LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber

Kommentar von am 01.02.2018 15:57:
Welche Seite sollen die noch besuchen?
Die der Polizei?

Kommentar von no panic titanic am 01.02.2018 19:42:
Wer bei lul Bücher kaufte, hatte x Tage Zeit diese runterzuladen. Danach musste man erneut dafür bezahlen. Egal ob man sie schon runtergeladen hatte oder nicht.

In der Datenbank war also wieder ne 0 statt ner 1 :wink: Ausserdem konnte man seinen Verlauf leeren. Ich sag: Es wird schwerer der Nutzern was vorzuwerfen als manche denken.

Schließlich kommen auch noch die Punkte die andere nannten dazu. Siehe IPs, Vorratsdatenspeicherung, usw.

Kommentar von bap am 01.02.2018 19:55:
Schon ein bisschen Clickbait dieser Artikel - wenn man sich den Titel so ansieht und dann feststellt, dass es eigentlich überhaupt nichts Neues zum Thema gibt :smiley:

Kommentar von am 01.02.2018 20:31:
Man kriegt echt nen Krampf wenn man liest was hier alles an falschen Rechtswissen und Wunschdenken darüber geschrieben wird. Die meisten wissen noch nicht mal das wirklich eine zehnjährige Verjährungsfrist für Copyrightverstosse gilt. Diese kann sogar verlängert werden indem der Angeklagte in der Sache angeschrieben wird, dann läuft sie ab dem Datum wieder neu an.
Oder falsche Aussage wie hier gerade - sobald IP Adressen verdächtiger bekannt werden, wird dem Provider mitgeteilt das er die zugehörigen Daten einfrieren soll, wozu er auch verpflichtet ist. Danach erst wird beim Staatsanwalt nachgefragt ob eine Befugnisse erteilt diese Daten ausgehändigt zu bekommen. Diese Daten können also ewigkeiten geparkt werden, bevor man sich entscheidet diese zu bekommen.

Kommentar von am 02.02.2018 11:15:
Scheint wohl doch nicht ganz so einfach zu sein, die „Buchführung“ bei lul.to zu „knacken“.
Mit den amazon-Gutscheinen dürfte strafrechtlich kaum etwas zu beweisen sein. Was sagt es aus, wenn jemand für 20 € einen Gutschein gekauft und unstrittig auf seinem Konto eingezahlt hat?
Nichts!
Wieviel Guthaben war im Zeitpunkt des Zugriffs noch auf dem Konto? Ob es 0 € oder 19,95 € waren ist der erste Unterschied.
Welche Werke wurden für den Differenzbetrag heruntergeladen? Strafrechtlich relevant ist das downloaden von urheberrechtlich geschützten Werken und nicht die Einzahlung auf einen account mit amazon-Gutscheinen.
Ohne IP-Adressen wird man keinen Nachweis führen können - selbst wenn man die Person eindeutig identifiziert, die den Betrag per amazon auf sein Konto eingezahlt hat.

Sollten die Betreiber tatsächlich im darknet unterwegs gewesen sein, dürfte ihre Verschlüsselung usw. wohl nicht ganz so einfach zu knacken sein.

Kommentar von Frau Schlau am 02.02.2018 14:50:
@Verjährungsfrist im Zivilrecht (und das ist ja die teuere Nummer) bei Copyrightverstößen ist 2 Jahre! Wie kommt hier jemand auf 10???

Kommentar von am 02.02.2018 16:06:
Wie kommst Du darauf, das die Nutzung von TOR und Co irgendeine Auswirkung auf die Verschlüsselung von deren Forendatenbank hat?
Nicht vergessen, die sind erwischt worden.
Ich würde mal annehmen, sollte die verschlüsselt sein, das die DB jetzt Verhandlungsmasse ist um eventuell Strafmilderung zu erreichen.
Grundsätzlich geht es, vorausgesetzt die Sachen stimmen die so verbreitet werden, um zwei DBs. Hansanet und Lul.
Die Frage ist für die Luler eher, ob irgendjemand bei der StA Lust und Zeit hat das für potenziellen Zivilkläger aufzuarbeiten.
Eventuell könnten die das delegieren, wenn jemand die Kosten übernimmt. Keine Ahnung.
Das müsste für jeden Nutzer den man belangen will gerichtsfest sein. Billig ist anders.
Will die StA selber ein Exempel statuieren sieht die Sache anders aus. Da werden die aber kaum 30000 - 40000 Fälle aufmachen.

