Online-Banking: Bank muss nicht für Kunden-Leichtsinn haften


Kommentare zu folgendem Beitrag: Online-Banking: Bank muss nicht für Kunden-Leichtsinn haften

Hätte, hätte, Fahradkette.
Welches Alter hatte die Kundin?

Schwieriges Thema. Einerseits ist es ein Schaden, der von der Kundin ausging und warum sollte da eine Bank haften und andererseits drängen die Banken die Kunden zum Online-Banking - neuerdings vorzugsweise über das Handy. Ist da nicht auch die Bank gefordert, für entsprechend unsichere Kunden einen bankeigenen Browser oder bankeigene Handys auszugeben?
Nicht jeder ist ein „Computer-Versteher“. Was soll diese Klientel denn machen, wenn sie Dinge nicht einordnen können? Ist das wirklich grobe Fahrlässigkeit und von wessen Warte aus? Von einem IT-Kenner?

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Es ist und bleibt ein schwieriges Thema, da es sich oft genug beide Seiten (Bank & Kunde) viel zu einfach machen!
In diesem Fall muss man allerdings festhalten, wieso die Frau einfach weiter gemacht hatte, obwohl ihr „Bauchgefühl“ sie eigentlich schon alarmiert hatte?!?

Die Klägerin habe ja selbst zugegeben, die Aufforderung zur Demoüberweisung sei ihr „gefühlsmäßig komisch vorgekommen“, weshalb sie zunächst von vorn begonnen habe.

Spätestens an diesem Punkt, hätte sie nicht nur abbrechen können, sondern müssen!
Andererseits lassen die Banken bei ihren privaten Online-Geschäften, viel zu große (technische) Spielräume zu, die es Kriminellen mehr als einfach macht, den unbedarften Kunden ohne weiteres übers Ohr zu hauen!
Wenn man mal bedenkt, was es mittlerweile durch den Gesetzgeber für Regularien im Internet zur Kommunikation usw. gibt, muss man sich schon einmal die Frage stellen, warum gerade beim Online-Banking so wenig in Gesetzen geregelt ist?
Bei einem KFZ-Hersteller stellt sich ja auch nicht die Frage, ob sein neues Fahrzeugmodell, mit schlecht funktionierenden Bremsen für den deutschen Straßenverkehr zugelassen wird! Da regelt der Gesetzgeber und seine Institutionen ganz klar, was sein darf oder was auch nicht…
Und das alles zum Wohle des Existenzschutzes eines nutzenden Menschen! So etwas sollte wohl auch möglich sein, um die finanzielle Existenz eines Bürgers zu schützen! Ich stelle mir auch parallel die Frage, ob die Banken nach dem Strafgesetzbuch, nicht schon von vorne rein verpflichtet sind, diese kriminellen Auswüchse zu unterbinden? Bezüglich: Ermöglichung und Förderung von Straftaten?!

10.000€ Musterüberweisung bei einer Bank bei der ich bereits Kunde bin :thinking:

Mal ne ernstgemeinte Frage: Gibt es oder gab es beim Online-Banking, jemals so etwas wie eine Demoüberweisung / Musterüberweisung, wenn man online seine Zahlung tätigen wollte??
Mir wäre jetzt aktuell überhaupt keine bekannt…
Bei den Sparkassen gabs mal so eine interaktive Demo, innerhalb einer kompletten Anleitung, die man aber explizit selber starten musste - das war aber eher ein Video-Tutorial, als das es wie eine echte Anwendung aussah!
Ich denke, wenn die Frau vor Gericht NICHT erwähnt hätte, dass sie bei dem Vorgang skeptisch wurde, hätte man sie nur als reines Opfer betrachten müssen! Dann wäre das Urteil garantiert zu ihrem Gunsten ausgefallen…

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Solche Fangfragen stellt das Gericht selbst ganz gerne, wenn du auf die Taktik dann eingehst und sagst, dass du es schon leicht geahnt hast, ist der Zug abgefahren.