LuL.to: Ermittlungen zunächst gegen Betreiber

Kommentar von Reiner am 31.01.2018 10:05:
Aber Lars, jetzt mal im Ernst. Auch oder grade wenn soviele Mitarbeiter ausgetauscht wurden und nach dieser langen Zeit, was soll denn da noch ernsthaft gegen den User unternommen werden? Also ich meine jetzt nicht theoretisch, sondern wirklich praktisch? Genauso wie bei den Usenet Busts. Glaubt denn jemand ernsthaft, dass die Staatsanwaltschaft in Sachsen gegen User nicht ermittelt und dann die Hessen, die die Revos hochgenommen dann damit anfangen? Die besprechen sich nicht nur bei den Ermittlungen im Vorfeld untereinander, sondern die reden auch nach der Razzia noch miteinander. Realistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit, das die User von lul und der Usenetboards/Provider noch was zu befürchten haben nach den neuen Erkenntnissen die wir durch Lars dankenswerterweise erfahren haben nicht mehr als sehr hoch einzustufen. Und da können jetzt gerne wieder all die Trolle mit theoretischen Konstruktionen und Wahrscheinlichkeiten kommen und tolle Geschichten erzählen;-)
Bei Kinox.to hieß es auch, das die User/Premiumkunden auf jeden Fall dran sind. Und was ist bisher passiert und wie lange ist das her? Und Dir Lars nochmals herzlichen Dank für Deine gelungene Seite hier und die Berichterstattung! Weiter so!

Kommentar von am 31.01.2018 10:07:
Sollte das so schnell wie bei der Ebookseite von Spiegelbest gehen werden die Ersten verstorben sein bevor da was passiert.
Der individuelle Schuldbeweis scheint nicht so einfach zu sein.
Grundsätzlich gibt es genug Konstellation wo man auch bei Verwendung eines Amazonaccounts davonkommen kann.
Einfach behaupten, das da ein Teilen des Accounts vorliegt und X Nutzer ins Spiel bringen die das alle abstreiten.
Oder sagen, das man hin und wieder Geschenkgutscheine verschenkt, sich jetzt nach X Jahren aber leider nicht mehr erinnern kann, wer den nun der Empfänger von dem speziellen Gutschein war. Das setzt voraus, das bis auf weiteres immer mal wieder ein Gutschein erworben wird und man diesen nicht selber einlöst.

Kommentar von am 31.01.2018 10:09:
Je länger das dauert, desto besser für die Betroffenen.
Das Abstreiten wird, die richtige Strategie vorausgesetzt, mit jedem Jahr einfacher.

Kommentar von am 31.01.2018 11:06:
Achtung reine Spekulation aber eventuell wurden sie ja ausgetauscht da am Anfang noch nicht klar war wie eng lul mit der Drogenplattform verbandelt war und zunächst die falschen Leute am Fall saßen deren Fachgebiet es eben nicht ist sich mit Drogen(geldfluss) auseinander zu setzen sondern auf Warez spezialisiert sind?

Würde mir zumindest so spontan einfallen asl Grund das Personal zu tauschen

Kommentar von BASTIAN am 31.01.2018 12:25:
Schon mal was von „Silicon Valley“ in Californien gehört. Das sitzen genug Firmen, die gegen kriminelle Seiten aktiv vorgehen. (Vor allem in den USA selbst). Deswegen habe viele illegale Seiten in Europa hier eine „Geo-Sperre“ d.h. US-Bürger können z.B. kinox.to gar nicht aufrufen/erreichen.

Wäre das möglich, das Bürger von den USA hier auf unseren „Content“ zugreifen würden, wäre schnell ein „Showdown“ bei vielen Seien zu erwarten.

Glaub die arbeiten mit „fiesen“ Tools und unseriösen Mitteln. (Sorry FBI/CIA ich bin nicht zuhause).
:slight_smile:

Kommentar von Die Saga sagt… am 31.01.2018 14:27:
Früher haben die Behörden einfach Seiten vom Netz genommen.Heute laufen intensive Vorbereitungen bevor eine Seite hochgenommen wird. Geprüft werden Werbepartner/Linkcrypter/Partnerseiten/Adware etc. Der Geldfluss wenn einer sichtbar ist, wird verfolgt…

Die Ermittler wollen oftmals nicht nur an die Betreiber ran,
sondern an möglichen Usern. Auch die Verstrickungen
zu Hostern/File- und Linkcrptern sind durchaus intressant!
Ermittlungen sind teuer, die wollen auch Geld wieder
reinholen.

