Manche Streaming-Portale locken in die Abofalle

Kommentare zu folgendem Beitrag: Abofalle droht: manche Streaming-Portale sind gefährlich

Das ist faktisch aber nicht ganz richtig! Denn ab dem Punkt:

Rechnung erhalten, was tun?

gibt es wohl andere Vorgehensweisen, die hier nicht übereinstimmen!!

Zitat:

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid

Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Das Gericht prüft in diesem Stadium aber nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird – oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!

Wenn Sie als Empfänger eines Mahnbescheids nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall für Sie schon wieder erledigt.

Kurz gesagt: Auch ein Mahnbescheid sagt noch überhaupt nichts darüber, ob die Forderung gegen Sie berechtigt ist. Denn das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, hat diese Frage überhaupt nicht geprüft.

Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess

Wenn Sie dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen haben, muss wieder der Dienste-Anbieter ‚ran. Er muss jetzt nämlich einen Antrag auf Durchführung des „strittigen Verfahrens“ stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren über. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess.

Im Prozess wird ein Richter – zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren – prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, der Richter wird sich die fragliche Internetseite genau ansehen und prüfen, ob auf dieser zum Zeitpunkt des angeblichen Vertragsschlusses klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von Ihnen will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.
(Quelle: Computerbetrug.de)

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Danke vielmals, habe das korrigiert!! Meine Ausbildung als Bürokaufmann ist doch schon sehr lange her. Ich hatte geglaubt, dass die Forderung sofort vom Gericht geprüft wird und nicht erst später.

@Pat1991 Was soll der Link zu dem komischen Ad Center? Das hat mit dem Artikel gar nicths zu tun, weswegen ich das auch gelöscht habe.

Dann schau mal genauer hin, du Journalist :wink:
Es hat alles mit dem Artikel zu tun. Noch ein Hinweis: Offervault.com

Such mal nach „Streaming“.