Kommentar von am 02.02.2018 16:30:
Vermutlich weil einige Gerichte in p2p-Fällen regelmäßig von einer zehnjährigen Verjährungsfrist ausgehen.
Der Unterschied zu lul.to ist allerdings, das dort der upload bestraft wird und hier „nur“ der download verfolgt werden würde.
Der Schadensersatzanspruch ist im vorliegenden Fall für die reinen Nutzer erheblich geringer. Das könnte eventuell durch die Menge der Verstöße wieder kompensiert werden.
Eine Hemmung der Verjährung kann auf jeden Fall eintreten wenn Verfahren eröffnet werden, wie jetzt genau in einem solchen Fall die Verjährung ist, keine Ahnung. Ist eventuell Auslegungssache.
Nicht vergessen, es gibt eine strafrechtliche und eine zivilrechtliche Komponente. Strafrechtlich, eventuell Hehlerei und bandenmäßige Kriminaliät, wenn man es unbedingt aufbauschen will. Zivilrechtlich, die Schadensersatzansprüche.
Ich denke, jeder Fall muss da individuell betrachtet werden.

Kommentar von Ein elitärer Schiffslauscher am 02.02.2018 21:19:
Es wird Zeit, dass wieder ein Durchsuchungsbericht eines panischen Newbies gefakt wird.

Kommentar von Ja ein Name am 02.02.2018 21:28:
Macht euch mal nicht ins Hemd. Unter bitcointalk.org wurden die Amazon-Gutscheine in Bitcoins getauscht. Was nun die neuen Besitzer damit machen, ist höchst individuell.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 02.02.2018 21:48:
Clickbait wäre es gewesen, im Titel hätte gestanden: Neue Informationen über die Verfolgung der Nutzer aufgetaucht. So steht da nur, was auch im Artikel steht. Und mehr war aus dem Staatsanwalt auch nicht rauszubekommen…

Kommentar von am 03.02.2018 20:05:
Vielleicht deswegen
https://tarnkappe.info/bgh-thema-filesharing/

Kommentar von justizfreund am 05.02.2018 22:55:
Die Verjährung und auch alle sonstigen Vorschriften und Grund- und Menschenrechte sind in der Praxis in der Justiz vollständig variabel und interessieren niemanden, wenn das Verfahren nicht gross öffentlich in den Medien steht.
Auch illegale Beweismittel dürfen in Deutschland vor Gericht verwendet werden. Es kommt auch vor, dass für eine Verurteilung Akten frisiert werden oder Beweismittel extra hergestellt werden usw.
Sachverhalte oder Beweismittel werden auch einfach frei erfunden und dann als feststehende Tatsache von Richtern und Staatsanwälten in die Verhandlung eingebracht.

Der ehemalige Stuttgarter Oberstaatsanwalt Werner Schmidt-Hieber über den Deal vor Gericht „Handel mit Gerechtigkeit“ in DER SPIEGEL 1993, Seite 78:
„Ein Lehrer, der heute mit seiner Schulklasse das Gericht besucht, darf sich nicht mit einem einzigen Strafprozeß begnügen: Er wird seinen Schülern zeigen müssen, daß die kaltblütige Pedanterie des Strafverfahrens nur den Armen und Schwachen gilt. Je höher der soziale Status eines Angeklagten, desto menschlicher wird die Justiz.
…Dieser unverhohlene Opportunismus einer überlasteten Justiz schafft ein Zweiklassen-Strafrecht, eine kaum faßbare Bevorzugung des Wohlstandskriminellen.
Kaum eine Chance hat der Kleinkriminelle: er ist den Förmlichkeiten der Justiz bis zur Komik unterworfen. Er darf nur nach Aufforderung aufstehen, sich hinsetzen, reden – und wird beliebig unterbrochen.“

Das Ansehen der Person ist eines der wichtigsten Verurteilungskriterien in der Justiz.