Deswegen fallen bei mir eine ganze Reihe Portale weg, bei denen man sich anmelden muss.

Die Betreiber wie lul.to können tausendmal behaupten es wurde nichts geloggt. Aber ganz ehrlich, weiss manns??? Wenn Ich Betreiber einer solchen Seite wäre (Annahme):
Ich würde auch die IPs loggen, nur als Selbstschutz, um
irgenwelche Auffälligkeiten zu bemerken! Hat denen
von LUL offenbar nichts genutzt.

Wenn die warez-Seiten erwischt werden, denken die auch nur
an Ihre eigene Haut. Natürlich werden dann die IP-Listen / Controlling-Listen freimütig ausgehändigt. (Strafverkürzung).

Bin mir auch sicher, das „LUL“ im Vorfeld länger unter
Beobachtung stand. Da kommt keiner daher und sagt,
heute paar Bücher von dem und den, die Seite wird
„gesprengt“. Nein, da wird viel Vorarbeit geleistet.
Es wird geschrieben/protokolliert was die Seite anzeigt,
die Frequentierung. Analysen werden gemacht.
Ortung wird angestrebt. Screenshots ohne Frage, ja!

Ganz Unerkannt, ist auch mit VPN keiner.
Theoretisch kann man auch VPN Anbieter unter
Druck setzen, um näherers zu erfahren.

Und einmal unter uns „Die besten Warez-Zeiten,
sind nach meiner Auffassung Geschichte…“
Ich seh da kein großes Zukunftspotenzial.

Kommentar von Reiner am 31.01.2018 16:51:
@Die Saga sagt:Die Ermittler wollen oftmals nicht nur an die Betreiber ran, sondern an möglichen Usern.

Dann nenn doch mal bitte ein Beispiel bitte, wo das passiert ist?

Kommentar von am 31.01.2018 17:11:
Kann man so pauschal nicht sagen.
Sind IP und Zahldaten vorhanden, ist Variante eins zu bevorzugen.
Nur IP heißt ebenfalls Variante eins.
Nur Zahldaten bedeutet Variante zwei.
Generell gilt erstmal nichts sagen und Anwalt fragen zuzüglich Akteneinsicht.

Kommentar von Joseph am 31.01.2018 18:26:
In der Zeit von Lysander wurde kein Amazon Gutschein akzeptiert. Die meisten Nutzer Gutscheine ihrer echten Amazon-Accounts als Zahlungsmittel verwendet. Wie dämlich waren die Leute eigentlich?

Kommentar von Mausi am 31.01.2018 18:35:
VPN Anbieter: Wenn die in irgendeinem Schurkenstaat sitzen oder z.B. gar keine Logs anfertigen (wurde schon mal jemand durch z.b. Perfect Privacy hochgenommen?), dann bringt Druck nix.

Aber ich gebe dir recht: Die besten Warez-Zeiten sind vorbei, seit P2P Downloader abgemahnt wurden. Bei P2P hat Geld nämlich keine Rolle gespielt.

Kommentar von Der Jurist am 31.01.2018 21:49:
Wer so blöd war und amazon-Gutscheincodes nicht mit Bargeld im Laden gekauft hat, oder wer Real-Email-Adressen verwendet hat, oder wer nicht per Tor oder per VPN LUL besucht hat, dem ist eben nicht zu helfen. Da bleibt dann nur die Hoffnung, dass bis 31.12.2020 (3-j. Verjährung UrhRecht) keine Post kommt. Aber bei unserer überlasteten Justiz ist das ja durchaus eine berechtigte Hoffnung…

Kommentar von am 01.02.2018 00:01:
nein. PSC unterbindet das einlösen der Codes über VPN. Sonst wär ja geldwäsche tür und tor geöffnet.

