P2P-Fall: Kanzlei Von Rueden holt Sieg für Anschlussinhaber

Kommentare zu folgendem Beitrag: P2P-Fall: Kanzlei Von Rueden holt Sieg für Anschlussinhaber

Schlagfertig entgegnete Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli: *„Damit muss Ihre Mandantschaft klarkommen. In Berlin ist vor kurzem ein Mord unaufgeklärt geblieben, sie verlangen jetzt, dass eine Urheberrechtsverletzung von einem Anschlussinhaber aufgeklärt wird. Das ist unerhört!

Kann man nur zustimmen. Aber willkommen im absurden Zivilrecht.

Es wurde Zeit für genau ein solches Urteil, mit dieser Begründung!! Nach soviel Kohle in den Rachen der ach so armen Content-Industrie, endlich mal ein beglaubigtes NEIN!
Kann man nur noch hoffen, dass dies schnell rechtskräftig wird, damit endlich mal ein Präzedenzfall geschaffen werden kann!!
Ein paar Erfolge mehr für die vielen Beklagten wäre schließlich mal wünschenswert!!

:metal:

„Allerdings kann Warner Brothers gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg noch Berufung einlegen. Dann müsste sich die Kanzlei Von Rueden in der nächsten Instanz mit dem Fall beschäftigen.“

Meine Vermutung geht leider dahin, das „Warner Brothers“ die großen Global Player
der Unterhaltung, in Berufung geht. Denn andersrum würde es bedeuten, das
besonders die Frommers in „Schieflage“ geraten würde, und bald einpacken könnten.*

(*) Das wäre für viele ein wahres Weihnachtsgeschenk…:rofl:, dann hätte die
Willkür zum „Geld“ drucken ein Ende… / Es gilt abzuwarten.

Ich sag Bescheid, bin mit dem Anwalt in engem Kontakt…

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