Die Justiz ist immer nur so überlastet wie diese es sein möchte. Um Kritiker wegen Worte wie im Dritten Reich an dem System zu verfolgen wird keine Zeit und es werden keine Kosten gescheut, die man deren Opfer am Ende in Rechnung stellt.
Und die staatsanwaltlichen und richterlichen Nebentätigkeiten in Bayern sind geheim. Eine sich daraus ergebende Befangenheit ist in Bayern zu dem in der Justiz erwünscht (Siehe auch: „Systemfehler“, Der Spiegel 51/2013), damit Staatsjuristen auch persönliche Rachegelüste befriedigen können.

„Was die Justiz betrifft, so sind die Behauptungen von REIWALD auch keineswegs neu, schon WITTELS, Die Welt ohne Zuchthaus, Stuttgart 1928, redete vom Richter, ‚der seinen Sadismus in geordneten Bahnen auslebt‘, und STAUB/ALEXANDER, Der Verbrecher und seine Richter, Wien 1929 (Ndr. Unter dem Titel Psychoanalyse und Justiz, Frankfurt 1974 mit einer Einleitung von T. MOSER), unterstrichen die Funktion der Justiz, die delegierten privaten Rachegelüste im Staatsauftrag zu befriedigen.“
Dieter Simon in „Die Unabhängigkeit des Richters“, 1975, Seite 161f

usw.

Kommentar von Walter Wutz am 06.02.2018 11:04:
Achtung! Aluhut auf! :slight_smile:

Faktisch dürften die meisten Urteile (ich schätze mal so 90 - 95%) wohl dem „gesunden Volksempfinden“ (dies gilt nach meiner Einschätzung sowohl für Strafrecht als auch für Zivilrecht) entsprechen.

Bei dem „Rest“ handelt es sich zum Teil um so komplexe rechtliche Fallgestaltungen, dass diese im Ergebnis vom juristischen Laien nur schwer nachzuvollziehen bzw. nur schwer zu verstehen sind.

Richtig ist aber wohl, dass es auch Fehlentscheidungen gibt (auch in der Justiz gibt es eben qualifizierte und weniger qualifizierte Protagonisten). Es menschelt halt überall.

Das vom „Justizfreund“ beschriebene Problem resultiert wohl eher daraus, dass sog. „Wohlstandskriminalität“ meist sehr viel komplexer (und damit auch deutlich schwerer nachzuweisen) ist als „einfache“ Kriminalität (so ist „Steuerverkürzung“ ggf. viel schwerer nachzuweisen als bspw. ein „Ladendiebstahl“).

Kommentar von Sweets am 08.02.2018 17:34:
Nur so ein Gedanke, also rein hypothetisch: mygully und deren Server sind - wie auch immer - im Besitz des LKA. Ich kann mir vorstellen, dass 75% der LuL.to-Nutzer andere Warez-Seiten aufsuchen und sich dort registrieren lassen, um wieder irgendwelche eBooks, Musik etc. zu saugen. Wie wir wissen, ist man weder mit VPN, noch mit Tor (zumindest beim Download von Dateien) anonym. D.h. wenn das LKA die gleiche Strategie wie bei AlphaBay und Hansa Market anwendet, würde das heißen… Ich glaube, jeder weiß worauf ich hinaus will.

Kommentar von Sour am 09.02.2018 14:17:
Ich glaube jeder weiß was du gerne hättest.

Allerdings bist du auf dem Holzweg. Nur, weil man in einem Warez Forum registriert ist, macht man noch nichts verbotenes.

Auch dort gibt es eine gute Community abseits vom leechen, interessante Scenenews und Gerüchte.

Eine Registrierung dort ist keine Straftat.

Und auch an die Sauger kommst du nicht ran.

Die Daten liegen nicht auf mygully Servern, sondern bei One click hostern.

Die Hoffnung ein Bust von mygully würde Leecher in die Enge treiben dürfte gegen 0 gehen.

