P2P-Klage: Bei unzureichender Belehrung haften Eltern für ihre Kinder

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Kommentar von Schnuller:
Das heißt also in Zukunft, jede Familie ohne IT-affines volljähriges Mitglied braucht ab sofort einen Berater? Am Besten noch einen Vertrag vom Anwalt machen lassen, wo alle nicht erlaubten Tätigkeiten bis ins Detail beschrieben sind und vom Kind unterschreiben lassen?!
Hat man Ahnung, kann man den Kram einfach sperren und zusätzlich noch bei den Kiddies ein VPN vorschalten. Ich habe jetzt schon keine Lust mehr den Kindern Zugang zum Internet zu gewähren, obwohl ich vom Fach bin.

Kommentar von Pudelmütze:
Im Grunde sind Kinder dann jetzt nicht mehr Straffrei. Mal wieder ein dämliches Urteil eines Richters, der zweifelfrei selber nicht erklären kann, wie so eine Tauschbörse funktioniert.
Je mehr Urteile ich von den Walldorfopfern lese, um so mehr manifestiert sich der Gedanke, das im Hintergrund Geld die Hände wechselt.

Kommentar von ImTheOneWhoKnocks:
Typisch. Die Gerichte haben wieder keine technische Ahnung und fällen blödsinnige Urteile… Also einfach keine Torrents mehr nutzen und fertig.