Kommentar von Arno nym am 01.02.2018 00:06:
Nein, PSC unterbindet das. also immer im Inet cafe einlösen

Kommentar von Mausi am 01.02.2018 01:00:
Wirkt in so einem Fall die Verjährung überhaupt wenn die Behörden zu lange brauchen? Die Verjährungsfrist beginnt doch erst mit Kenntnisnahme des Geschädigten, d.h. wenn der Buchautor bzw. der Anwalt die Daten von IP-Adressen bzw. der Anschlussinhaber bekommt? Kann mich aber auch irren.

Kommentar von am 01.02.2018 11:14:
Da haben Kommentatoren in Deinem Forum anderes behauptet.
Neben der Behauptung die Du kolportierst, die hier auch aufgestellt wurde.
Andere Quellen gibt es leider nicht.
Da wäre noch die Frage, wenn das so gewesen sein sollte, wie man so unschlau sein kann trotzdem quasi mit Anschrift und Telefonnummer dort tätig zu werden.
Recht hast Du natürlich, abwarten und Tee trinken.
Was anderes bleibt für die Betroffenen nicht übrig.
Ich bin nur gespannt wie solch eine Verfolgung in Zeiten chronisch überlasteter Gerichte aussehen soll, sobald jemand sagt das war ich nicht beweist das.

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 01.02.2018 11:16:
Ich schlage vor, Du rufst dort selbst an, was hälst Du davon?

Kommentar von am 01.02.2018 11:29:
Ich schätze mal dann gilt die 10-jährige Verjährung.
Ansonsten wäre es so, das für diese Deliktgruppe ähnlich wie bei Völkermord gar keine Verjährung besteht.
Grundsätzlich kann es sein, das man von einer Urheberrechtsverletzung erst nach, sagen wir mal dreißig Jahren erfährt.
Ich denke, das nach drei Jahren Ruhe sein wird, da es immer schwieriger wird irgendwas zu beweisen. Die Leute sind umgezogen, niemand kann mehr das Gegenteil behaupten, wenn die sagen das drei Kinder und der Hausfreund regelmäßig Zugriff auf Internet und Amazonaccount hatten usw usw.
Die bestätigen das, streiten aber ab der Täter zu sein.
Dann dauert das knapp ein Jahrzehnt, bis da ein rechtskräftiges Urteil kommt.
Bei p2p zumindest sollen solche Zeiträume normal sein.
Es ist eben nicht sicher das der Kläger, je nach Konstellation, ein Urteil in seinem Sinne bekommt.
Inzwischen haben die Betroffenen alle Zeit der Welt eventuell vorhandene Vermögenswerte umzuschichten. Will man da ran muss man erstmal Kenntnis davon haben und weitere zehn Jahre klagen.

Kommentar von Peter Lustig am 01.02.2018 12:08:
Wieso werde ich das Gefühl nicht los, das dieser Kandidat mächtig „bammel“ hat…?

Nimm dir paar „Baldrian“ um mach auf unschuldig…
Vielleicht funktionierts?

Kommentar von Theodor am 01.02.2018 13:13:
Sorry, aber man könnte fast den Eindruck bekommen, dass hier an einer bestimmten Sichtweise festgehalten wird, damit die ängstlichen LUL-User auch weiterhin diese Seite besuchen… Jedes Mal wird bemerkt, dass man über die Amazon-Gutscheine die „Identität der Nutzer“ ermitteln könne und jedes Mal wird in den Kommentaren darauf hingewiesen, dass man dazu beweisen müsste, dass der Käufer eines Gutscheins auch der Nutzer = Downloader ist. Dazu hätten dann erstens die IP-Daten geloggt werden müssen, die dann zweitens von den Ermittlern alle per Gerichtsbeschluss innerhalb einer Woche hätten an die Provider weitergeleitet werden müssen etc. Schon sieht die Sache etwas anders aus…

Kommentar von am 01.02.2018 15:56:
Es wird Dich wundern, ich habe Interesse daran das es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.
Wir haben hier eine Wette laufen, ob es möglich ist erfolgreich Gelder von den Nutzern einzutreiben oder ob das nur weitere Kosten verursacht.
Damit einer von uns gewinnen kann, muss das natürlich erstmal soweit kommen, das das vor Gericht landet.
Eine erste Hürde haben wir schon genommen.
Einfach dadurch, das wir mit Kommentaren die teilweise von uns stammen, die Autoren auf die Palme gebracht haben.
Wetten kann man bekanntlich auf alles :slight_smile: