LuL.to ist Geschichte: Ermittler nehmen "Lesen und Lauschen" vom Netz

Kommentar von eager_reader am 22.06.2017 16:59:
Das Portal lul.to war richtig gut gemacht. Ich habe mir da viele Bücher geladen. Es hat mein Leben unglaublich bereichert.

Die Frage steht, wieviele davon ich mir als Hartz-IV-Empfänger hätte kaufen können?

Ich sehe hier keinen entgangenen Gewinn von Buchpreis x Anzahl DLs, sondern dann einfach einen Menschen weniger der (einige) dieser Bücher gelesen hätte.

Wie ist das denn bei den Autoren selber? Kaufen sie ALLE ihre Bücher, gerade wenn sie so knapp bei Kasse sind?

Statt sich sowas als Vorbild zu nehmen und selbst ein Flatrateportal anzubieten (die auch ich mir als Hartzer leisten kann und würde), wird mit Existenzvernichtung und Gefängnis gedroht!

Kommentar von None am 22.06.2017 17:13:
Hier gibt es eine Einschätzung eines RA:

https://hoesmann.eu/lulto-polizei-sperrt-illegales-download-portal-folgen-fuer-die-nutzer/

Kommentar von meine Meinung dazu am 22.06.2017 18:02:
Bis auf das die Urheberrechtsverletzungen einfach mal so als Fakt stehen würde ich mal vollumfänglich zustimmen.
Da gab es ja den bedauernswerten Bernd Fleißig, den Spiegelbest im Telefonbuch gefunden hatte und da Name und Adresse missbraucht hatte. Es wird doch schon Knete wenn an dem Anschluss mehrere Erwachsene hängen und der Täter nicht genau benannt werden kann.
Schön ist hingegen das eine Downloadhistorie vorhanden ist. Da kann man schön schauen was mit welchem Account geladen wurde. Nur wie verknüpft man hieb- und stichfest Account mit einer realen Person, so das daraus ein gerichtsfester Beweis wird? IP ist nicht gleich reale Person.
Die Kosten für die Verfolgung des Rechtsbruchs muss man ja auch erstmal vorstrecken, ist schließlich Zivilrecht.
Dann hat da jemand sagen wir mal 100 Bücher geladen von dreißig Autoren. Der Schaden beträgt sagen wir mal 900 EUs. Nur eben auf die Autoren verteilt. Da kann man jetzt noch die Anwaltskosten draufsatteln aber berauschend ist das immer noch nicht was da zusammenkommen würde und von der Kostennote des Anwalts hat in erster Linie der Anwalt was.
Das die Anwälte unter den Autoren begeistert sind und ihre Mitautoren motivieren wollen da mitzumachen verstehe ich natürlich auch :-). Gibt ja sogar einen Juraprof. unter den Betroffenen.
Ich wage dennoch zu bezweifeln, das sich das für die Masse der Autoren lohnen wird.
Nicht falsch verstehen, ich will niemanden davon abhalten, sich sein gutes Recht zu holen.
Es sollte aber jedem klar sein das da in den meisten Fällen nicht viel rauskommen wird.
Zusätzlich kann sich der Betroffene auf der Gegenseite auch einen Anwalt nehmen und die Forderung bestreiten.
Nicht vergessen, jeder potenzielle Täter muss einzeln auf Schadensersatz verklagt werden.
Gewinnt man hat man immer noch das Risiko das die Gegenseite nicht solvent ist und da kann es sein das man auf seinen Kosten sitzenbleibt. Trotz der Tatsache das man vor Gericht recht bekommen hat. Wäre dann dumm gelaufen.
Mir wurde von meinem Anwalt, welcher sich auf Wirtschafts- und Insolvenzrecht spezialisiert hat, erklärt das es bei Beträgen unter 1000 EU sich eigentlich nicht lohnt vor Gericht zu ziehen. So ärgerlich das auch ist, die Verfolgungskosten für den Rechtsbruch übersteigen sonst den Streitwert.
Was aber immer Sinn macht ist, einen bösen Anwaltsbrief zu schicken. Manchmal reicht das schon :-).

