diesen einen Abgemahnten würden nicht bestehen weil er bspw. seinen Darlegungslasten nachgekommen wäre.

Was das mit dem Fall auch nur eine Aktennummer weiter zu tun hätte kann ich Dir sagen: nichts.

  1. Gegen die Festsetzung des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie wird auch eine ‚Anzeige‘ nichts bringen und rückwirkend schon gleich gar nichts ändern. Die Gerichte an welchen Waldorf Frommer klagt urteilen für einen Film seit 2016 problemlos 800-1200 Euro aus. Der BGH hat mit 200 Euro pro Song Schadenersatz die Marschrichtung vorgegeben, für ein einziges Album mit 15 Songs sind das 2800 Euro.

Viel Glück im Jahr 2018 wegen Schadenersatzhöhen, die analog zu BGH-Rechtsprechung sogar als relativ niedrig zu bewerten sind, irgendwelche ‚Anzeigen/Gegenklagen‘ herbeizuphantasieren, die vorherige rechtskräftige Urteile annulieren würden.

Von den Tausend anderen Gründen wieso das im Zivilverfahren so nicht funktioniert mal abgesehen…

Kommentar von WtF:
Zitat Dom: ‚Das Amtsgericht in dem die Bekannte arbeitet, hat z.B. alle Frommer-Mahnbescheide die vor Gericht kommen, erstmal zurückgestellt, solange gegen die Kanzlei selber Anzeigen vorliegen, die noch nicht abschließend verhandelt/bearbeitet wurden. Die meisten Anzeigen gegen Frommer beziehen sich auf die willkürlich gewählten Schadenshöhen.‘

Während Bullshit, man stoppt an jemand AG keine Mannbescheide wegen der Höhe einer Forderung, Mannbescheide werden vom Mahngericht nur formell, nicht inhaltlich geprüft.

Jura 2. Semester.

Wenn Waldorf nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid dann Klage einlegt und der Fall dann an das zuständige Amtsgericht abgegeben wird, dann kann der Kläger natürlich klagen auf was er lustig ist.

Den beantragten Schadensersatz kann der Richter zusprechen, kürzen, erhöhen. Im Vorfeld kann man den Kläger bei formell korrekter Klage das Verfahren nicht verwehren. Was für einen Unsinn von ‚zurückstellen‘ einer Klage schwafelst Du da?

Mal die ZPO auch nur abgelesen?