Zu dem Aspekt der Ermittlungen kann ich dir folgenden Artikel mal ans Herz legen…die Antwort müsste dabei sein!
https://tarnkappe.info/forum/t/verjaehrungen-im-deutschen-urheberrecht/2158
Theoretisch wäre auch eine Sammelklage gegen die User mit geringem Umsatz möglich. Somit kaum ein Aufwand - wird ja dann nicht jeder einzeln dazu angehört. Kann in Abwesenheit anteilig am Gesamtverfahren beschlossen werden und anschl. mit einer Ersatzstrafleistung von 50 oder 100 Euro z.B. belegt sein - zahlbar an eine gemeinnützige Vereinigung…
In erster Linie wird es dabei um die Power-User gehen, nicht die kleinen Fische mit 2 Downloads in 5 Jahren!!
Was aber keiner bedenkt: Es gibt noch eine dritte User-Gruppe, bei der der Aufwand auf jeden Fall betrieben würde! Und zwar sind das die Benutzer, die auf beiden Plattformen zuhause waren und eingekauft haben!!
Denn wenn die Inhaber zwei so unterschiedliche Boards betrieben haben, gibt es garantiert auch einige User, die beide Boards genutzt haben!