Kommentar von Sweets am 09.02.2018 22:19:
Was ich hätte Sour, ist, dass die Ermittler vom LKA, Europol und das FBI ihre Suche nicht nach Saugern oder Uploader von ebooks, music, software etc. verschwenden, sondern lieber die Daten der beschlagnahmten Server, PC etc. von diesem Kinder-Porno-Portal Elysium mit knapp 90.000 Mitglieder auswerten. Damit diese "Nicht-"Menschen der Prozess gemacht werden kann. Hier sollte man Prioritäten setzen, ganz eindeutig.
Das oben war nur ein Gedanke. Nicht mehr und nicht weniger, aber danke für die Aufklärung, Sour.

Kommentar von justizfreund am 26.02.2018 20:34:
Es muss gleich einer wieder seinen Aluhut aufsetzen und die Willkürjustiz in das löbliche verkehren als Profiteur derselben.

Das gesunde Volksempfinden hatten wir schon mal.
https://www.jak.nrw.de/behoerde/Dofo/Dauerausstellung/JAK-Ausstellung.pdf

Das wird heute stets auch noch bei Gericht angewandt:

Das hat doch nichts mit Fehlern oder so komplizierten Sachverhalten zu tun, die Juristen nicht verstehen können. In Münster konnten die Richter das auch ganz einfach verstehen. Es geht um handfeste Kriminalität in der Justiz:

Eine sehr schwere juristische Fallgestaltung, die 10 Anwälte nicht verstanden haben aber der dumme Rechtslaie:

Falscher Staatsanwalt als Fälscher vor Gericht, Hamburger Abendblatt, 26.04.2006
Schwindel Jurist ohne juristische Ausbildung und ohne juristische Kenntnisse bei der Staatsanwaltschaft mit steiler Karriere
Das Examenszeugnis kam aus Mecklenburg-Vorpommern und war gefälscht, doch niemand schöpfte Verdacht. Also konnte der Mann sein Referendariat absolvieren und legte so den Grundstein zu seiner „Juristen-Karriere“. Die Ausbildungsstationen bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe und beim Amtsgericht Pinneberg, wo er auch vor Gericht für die Staatsanwaltschaft auftrat, passierte er problemlos.
Er trug die Robe des Staatsanwalts im Gerichtssaal, stellte Strafanträge, schrieb Anklagen – ohne je ein juristisches Seminar besucht zu haben.

Viel schlimmer wie die ganzen Justizfehler, die aufgrund der mangelnden fachlichen Qualifikation oder der dortigen „organisierten Kriminalität“ durch geführt werden ist natürlich der Umgang mit Fehlern.
Es setzen dann ganz viele Juristen ihren Aluhut auf und verfolgen die geschädigten Opfer der Willkürjustiz.

In Deutschland sitzen zu jeder Zeit etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis und ca. 650 werden täglich zu Unrecht verurteilt.

In der Strafjustiz gibt es bis zu 25% Fehlurteile. Es können auch mehr sein je nachdem wie hoch man den Masstab anlegt und was man noch als „vertretbar“ gelten lassen möchte.

Dagegen hat man auch beim BVerfG so gut wie keine Chance, denn 97% aller Verfassungsbeschwerden werden erst gar nicht angenommen:
https://bloegi.wordpress.com/2009/06/26/naumann-noch-ein-schaufenster-urteil/

Wenn es sein muss werden halt selbst vom LKA etc. Beweismittel gefertigt und in der Justiz ohnhin einfach aus der Luft gegriffen, denn da braucht man die noch einmal fertigen.
https://www.youtube.com/watch?v=TcaOgW1l-qE

Kommentar von Walter Wutz am 27.02.2018 17:56:
ja, ja, … echt bitter die Auswüchse des deutschen Rechts(un)wesens … :wink: … m.E. gibt es da nur eine Lösung: Jura studieren, sich mannhaft dem deutschen Rechtsmoloch und seine unsäglichen (Rechts-) Organen stellen und den ganzen Pfeifen mal so richtig zeigen was ne’ Harke ist … :slight_smile: