movie2k.to: letzter Prozess entscheidet über 2,6 Milliarden Euro


Kommentare zu folgendem Beitrag: movie2k.to: letzter Prozess entscheidet über 2,6 Milliarden Euro

Das Verfahren gegen movie2k.to geht nächsten Dienstag in die letzte Runde. Diesmal muss sich der Chef der Bande vor Gericht verantworten.

Wieder mal zeigt sich, das „Fristen“ von Gerichten und Justiz
nicht „richtig“ wahrgenommen werden! Da verjähren Dinge, oder man muss „mutmaßliche“ Täter freilassen, weil Gerichte mit Ihren Terminen nicht nachkommen…

Man könnte den Eindruck gewinnen, hier werden die Prioritäten extrem falsch gesetzt!
Auf jeden Fall: Findet den Fehler!

Sowas dürfe in unseren Land eigentlich nicht passieren, aber auch das ist Fakt, und kommt zu oft vor!

PS. (Das Wort: „mutmaßlich“ ist auch so ein Scheinwort).
Keiner traut sich mehr, das Kind beim Namen zu nennen…
Wird alles irgendwie „bescheidener“ eigentlich wollte ich ein anderes Wort nehmen!

Ist alles richtig. Aber die Tatvorwürfe wegen der Geldwäsche sind für die Staatsanwaltschaft sicher mehr als ausreichend, um die Angeklagten längerfristig hinter Gitter zu bringen…

Ich wette dagegen. Die kommen nicht wegen „nur“ 5 Mio Geldwäsche in dem Bau. Aus dem Bericht wird leider nicht ganz klar um wie viel es geht, aber weil die da Immobilien etc. erwähnen, kann man maximal zu einem hohen 7 stelligen Betrag reden. Steuerhinterziehung steht auf einem andren Blatt, aber wegen Geldwäsche eher nein.

Ihr müsst da auch n bisschen unterscheiden, nur weil das Zeug nachher für Milliarden verkauft worden ist, hat er selbst mit der Geldwäsche mit diesem Betrag nichts zu tun, das war einfach der Wertzuwachs. (Aber klar, den wird er auch nicht zurückkommen)

Aber Knast eher unwahrscheinlich sag ich.

Du hast anscheinend den Artikel nicht richtig verstanden?! Es geht nämlich nicht darum, ob der Angeklagte in den Knast muss oder nicht!
Letzten Endes gehts nur darum, dass er in allen Punkten schuldig gesprochen wird. Denn dann kann das Land Sachsen die 2,6 Milliarden behalten.
Die Höhe des Strafmaß (Gefängnis, Bewährungsstrafe, Geldstrafe usw.) ist dabei nicht maßgeblich, sondern nur der eigentliche Schuldspruch!

Böse Zungen hätten vielleicht behauptet, dass das Land Sachsen bzw. die Staatsanwaltschaft / das Landesgericht Sachsens ganz froh sind, dass der Teil mit der Urheberrechtsgeschichte verjährt ist. Noch bösere Zungen würden sogar sagen, dass man die Verjährung irgendwie selber mit vorangetrieben hat…
Der hypothetische Grund dafür wäre recht einfach erklärt:
Die von der Generalstaatsanwaltschaft angeklagten 219.928 gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen sind einfach zu exakt angegeben in der Anklage. Hätte man in diesem Verfahren die Anzahl um einen größeren Betrag nach unten korregieren müssen, wäre ein Urteil weitaus ungewisser gewesen, als bei den letzten drei Punkten!

Und du hast anscheinend mein Beitrag nicht richtig gelesen, ich habe gerade nur Lars zitiert. Dass das Geld komplett eingezogen wird, das ist mir schon bewusst. Er geht aber auf mehrjährige Haftstrafe ein, was aber in diesem Fall (meiner Meinung nach) nicht passieren wird.

Problem ist das die Gerichte mit allem möglichen überlastet werden.
Mittlerweilen schieben die ziemlich viel vor sich her und der Berg wird immer größer.
Die Politik wäre hier gefragt.

Ich denke schon, dass ich das richtig gelesen hatte!

Mag ja sein, dass du es so gewollt hattest - leider ist es nirgends ersichtlich. Dafür gibts nunmal diesen großen „Antworten-Button“ unterm Text jeweils. Des weiteren gibt es auch noch die Zitat-Funktion fürs Schreiben. Das Problem an einem Forum (an allen Foren) ist nämlich, dass man nur Text sieht, aber deine Gedanken dazu leider nicht…
So wie oben geschrieben, ist es einfach nur ein Kommentar, der sich an die Allgemeinheit richtet.
:wink:

Ja, das ist denkbar…, ja und dann?
Die Gesetzgebung von „Antrag“ und „Umsetzung“ zieht sich sehr lange her, und kommt dann zu welchem Ergebnis? Und muss sich der Staat überall einbringen?! - Heizungsgesetz - E-Auto Förderung für bereits Betuchte ?!
Also im Ernst, manchmal denke die sollen ich tatsächlich mehr um Kernprobleme kümmern, bereits davon gibt es genug!

Die Gerichte müssen sich mit viel zu viel „Bagatell-Fällen“ rumschlagen, wobei bei den Mitarbeitern bei diesen Gerichten auch aufgrund der Menge wohl viele Krankheitsbedingte Ausfälle auch noch hinzukommen…

Somit alles in allem ein „suboptimales Arbeiten“ mit „suboptimalen Ergebnissen“. Trotzdem finde ich, das hier die Prioritäten bei Gerichten mal
überdacht und angepasst werden sollten…

PS. Darf nicht sein, das Schwerkriminelle zum Teil wegen „Termin- Überschreitungen“ wieder auf freien Fuss rumlaufen, als wäre nichts gewesen… / also ich finde das geht gar nicht.

Das meinte ich doch damit.

Bei einer Geldstrafe kommt es darauf an ob das Verfahren eingestellt wird.
Das ist dann nach Auffassung das BGHs keine Verurteilung.

https://wistev.de/journal/2025/10/12/ertragsteuerrechtliche-abziehbarkeit-von-vermoegensabschoepfungen/
https://steueranwalt.de/news/aktuell/keine-einziehung-bei-vorlaeufig-eingestellten-taten-gem-154-stpo
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/18/1-326-18.php

Lt. StgB

Die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage (§ 153a StPO) : Hier wird das Verfahren ohne Urteil beendet. Sie zahlen einen Geldbetrag (meist an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung). Dies ist keine Strafe, sondern eine Auflage, um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen .

  • Die Einziehung von Vermögenswerten (§§ 73 ff. StGB) : Hierbei handelt es sich um die Abschöpfung dessen, was Sie durch die Tat rechtswidrig erlangt haben (früher „Verfall“ genannt). Dies setzt zwingend voraus , dass die Tat gerichtlich festgestellt und Sie dafür verurteilt wurden.

Wird also das Verfahren eingestellt gegen eine Geldstrafe, dann geht mit der ganzen Asche grinsend raus. Mit Abzug der Steuern von dem jetzigen Wert an Vermögen.