Kommentar von Mitch am 22.06.2017 20:16:
Das Problem bei der Belangung der Nutzer ist, dass die Seite angeblich keine Verbindungsdaten gespeichert hat. Wenn das stimmt, enthalten die Datensätze nur Username, Passwort, Download-History, aber keine IP-Adressen. Die Rückführung auf die Person könnte dann allenfalls über die Amazon-Gutscheine erfolgen, was allerdings nur effektiv wäre, wenn der Code in Verknüpfung mit der Download-History gespeichert wurde - sonst wäre es kaum möglich nachzuweisen, was mit dem Guthaben runtergeladen wurde.

Kommentar von Ex3DL am 22.06.2017 20:20:
Jetzt haben die Autoren ne eigene Mafia? #Ehrenmänner

Kommentar von Jason Borowski am 22.06.2017 20:50:
Das sehe ich auch so. Das sind meist erfoglose Kleinautoren, die sich über Piraterie aufregen. Wenn es keine Piraterie mehr gibt, werden aber auch nicht mehr ihre Bücher kaufen :Dafür müssen sie bessere Bücher schreiben. Wenn ich legal gekaufte eBooks nichtmal umtauschen kann bei Nichtgefallen, dann weiss ich nicht, warum ich das auch noch unterstützen sollte. So viele der geladenen Bücher lese ich eh nicht, weil sie sich nicht als besonders gut herausstellen oftmals. Und wenn ein „geklautes“ Buch doch mal gut ist, schreibe ich auch gerne eine Rezension oder teile es Freunden mit, oder kaufe mir dann vielleicht das nächste Buch legal. Also es wurde schon oft bewiesen, dass Piraterie im Endeffekt zu mehr Verkäufen führt. Das gilt natürlich nicht für Schrott-Produkte.

Kommentar von Jason Borowski am 22.06.2017 20:53:
Das sagt doch aber auch schon einiges aus, wenn das die einzigen Vermögenswerte waren. Millionär ist da keiner geworden.

Kommentar von Michael am 22.06.2017 21:44:
Wenn ich mich in einen ziemlich miesen Warezseitenbetreiber reindenke und mich maximal schützen wollen würde, dann hätte ich irgendwo eine stark verschlüsselte Datei mit Verbindungsdaten der Nutzer und würde versuchen die Strafe damit abzumildern (wenn ich nicht aus Faulheit/Dummheit eh schon vergessen habe, die Logs sauber zu halten)

Die Frage ist auch wo sie die Terrabyte an Büchern und Hörbüchern herbekommen haben. Wahrscheinlich nicht alleine, da gab es evtl. auch (gegen Bezahlung?) Uploader. Man konnte ja auch als Nutzer Bücher einreichen und damit Rabatte erhalten. Ich denke wenn, dann gehts erst solchen Leuten an den Kragen. Die Downloader sind erst am Ende an der Reihe und auch wenn es hier ein paar Leute gibt, die von irgendwelchen ominösen Facebookgruppen reden, glaube ich eher weniger dran. Die Verlage und Autoren müssten bei 30.000 Nutzern unglaublich viel Geld vorstrecken und dann müssen sie hinter den IPs auch noch tatsächlich Leute finden, bei denen sie Schadensersatz einklagen können: Das wird schon bei zwei Leuten in einer Wohnung schwierig und erst recht, wenns ne ganze Familie oder eine Wohngemeinschaft ist.

Ich bin gespannt wie es hier weitergeht und vor allem bin ich gespannt, wer das Geschäftsmodell von lul.to weiterfährt. Sicherlich gibt es schon irgendwelche Gruppen die nur auf den Untergang von lul.to gewartet haben. Aus boerse.bz ist ja auch boerse.to und boerse.sx entstanden… ist eine Seite down, findet man fast exakt dieselben Uploader bei der anderen Seite.

Kommentar von Don Omerta am 22.06.2017 22:33:
@Karma B.
Also, wenn deine hier geschriebenen geistigen Ergüsse genauso sind wie deine Werke als Autor, verzichte ich gerne auf einen Kauf…gähhhn…

Die ganze Szene hat schon die Hose voll da sich nun ein Autor-Squad gebildet hat, wenns Spaß macht…

Kommentar von Romanautor Richard am 23.06.2017 00:30:
Du kannst einfach denjenigen anzeigen, Strafanzeige stellen. Da brauchst du nicht Anwälte bemühen und blechen. Das werden auch viele tun, die Angst vor Anwaltskosten haben. Dazu kommt: in den Autorengruppen SIND viele Anwälte und Juristen, die machen das „gern“, glaubs mir. Die Autoren sind auch bereit, was zu investieren, einfach weil die Wut so groß ist. Die wollen Blut sehen. Und die Verlage wollen das auch. Wir haben es auch schon geschafft, Einzelpersonen zu überführen. Es ist möglich. Und sie sind dran, wie der folgende Link zeigt. Ich warte jetzt noch drauf, dass einer von den Helden hier es nicht glaubt, weil es die BILD ist. Bitte sehr. https://www.bild.de/regional/dresden/cyberkriminalitaet/lka-hacker-jagen-jetzt-40000-user-52287584.bild.html

Kommentar von Interesierter am 23.06.2017 08:33:
Hi, stand das in den FAQs, dass die IPs nicht geloggt würden?
Wenn die „Kunden“ dann Ihre Gutscheine bar bezahlt haben, sind die doch dann praktisch unauffindbar…
Selbst wenn die IPs vorliegen, wie lange kann man die zurückvervolgen (> 1Jahr?)
Auch hier wirds meine Ansicht schwierig, an die Nutzer zu kommen…

Kommentar von Johhny B. Good am 23.06.2017 09:27:
Lysander hätte sich nie erwischen lassen. Seine Nachfolgen waren nur Schattenmorellen.

Kommentar von abraxas am 23.06.2017 09:52:
Zitat: Ja, morgen früh um halb sechs steht das SEK vor deiner Tür :wink:

Sowas ist weder witzig noch unterhaltsam. Wer ne Hausdurchsuchung mitgemacht hat weiss das!
Es wird einem ganz anders wenn morgens um 6 Uhr 5 Leute mitten in einer 2 Zimmer Wohnung stehen und du nicht mal die Chance hast aus dem Schlafanzug raus und in normale Klamotten reinzuhopsen weil du direkt in ein anderes Zimmer verfrachtet wirst.
Wie schon gesagt das ist definitiv nicht witzig!

Kommentar von Hmm am 23.06.2017 10:06:
Die Bereitschaft sich als Beschuldigter anwaltlich vertreten zu lassen wird mit der Höhe der Forderungen die auf so einen Betroffenen zukommen korrelieren.
Je höher die Forderung desto höher der Widerstand.
Mit günstigen Pauschalvereinbarungen kommen die Geschädigten da irgendwann auch nicht weiter, weil selbst ein wohlmeinender autorenfreundlicher Anwalt nicht auf seinen Kosten sitzenbleiben will. Im Regelfall gilt eine Pauschalvereinbarung nur für alles was außergerichtlich geklärt wird. Vor allem wen das Ganze wirklich im großen Stil durchgezogen werden soll und Tausende verklagt werden wird erst Geld gelegt werden müssen bevor geklagt wird.
Grundsätzlich könnte man das zeitlich staffeln und sollten am Anfang nennenswerte Beträge zusammenkommen, das heißt wirklich gezahlt werden nicht nur Forderungen gerichtlich bestätigt werden, diese verwenden um den Rest zu verklagen.
Eine Möglichkeit wäre, das die Autoren kollektiv einen Anwalt beauftragen. Da müssten die aber erstmal klären wie sie die Kosten untereinander aufteilen wollen. Nach Grad der Schädigung, nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, wie wird diese ermittelt usw.
Nachteil wäre das der Anwalt dann nur eine Kostennote pro Nutzer der Plattform verschicken kann.
Wenn jeder für sich gegen die Nutzer klagt kommen wesentlich höhere Anwaltskosten für die Beklagten zusammen aber das Risiko steigt exponentiell für den Klagenden das er auf seinen eventuell hohen Kosten sitzenbleibt.
Absprachen, die beinhalten das nur im Erfolgsfall gezahlt wird oder das sich Anwalt und Kläger die Gelder der Kostennote teilen sind rechtlich und wirtschaftlich für die Anwälte sehr heikel.
Ein seriöser Anwalt wird sich auf so was auch nicht einlassen.
Bestreitet der Beschuldigte die Forderungen teilweise oder in Gänze wird es nur den Klageweg geben.
Da sollten dann alle Beweise stimmen. Stellt sich zum Beispiel heraus, das von hundert beanstandeten Downloads 30 bis 40 nicht belegbar sind kann man bestenfalls noch hoffen das da ein Vergleich rauskommt, da der Beklagte oder besser dessen Anwalt die gesamte Ermittlung, nicht ganz zu Unrecht, in Zweifel ziehen wird.
Um so was zu vermeiden, mache ich mit meinen Anwälten immer Verträge auf Basis von Stundensätzen und bezahle regelmäßig Abschläge damit die sich richtig ins Zeug legen.
Sehr interessant wird dann auch die Aufteilung des Schadensersatzes bei kollektiver Beauftragung des Anwalts, da in einem solchen Fall ja alle leer ausgehen würden deren Forderungen nicht belegbar waren. Das könnte man umgehen indem man eine paritätische Ausschüttung vorsieht. Es wird da aber mit Sicherheit Autoren und Verlage geben die das nicht akzeptieren werden. Vornehmlich die welche sich aufgrund der Aktenlage gute eigene Chancen ausrechnen und über das nötige Kleingeld verfügen.
Ehrlich gesagt hoffe ich echt das die das durchziehen, da das alles ein sehr interessanter Rechtsstreit über Jahre hinweg wird.
Nur, wenn die Autoren wirklich in so prekären wirtschaftlichen Situationen sind wie hier einer schreibt, können die sich das gar nicht leisten. Das ist ein Mangel an unserem Rechtssystem. Die Verlage wiederum werden nur jeweils ihr eigenes Portfolio vertreten. Sollten die unabhängigen Autoren die Lust am Schreiben verlieren, kann das nur gut für die Verlage sein. Dort soll aber auch nicht alles Gold sein was glänzt. Aktuell stehen wohl auch dort viele Akteure mit dem Rücken zur Wand, da ja die Sache mit der VG-Wort noch nicht ausgestanden ist. Sich da auf tausende Rechtsstreite mit ungewissen Ausgang einzulassen wäre sehr ambitioniert.

Kommentar von Elsa am 23.06.2017 12:24:
ich wünschte ich wüßte wie es zu finden ist. U.A. hat unsere 80 jährige Nachbarin dort ihre Bücher bekommen, Hier wohnt niemand der es sich leisten kann seine Bücher anders zu bekommen.

Sollen diese Spacken doch lieber Kinderschänder jagen.

