Mehrheit der Deutschen will Online-Klarnamenpflicht

Kommentare zu folgendem Beitrag: Klarnamenpflicht: Mehrheit der Deutschen für Einführung im Internet

Bei 7300 Teilnehmern kann man wohl kaum von einer Mehrheit der Deutschen ausgehen.

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Ich frage mich wem hat man da befragt wieder die Leute die sich nicht mit dem Internet auskennen oder Menschen über 80 Jahre

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Aha, eine Umfrage von „T-Online“ also :thinking: in so einen kurzen Zeitraum, mit so wenigen Teilnehmer?

Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast.

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würde auch Tag für Tag pünktlich um Zwölf den nackten Arsch aus dem Fenster halten, wenn Medien vorher einheitlich darüber berichtet haben, dass sowas künftig Pflicht ist. Und spätestens dann, wenn beim scheuen Blick nach rechts und links gar die nackten Ärsche der Nachbarn erblickt werden, fängt auch der größte Zweifler an, sich dabei richtig wohlzufühlen.:rofl:

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Was soll das bringen?
Ermittlungsbehörden kriegen doch die Anschrift durch IP.
Soll Pierre Vogel meinen Namen wissen wenn ich den Islam beleidige?
So hält der Michel auch im Internet das Mowl. Tor, VPN verbieten und Klarnamen überall. Vielleicht kann er noch anonym fappieren.

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@JanaMaria Die Umfrage soll angeblich lediglich repräsentativ sein. Also die Verhältnisse in der Masse sollen auch in diesem kleinen Ausschnitt abgebildet worden sein. Ob das geht, keine Ahnung. Aber ich denke schon, dass viele weniger technikaffine Leute kein Problem damit haben, wenn man sie danach fragt.

Zitat von „Civey“ zu Ihrer „Erhebung / Statistik“
Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse beträgt 2,5 Prozentpunkte. Alle Teilnehmer haben u.a. Daten wie Alter, Geschlecht und Wohnort angegeben und wurden registriert und verifiziert. Civey korrigiert Verzerrungen durch ein mehrstufiges Gewichtungsverfahren.

@JanaMaria (Lediglich 7300 Personen halte ich auch für"ungenau", um repräsentativ
für Deutschland, solche Angaben zu veröffentlichen) !
Vor allem die „Civey“ ist vor ihre „Arbeit“ scheinbar selbst angetan (max. nur 2,5% Fehlerrate,
ist ein wenig überheblich von denen, was denkt ihr, und vor allem wie kommt ihr
„Durchschnittsbild“ der Personen zu stande?

Wenn „Umfragen“ sind, ist doch zu hinterfragen:

  1. Von wem wurde gefragt (T-Online) - Natürlich sprechen sich da einige gegen
    Vermummungsverbot aus… / T-Online ist Provider, die „Befragten“ deren Kunden?

  2. Der Zeitraum, aussergewöhnlich „kurz“ für eine solche möglicherweise manipulierte
    Statistik.

  3. Das mögliche „Ziel“, wieder schnell eine „Gesetzesvorlage“ im „Raum“ schiessen, und
    schnell bei der Bundesregierung „durchboxen“, aufgrund dieser merkwürdigen und
    „uabhängigen“ Auswertungen.

Habe da ebenfalls große Bedenken bei dieser „Statistik“. :thinking:
Und nicht vergessen , nicht wenige haben „keine“ Meinung abgegeben.
Letztendlich geht mir diese „ERHEBUNG“ am Ar… vorbei…!
(AR… steht für Arbeitsplatz-Butterbrotdose) - was habt ihr denn gedacht? :upside_down_face:

PS. Bei vielen „Internet-Leistungen“ kommen wird gar nicht umhin, um uns mit
Klarnamen anzumelden! Bei Ebay, Banken, Abos wird generell schon
ein regulärer Klarname erwartet. Wenn ich da mich Pennywise anmelde
habe ich schon schlechte Karten…:rofl:

   Muss gleich in die Stadt, kommt mir keiner "Quer", 
   ist kein gutes "Timing" mit mir eine Befragung zu machen.

https://www.youtube.com/embed/1lyu1KKwC74?controls=0" frameborder=„0“ allow=„accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture“ allowfullscreen>

PS @vip - Schade von uns beiden sind ja „paar“ Kommentare ins „Nirwana“
geschossen worden… , NICE DAY
Auch unseren Co-Piloten hats erwischt!, meine @CoProzessor
DAMN!

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Du sagst es…diese Teilnehmerzahl dürfte nicht repräsentativ sein. Zudem - WER wurde denn da befragt?

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Najaaa…von den 7300 Teilnehmern der Umfrage, wurden aber laut Stichprobe insgesamt nur 5012 berücksichtigt!
Was dann natürlich bedeuten würde, dass die Umfrage in meinen Augen eigentlich eher eine Farce ist, als eine repräsentative Volksbefragung!

Klarnamenpflicht - t-onlie.de

Bei einer Bevölkerungsdichte von ca. 83 Millionen Bundesbürgern handelt es sich bei den Befragten um einen Anteil von 0.00603855421686747% der Gesamtbevölkerung - wahrlich repräsentativ :wink:
Eine Firma (GmbH), die ihr Fortbestehen damit finanziert, Meinungen zu kreieren über zweifelhafte Umfragen, ist bestimmt nicht der richtige Ansprechpartner und seriöseste Faktor bei einer Fragestellung, die ja schon eindeutig in unserem Grundgesetz sowie dem Telemediengestz geklärt ist!

Klarnamenszwang bedeutet, dass man als Kommunikationsteilnehmer gezwungen wird, seine wahre Identität preiszugeben.

Sie steht im engen Zusammenhang mit dem Recht auf Pseudonymität im Internet.

In Deutschland existiert mit § 13 VI Telemediengesetz eine Vorschrift, die einen Klarnamenszwang bei Telemedien verbietet, wenn dies technisch möglich und zumutbar ist.

Die Vorschrift lautet:

„Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.“

Die Vorschrift fügt sich harmonisch in das bestehende Datenschutzrecht und das Grundgesetz ein, denn sie versucht durch Befolgung der gesetzlichen Gebote der Datensparsamkeit und Datenvermeidung (§ 3a BDSG) dem Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit (Artikel 5 I Grundgesetz) zur praktischen Durchsetzung zu verhelfen. Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.
Viele Bereiche des Datenschutzes werden durch die DSGVO nicht neu geregelt. Insbesondere bleibt der Begriff der „personenbezogenen Daten“ in Art. 4 weiterhin weit gefasst:

„personenbezogene Daten“ [sind] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

Zusammenfassend gilt:

„Die DSGVO ändert die Konzeption und weitgehend auch die Detailregelungen des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend"

Somit bleibt auch der ursprüngliche Grundsatz der Pseudonymität erhalten…was dann aber im Umkehrschluß bedeuten würde, dass bei Einführung der „Klarnamenpflicht“ nicht nur eine kolossale Änderung des Telemediengesetzes anstehen würde, sondern auch explizite und umfassende Änderungen im Grundgesetz durchzuführen wären, was aber nicht ohne weiteres gehen würde!!!

Warum die Österreicher nun tatsächlich die Klarnamenpflicht einführen wollen, bleibt der Ösis ihr Geheimnis ^^
Da die öster. Regierung quasi im Alleingang innerhalb der EU handelt, es zuvor noch keinerlei Präzedenzien in einem solchen Falle gab, haben sie deshalb einen neuen nationalen Gesetzesentwurf in die Runde gebracht:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1631073

Davon abgesehen, ob dieser Gesetzesentwurf durch das österreischiche Parlament abgesegnet wird, bleibt erst recht danach noch zu klären, ob das Gesetz mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2016 gegen eine Vorratsdatenspeicherung vereinbar ist.

In seiner Begründung schrieb dieser damals, dass eine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung“ untersagt sei. Zudem handle es sich um einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten!

Man sieht also, dass der Drops noch lange nicht zu Ende gelutscht wurde…

greetZ °°

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Doch, natürlich. Je nach Fragestellung ist die Umfrage ab 1.000 oder 2.000 Befragten repräsentativ. Dazu verwendet man anerkannte statistischer und stochastische Verfahren die die Befragten mit der Grundgesamtheit korrelieren.

  1. Repräsentativ sind schon 1.000 oder 2.000 Befragte, je nach Thema. Das lernt man eigentlich in der Schule.
  2. T-Online ist ein Nachrichtenportal welches zur Stöer Group gehört und seit Monaten gute Recherchen bringt. Die Verbindungen der AfD nach Russland, die Spende des TUI-Gründers an die AfD oder zum Ku-Klux-Klan in Deutschland kamen von dort.

Du machst hierbei aber auch nichts anderes, als irgendeine, beliebige Zahlenspanne in den Raum zu werfen! Wobei die Spanne an sich mit 1000 Personen so relativ und ungenau ist, dass sich der Lehrer an der erwähnten Schule nur noch an den Kopf fassen würde!
Desweiteren entscheidet nicht nur das Thema über die Größe der Stichprobe,sondern auch noch andere Faktoren:

Eine große Schwierigkeit für Forscher ist die Anzahl der Antworten für statistisch einwandfreie Ergebnisse: Wie groß muss eine repräsentative Stichprobe sein?
Während ein größerer Stichprobenumfang genauere Studienresultate liefern kann, geht dieser auch häufig mit einem höheren Preis und Aufwand einher. Es gilt herauszufinden, wann Kosten und Ergebnisse ausgewogen sind und eine Studie als sinnvoll und repräsentativ erachtet werden kann.
Bevor die optimale Stichprobengröße berechnet werden kann, müssen einige Aspekte und Variablen (sogenannte Schlüsselwerte) über die Gesamtpopulation und die benötigte Stichprobe festgelegt werden.

  • Populationsgröße
  • Fehlermarge (Konfidenzintervall)
  • Konfidenzniveau
  • Standardabweichung
  • Der Z-Wert

Nachdem die Schlüsselwerte festgelegt worden sind, geht es an die Berechnung der Stichprobengröße. Es gilt eine repräsentative Stichprobe zu wählen, die dennoch realistisch durchführbar ist. Verschiedene Formeln helfen unter Berücksichtigung der Schlüsselwerte, einen sinnvollen Stichprobenumfang zu finden. Hier die allgemein gültige Standardformel:

Von aller reinen Statistik mal abgesehen und von wem das t-online Portal geführt wird, lag der Hauptaugenmerk meines Textes eigentlich auf dem Thema „Klarnamenpflicht“!
Wäre ja dann schon supi, wenn du dazu auch noch was beitragen könntest, anstatt sich an der Statistik an sich festzubeissen…würde mich freuen!

greetZ