Nintendo Switch 2 Sperre wegen Raubkopien ist rechtlich sehr problematisch!


Kommentare zu folgendem Beitrag: Nintendo Switch 2 Sperre wegen Raubkopien ist rechtlich sehr problematisch!

Zum Sperren müsste Nintendo nachweisen - ehe gesperrt wird - dass der Vorwurf stimmt.

Der Kunde muss hingegen in einem Rechtsstaat seine Unschuld nicht beweisen, man muss seine Schuld beweisen.

Gilt nur für das Strafrecht, nicht für das Zivilrecht.

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Die Fachkompetenz bei der Beurteilung technischer Geräte aus dem IT-Bereich war bei Verbraucherzentralen noch nie besonders hoch, gilt auch für die Stiftung Warentest. Die denken wahrscheinlich auch, man könnte Smartphones bedenkenlos dauerhaft verwenden, sofern die Hardware funktioniert, obwohl es schon lange keine Sicherheitsupdates mehr für das Android gibt.

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Was Microsoft kann, kann Nintendo schon lang!

Bei der XBox 360 und den umfangreichen Bann Wellen gab es Rechtlich auch nie probleme.

Wir haben angefragt und warten noch auf die Stellungnahme von WBS.Legal. Update: Heute haben wir das Statement aus der Kanzlei erhalten, was wir hiermit gerne nachreichen:

„Die Vorstellung, dass ein Hersteller wie Nintendo eine bereits verkaufte und bezahlte Spielekonsole aus der Ferne unbrauchbar machen darf, weil der Nutzer möglicherweise gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen hat, ist aus Sicht des deutschen Rechts höchst problematisch und eine solche Klausel wäre hierzulande mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Nach deutschem Recht unterliegen AGB einer strengen Inhaltskontrolle. Eine Klausel, die dem Hersteller das Recht einräumt, die Nintendo Switch, die Eigentum des Kunden ist, dauerhaft zu deaktivieren, stellt einen massiven Eingriff dar. Sie würde Verbraucher unangemessen benachteiligen, da sie das vertragliche Gleichgewicht erheblich stört und das grundrechtlich geschützte Eigentum des Nutzers fundamental beeinträchtigt. Es handelt sich hierbei nicht nur um die Sperrung einer Softwarelizenz, sondern um die faktische Zerstörung des Werts der gekauften Hardware.

Zudem müssen bereits seit 2022 digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen besonderen Anforderungen genügen. Insbesondere besteht nun eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers bzw. Herstellers, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der digitalen Elemente durch Updates über einen angemessenen Zeitraum hinweg zu gewährleisten (sog. Aktualisierungspflicht). Eine Maßnahme, die das Gerät stattdessen aktiv und dauerhaft stilllegt, stünde dieser gesetzlichen Erhaltungspflicht völlig entgegen.

Selbst wenn ein Nutzer also gegen Vertragsbedingungen verstößt, müssen Reaktionen des Anbieters stets verhältnismäßig sein. Eine Fernabschaltung der gesamten Hardware als Sanktion wäre eine Sanktion, die faktisch einer digitalen Selbstjustiz gleichkommen- und im klaren Widerspruch sowohl zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch zu den genannten gesetzlichen Pflichten zur Funktionserhaltung stehen würde.

Für solch drastische Maßnahmen wie die dauerhafte Deaktivierung von Eigentum wäre in Deutschland grundsätzlich eine gerichtliche Entscheidung erforderlich. Eine rein AGB-basierte Klausel, die dies dem Hersteller einseitig erlaubt, wäre nach meiner Einschätzung gegenüber Verbrauchern bei uns in Deutschland nicht durchsetzbar.“

Das, was dort im Statement steht, war ja erwartbar. Und diese Fakten sollten eigentlich auch der juristischen Abteilung von Nintendo lange bekannt sein!

Für mich stellt sich daher automatisch die Frage, wieso Nintendo trotz besseren Wissens, solche Dinge macht??
Will man damit eventuell nur übergangsweise (bis zum ersten Gerichtsurteil) verhindern, dass zuviele „Raubkopien“ den Markt überschwemmen und die Umsätze durch Spieleverkauf nicht zurückgehen?
Denn andererseits könnte sich diese Firmenpolitik auch gegen Nintendo selbst richten, wenn nämlich durch diese „Selbstjustiz“ weniger Einheiten der Switch2 verkauft werden, als geplant!
Die Frage nach dem WARUM bleibt also ungeklärt…

Dann sollte sich WBS mit Nintendo anlegen.

Wäre sehr gut, wenn Nintendo dafür ein paar MRD zahlen muss.

Wie soll das denn gehen, wenn bisher keiner der ausgesperrten Nutzer dagegen offiziell klagen möchte?
Und bitte warum, sollte Nintendo bei erfolgreicher Klage, dann Milliarden zahlen müssen?

Seit dem 1.2.1 Update der MIGFlash sind anscheinend keine Konsolen mehr gebannt worden (also ca. seit dem 1. Juli) - wenigstens häufen sich in den einschlägigen Foren die Berichte, dass selbst die Torrent-Dateien sicher sind.
Hat Nintendo tatsächlich kalte Füße bekommen? Ist die MIGFlash jetzt sicher? Oder sammelt Nintendo für die nächste Welle?

Was nervt: Seit dem 1.2.1 Update neigt die MIGFlash zu Abstürzen, die die 1.2.2 Firmware nur teilweise beheben konnte.

Es könnte auch sein, dass sie ihr Entdeckungssystem noch verbessern, bevor es weiter geht.

Oder die User werden intelligent und gehen bei Nutzung ganz offline.

Das sowieso … was heute gilt, kann morgen überholt sein - oder auch nicht, wenn der Hersteller der MIGFlash recht behält. Nintendo wird aber nicht aufgeben.

D. h. man bannt sich aktiv permanent, bevor man gebannt wird - hört sich nach alter japanischer Traditon aus der Nara-Zeit an … kann man machen … aber ob das intelligent ist, weiß ich nicht …
Fakt ist, dass es Aussagen gibt, dass man sofort gebannt wird, wenn man die MIGFlash offline genutzt hat und dann online geht. Ein User hier hat das mal treffend mit Schrödingers Katze verglichen …
Und es gibt auch Aussagen von Nutzern, die munter updaten - sogar die Upgrade-Updates wie bei Civilization oder Zelda BotW.

Für die Switch 1 Spiele benutze ich doch momentan lieber die Switch 1.
Sicher Performance wäre schon besser

Wie schrieb ein User bei gbatemp mir aus der Seele:

It really is a breath of fresh air a lot of games. Maybe not worth $450 right now but it would be hard to go back

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Das ist doch so aber eigentlich nicht gar richtig.
Es wird überall von der „Zerstörung“ der Konsole gesprochen.
Handelt sich aber im Endeffekt „nur“ um den Ausschluss vom Onlinesystem.
So geschehen bei Microsoft und Sony in der Vergangenheit.
Zerstört wird hier gar nichts.

Die Konsole Funktioniert weiterhin und kann auch Spiele von Karte laden.

Wie kann man die Nintendo Sache anders bewerten als die XBox / Playstation Bans?
Ich stehe beim besten willen nicht auf der Seite von Nintendo, denke mir aber, das wird hierbei genau so Funktionieren wie schon vor Jahren.

  1. Dafür muss das Spiel auf der Karte sein. 90 % der bisher veröffentlichten Spiele für die Switch 2 sind aber nur im Online-Shop erhältlich oder auf einer Softwareschlüsselkarte.
  2. Selbst wenn das Spiel von einer Karte installiert ist, kann es passieren, dass Updates nötig sind, um das Spiel zu starten. Das war bei der Switch 1 nicht der Fall, da konnten Spiele auch ohne Update gestartet werden.

Natürlich funktioniert die Konsole weiterhin, aber weit über 90 % der im Markt erhältlichen Spiele können nicht gestartet werden. Ich weiß nicht, ob das bei Microsoft und Sony auch so ist - und falls ja, macht es das auch nicht besser.

Na ja, man kann noch Licht mit der Konsole machen, um im Dunkeln sein Auto wieder zu finden - viel mehr kann die gebannte Konsole halt nicht mehr (ich weiß, ganz so ist es nicht, aber fast) … deshalb schreibt Ghandy zurecht, dass der Wert der Konsole zerstört wird.