Kommentar von resignierend schulterzuckend am 23.06.2017 13:22:
Naja, das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.
Willst du Schadensersatz und der andere will nicht kommst du um eine Klage nicht herum.
Wegen einem einzelnen Buch zu klagen ist blöd.
Mal auf einen Ratz ein Mandat für zehn Autoren ist OK.
Aber da kann der Streitwert schon so hoch sein, das das nicht mehr vor einem Amtsgericht verhandelt werden kann und das sich der Beklagte mit Sicherheit einen Anwalt nimmt.
Die Probleme bei der Beweiserhebung wurden hier zu Genüge erwähnt.
Ich bezweifle nicht das die Ermittler fähig sind aber wo keine verwertbaren Spuren sind findet sich auch nichts.
Ihr werdet schon einige kriegen aber ich denke das das sich um Einzelfälle handeln wird.
Die müssen ohne Anonymisierung die Seite angesurft haben und die Gutscheine per Karte bezahlt haben.
Ohne diese Voraussetzungen läuft nichts.
Und mit etwas Pech handelt es sich um einen fünfzigjährigen Harz4 Empfänger der zuckerkrank ist und schon lange einen Offenbarungseid geleistet hat.
Bei dem Rest hast du eine Familie wo der gegnerische Anwalt Einblick in die Ermittlungsakte nehmen wird und darauf seine Verteidigung aufbaut. Im schlimmsten anzunehmenden Fall für seine Mandanten war die Ermittlung korrekt. Nun wird dieser Anwalt sagen, das da mehrere Zugriff auf das Internet hatten und einen sogenanntem alternativen Ablauf anbieten wobei er aufzeigen wird das X Leute in frage kommen.
Die werden dann als Zeugen geladen und werden das bestätigen aber die Tat bestreiten.
So gibt es keinen Schuldigen und es bleibt maximal die Störerhaftung übrig.
Einzig die Leute die wirklich mit elektronischen Zahlverfahren Bitcoins und Amazongutscheine erworben haben sind eventuell dran. Da würde ich vermuten das die ein bisschen doof sind und deshalb vermutlich auch nicht sehr vermögend.
Meine Erfahrungen mit Anzeigen bei der Polizei sind bisher immer die gewesen, das ich nach einigen Monaten ein Schreiben bekam, das der Täter nicht ermittelt werden konnte und das Verfahren deshalb eingestellt wurde.
Selbst in Fällen wo ich diesen schon selber herausgefunden hatte und mich mit denen auf Schadensersatz geeinigt hatte.
Ich würde da nicht soviel Hoffnung in das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren setzen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen das die nichts besseres zu tun haben als sich mit zigtausenden Amazoncodes zum freirubbeln zu beschäftigen.
Grundsätzlich kann man natürlich so seinen Frust abbauen aber man sollte die Erwartungen niedrig halten.
Glaub mir ich kann Euch verstehen. Ich kenne das auch wenn man gegenüber von Frechheit hilflos ist.

Kommentar von Goove am 23.06.2017 14:00:
Schon mal was von Online Bibliotheken gehört?
Fast immer kostenlos, ggf. nur eine kleine Jahresgebühr.

Wundert mich, dass hier so viele Hartz IV Bezieher sich beschweren.
Teilhabe geht auch legal.
Ihr habt den Betreibern die Taschen gefüllt.
Dass, was die Polizei gefunden hat, ist nur der Teil, der übrig geblieben ist.
Hat aber offenbar das eigene schlechte Gewissen beruhigt.

Kommentar von Kunstsoldat am 23.06.2017 14:00:
Du kannst die FAQs durch die Wayback Machine nachlesen:

Dort steht nicht explizit drin, dass auf eine IP-Speicherung verzichtet wurde.

Kommentar von Goove am 23.06.2017 15:13:
Beweis durch Behauptung?
Gerade bei Medien, die nur einmal genutzt werden, ist die These sehr steil.

Kommentar von Michael am 23.06.2017 15:18:
Ich glaube Lysander war nur ein Marketinggag. Jemand den man erfunden hat, damit LuL wie eine Seite von Lesern für Lesern wirkt und nicht wie eine Betrügerbande. Und als LuL ein Selbstläufer geworden ist, hat man Lysander einfach an Krebs sterben lassen.