Kommentare zu folgendem Beitrag: music.163.com: ist die Nutzung des Portals strafbar?
Kommentar von erdo_king:
Sehr interessantes Thema vom Rechtsanwalt zu dem Thema…
https://www.chip.de/video/Gratis-MP3-von-music.163.com-downloaden-Rechtsanwalt-Solmecke-klaert-auf-Video_79260949.html
Für diejenigen welche zu faul zum schauen sind kurze Zusammenfassung:
Nach dem Auffassung von Rechtsanwalt Solmecke ist diese chinesische Seite für Besucher nicht eindeutig als illegal zu erkennen, Merkmale hierzu:
- Spache (Chinesisch)
- Aufmachung nicht eindeutig als illegal erkennbar (gegenbeispiel war hier kino.to)
- Woher soll ein deutscher Bürger die rechtliche Grundlage hierzu in China kennen?
Kommentar von Lars Sobiraj:
Sorry, diese Argumentation halte ich für falsch.
Kommentar von Sven:
Hallo Lars,
du konzentrierst dich meiner Meinung nach zu sehr auf die Frage, ob das Angebot legal ist. Das spielt nämlich keine Rolle, für Downloads die dem Recht auf Privat-Kopien unterliegen. Das Recht sieht explizit vor, dass man Kopien anfertigen darf, „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird“ (§53 Abs. 1 UrhG). Darum ist die Frage so wichtig, ob dieses Portal rechtswidrig aussieht - nicht ob es das ist.
Wenn ich nun also ein chinesisches Portal vor mir habe, dann kann ich als 0815 Verbraucher durchaus ->annehmen<-, dass sowas in China legal ist. Ob es das nun ist oder nicht spielt keine Rolle, das Gesetz spricht von "offensichtlich" und nicht von "definitiv". Somit ist die private Kopie in Form eines Downloads für mich als Verbraucher völlig legal, egal ob dieses Portal nun in China legal ist oder nicht.
Das Gesetz sieht andersrum gesagt aber sogar explizit vor, dass man als Verbraucher legal von illegalen Portalen herunterladen darf, solange man nur nicht erkennt das es ein solches ist.
Die Streaming-Gebühren die du wiederum ansprichst sind eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen der GEMA und dem chinesischen Anbieter, die das Portal nicht per se rechtswidrig machen und die vor allem für den Verbraucher keine Rolle spielen.
tl;dr: Ob das Angebot legal oder nicht ist, spielt für Verbraucher nur eine zweitrangige Folge. Man könnte durchaus annehmen, es handle sich um das chinesische YouTube für Musik, das Angebot ist nicht offensichtlich rechtswidrig und somit ist der Download eines Vebrauchers eine zulässige private Kopie.
Kommentar von erdo_king:
Das ist die Meinung des Rechtsanwalt, nicht meine
Wie in diesem Artkel schon ganz richtig geschrieben wurde, ist die Sicherheit der Apps eher fragwürdig, ich habe den Quellcode extrahiert und werde ihn wohl noch etwas weiter debuggen, aber falls sich andere anschließen wollen habe ich den Quellcode hochgeladen:
Schritte um an den Quellcode zu kommen: (Kurzfassung)
1.) apk von Herrstellerseite laden
2.) apk entpacken
3.) d2j-dex2jar classes.dex
4.) jd-gui classes-dex2jar.jar
Hinweis: Ich bin kein Java-Experte, verstehe den Quellcode aber großteils (ich lese flüssig drüber )
Erste Erkenntnisse:
virustotal.com meldet „Adware.AndroidOS.SecAPK.a“
https://www.virustotal.com/gui/file/d4358412cf099f5166dfc2a3504a37de627c8c700d38ff47ff8a855c123ac14a
Was mir im Quellcode in’s Auge gesprungen ist:
alipay -> Laut wikipedia ein chinesisches Onlinebezahlsystem …
Irgendwelche Geldmittel scheinen dort schon zu fließen …
Kommentar von Lars Sobiraj:
Aber für eine legale Privat-Kopie muss beim Verbraucher bitteschön das jeweilige Original (haptisch oder digital) vorliegen. Meinst du wirklich, das ist sonderlich oft der Fall?
Kommentar von Lars Sobiraj:
Dann lag ich mit meiner Warnung ja gar nicht so falsch! Danke für den Kommentar, sehr spannend!
Kommentar von Dumm und Dümmer:
Scheinbar nur für die dümmsten der Dummen?
Natürlich sieht man gerne die Realität nur so wie sie man sehen möchte.
Hilfreich für die Meinungsbildung sind mehre Ansichten, wobei ich diese hier bevorzuge.
https://www.infodocc.info/ist-der-download-ueber-music-163-com-wirklich-legal/
Kommentar von Marcus:
Woher kommt die Annahme, das ein Original vorliegen muss?
Wenn ich z.B. eine Sendung aus dem Fernsehen aufzeichne, dann ist das zweifelsfrei ja auch eine legale Privatkopie, obwohl ich auch kein Original vorliegen habe.
Kommentar von Duschvorhang:
„Mit Ausnahme von gemeinfreien oder CC-lizenzierten Liedern werden in Deutschland beim Online-Streaming stets Lizenzgebühren fällig“
was ist das für ein quatsch? sehr viele aktuelle lieder sind auf youtube zu finden, also kostenlos und völlig legal meistens auch von den jeweiligen labeln hochgeladen!
Kommentar von Postulator:
Mich würde was ganz anderes interessieren.
Mp3‘s sind doch ausführbare Dateien. Wäre so ein Portal nicht eine gute Möglichkeit um viele Leute zu verleiten, sich selbst privat oder auf Firmenrechner Schadsoftware zu laden?
Nicht nur die drei Buchstabendienste lieben das schnüffeln. China IST da auch recht gut mit dabei.
So eine Schrottschussmethode mit einem attraktiven Angebot ist gar nicht so dumm, um Zugang zu interessanten Zielen zu bekommen. Werbung wird ja genug gemacht um die Leute für die Seite zu „sensibilisieren“ :-).
Ansonsten, wo kein Kläger da kein Richter.
Zwei Anwälte, zwei Meinungen (+ BS und M) also selbst bei Kenntnis der ladungsfähigen Adresse des Downloaders, ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko für eine abmahnende Kanzelei bei geringen einklagbaren Summen. Da arbeitet kein WF.
Kann man nun gut oder schlecht finden und dies ist wohl in erster Linie davon abhängig ob man bei sowas den Nutzen oder den Schaden hat.
Kommentar von Lars Sobiraj:
Seid wann sind MP3s ausführbare Dateien?
Kommentar von Fil:
Möchte mich hier auch mit einklinken.
Zum Thema wie das für den Nutzer dieser Seite „rechtlich“ aussieht, steh ich da auf der Seite von Herrn Solmecke. Was Herr Röttiger hier als ernsthafte Zweifel auf führt hört sich mir eher sehr an wie.„Alles was aus China kommt kann nicht legal sein…“ . Was eigentlich sein erster Punkt ist und die anderen Punkte die aufgeführt werden sind ja eher ein „Lob“ an die Seite, dass man selbst ohne Sprachkenntnisse die Seite und kein Indiz für eine „Piraten Seite“.
Einen Punkt den ich mich frage ist das nicht eher so, dass die betreibende Firma (ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Firma in China nicht illegal ist, laut dem englischen Wiki Eintrag gibt es die Seite auch schon seit 2008) verhindern muss, dass Nutzer aus Ländern mit denen sie keine Vermarktungsvereinabrung hat nicht die Musik nutzen kann, wie es z.B. Youtube macht (und wo man sicher auch „alle Musik der Erde“ findet ), dies kann ein Nutzer sicher auf keinen Fall wissen.
Man weiß ja auch nicht ob das nicht ein Marketing „Streich“ sein soll um Nutzeranteile zu sichern und dann auf ein Bezahlsystem/Werbesystem umstellt. Oder sowas.
Was die Apps angeht (kann hier nur für Android Version sprechen und hier nur vom Überfliegen bevor ich die Installation abgebrochen) sind mir doch ein paar zu viele Berechtigungen mit drin und die vielleicht dadurch gesammelten Daten der Nutzer kann man ja auch super verkaufen.
Am Ende noch einen kleinen Beitrag zum Artikel, die Server der Seite (auf dem die Lieder lagern) stehen in der EU und zwar in Schweden, zumindest was ich über einen Traceroute und Whois Anfrage (https://m1.music.126.net 151.249.91.223) gesehen habe.
Wer sich das selber anschauen möchte hier wäre eine Datenabfrage an den Server :
https://music.163.com/api/song/detail?ids=[27759600]
Kommentar von Fil:
Gerade gesehen, dass es beim Link die eckigen Klammern nicht anzeigt. Die Zahlenkombination muss in „[]“ stehen, quasi so „detail?ids[=27759600]“.
Kommentar von das Teufelchen:
Youtube zahlt ja auch Abgaben an die Rechteverwerter!
Kommentar von Tom:
Aaaaalso, ich habe da eine MP3 namens
DJ_-BUMMBUMM_-__DJ-BUMMBUMM_MACHT_BUMMBUMM.MP3.cräck.serialz.jpg.pdf.pif.paf.scr.exe
die lässt sich schon ausführen. Nur passiert gar nichts, egal wie oft ich draufklicke. Den Virenscanner ausschalten hilft auch nix! ggg
[SCNR]
Kommentar von Lars Sobiraj:
Ja, deswegen ist ja auch in dem Sinne keine ausführbare Datei, gell?
Kommentar von Tom too:
„Scheinbar nur für die dümmsten der Dummen? ;-)“
… wie die Mutter von 3 "Prachtstücken*?
Kommentar von Steffen May:
Hallo Lars, ich bin ein treuer Leser der ersten Stunde, doch diese Meldung kann man wohl nur unter „sinnlose Panikmache“ einstufen . Mal abgesehen von dem Streit der Juristen , ist es doch extrem unwahrscheinlich, dass die Leute überhaupt ermittelt werden. Ich kann die Ansicht von RA Röttger auch nicht verstehen, wenn sich doch offenbar Anwälte darüber streiten, ob die Verbreitung offensichtlich rechtswidrig ist oder nicht, dann kann es ja so offensichtlich nicht sein, denn sonst gäbe es die Diskussionen ja nicht. Dass Du Dich als ehemaliger Untergrundreporter (Gulli lässt grüßen) jetzt auf die Seite der Plattenfirmen schlägst und Deine eigenen Fans wild machst, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch der gleiche Scheiß, den heise, golem und Co den ganzen Tag verbreite .von dir hätte ich da bessere Aufklärung erwartet , zB der Hinweis, dass es erstens Unwahrscheinlich ist, dass deren Server hopps genommen werden , dann noch unwahrscheinlicher , dass dort noch IPs gespeichert sind und noch viel unwahrscheinlicher dass sie dann zurück verfolgt werden. Besinne Dich also besser mal
Wieder auf Deine alten Werte statt hier Unruhe zu verbreiten…
Kommentar von Postulator:
Ok, gemeint habe ich etwas wie folgt, „Nicht ausführbare Dateitypen, die über einen Exploit doch ausführbar werden
Ein Command-Execution-Exploit nutzt Programmierfehler eines Programms aus, um seinen Code zur Ausführung zu bringen. Der Code kann jedoch nur dann gestartet werden, wenn die belastete Datei tatsächlich mit dem Programm geöffnet wird, für das der Exploit bestimmt ist.
Abhängig von dem Programm, auf dessen Schwachstelle der Exploit basiert, kann sich der ausführbare Code in jedem Dateityp verbergen, also auch in Dateien, die normalerweise nicht ausführbar sind. So gibt es beispielsweise Möglichkeiten, ausführbaren Code in einer Grafikdatei zu hinterlegen.[17]
Da Programme vorgefertigte Mechanismen (gemeinsam benutzte Bibliotheken) des Betriebssystemherstellers nutzen können, um beispielsweise bestimmte Dateitypen anzuzeigen, sind Fehler in diesen Mechanismen auch für Anwendungen von Fremdherstellern relevant. Das gilt insbesondere für Sicherheitslücken, die für den Internet Explorer bekannt werden. Eine Sicherheits-Aktualisierung des Internet Explorers schließt dann auch gleichzeitig die Sicherheitslücke für diese Programme.“ (Zitat, Wikipedia).
So wie ich es geschrieben hatte ist es natürlich Blödsinn.
Ich freue mich das mein Beitrag etwas Freude verbreitet hat :-).