Kommentare zu folgendem Beitrag: LG Berlin spricht sich gegen Daten-Verwendung von EncroChat-Hack aus
In Ermittlerkreisen sorgte die Rechtsprechung des LG Berlin für eine Welle der Empörung. Die Beamten befürchten, falls sich die Entscheidung des LG Berlin in weiteren Instanzen durchsetzen sollte, käme das einem Rückschlag im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität gleich.
Macht eure Arbeit richtig, dann wird euch das vor Gericht auch nicht um die Ohren gehauen. Von welchen ähnlichen Fällen ist im Artikel die Rede? Würde imch mal interessieren.
Ich finde alleine diese Aussage schon nicht in dem Artikel…?
Tja liebe Polizei, an die eigenen Gesetze halten, und wenn man aufgrund von Daten ermittelt, die rechtswidrig gewonnen wurden, dann siehts düster aus.
Bei kleineren Fischen wie dem Grasbauer von nebenan und rechtswidrigen Hausdurchsuchungen mag das ja funktionieren, insofern die Person keinen Top Anwalt am Start hat, kräht vor Gericht kein Hahn danach, wie die Beweise beschaffen wurden…
bei den Großfamilien, dem öffentlichten Interesse und deren Top Anwälten sieht das schon anders aus, das kommt dabei rum, wenn man die Franzosen die Arbeit machen lässt, die man selbst versäumt hat, während man lieber kleine Grasdealer jagen geht.
Jap, stümmt! Aber es hätte ja eigentlich besser funktioniert, mit den Daten der Franzosen zu arbeiten, wenn man ein offizielles Rechtshilfeersuchen zuvor gestellt hätte, bevor man sich hirnlos einfach nur daran bedient !! Das daraus nun ein generelles Verwertungsverbot entstanden ist, bekommt man doch schon in der Pozileischule so beigebracht.
Anstatt sich nun darüber einfach nur zu empören, hätte man sich doch einfach besser nur an die Gesetzgebung, die man vertritt, gehalten!
Wenn man hinzu noch bedenkt, dass dies ein rein bürokratischer Vorgang von ein paar Minuten gewesen wäre, frage ich mich nur noch: Quo Vadis?
Die Polizei sind doch die guten !!!
Die müssen sich nicht an ihre eigenen Gesetze halten !!!
Die lernen doch schon 1000 Tricks während der Ausbildung wie sie sich selbst nicht anscheißen müssen und ihre eigenen Gesetze umgehen können…
Was mich da halt nur noch wundert, ist die Ignoranz, mit der sie dann kommen, wie was, das Volk hasst uns immer mehr?! HÖÖÖÖ ?!
Kapieren nicht einmal, dass sie ebent nicht mehr wie in den 80ern der Schutzmann von nebenan sind, sondern viel eher als Unterdrücker der Reichen dienen und vielzu sehr in ihrer eigenen kleinen Bubble gefangen sind, Polizei VS den Rest, gut das ist nun immer mehr offtopic…
Eben…und einer dieser tausend Tricks, ist halt das Rechtshilfeersuchen bei einer ausländischen Behörde, um deren Ergebnisse für sich selber zu nutzen!
Wenn man nun bösartig wäre, könnte man den verantwortlichen Pozilisten vorwerfen, dass die gar nicht auf der Schule waren oder die entsprechenden Unterrichtseinheiten unentschuldigt gefehlt haben?!
Wenn man sich dazu mal die theoretischen und praktischen Fächer aus der Ausbildung ansieht, die hier in jedem Bundesland gleich sind:
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Polizeidienstkunde
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Polizeirecht
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Englisch
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Waffenkunde
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Funktechnik und Funkverkehr
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Rechtsbereiche
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Politische Bildung
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Fahrausbildung
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Dienstsport
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Waffen- und Schießausbildung
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Selbstverteidigung
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Einsatztraining
…sollte man annehmen, dass die dort auch was spezifisches lernen, was den Beruf (die Berufung) ausmacht!?
Das mit der Ignoranz bekommen sie auch beigebracht von den Psychologen dort, um überhaupt einen Schutzpanzer zu des Volkes Meinung aufzubauen, um am Ende nicht parteiisch zu wirken! Frei dem Motto: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß…
Richtiges Urteil, wo kommen wir denn dahin sonst. Wir können keine Honeypots als deutsche Behörden einsetzen, also fragen wir einfach woanders an und lassen und die Daten zuspielen.
Können die EncroChat-Daten in Deutschland vor Gericht verwertet werden?
Zunächst muss man wissen, dass es sich bei der Sicherstellung der EncroChat-Daten um eine Maßnahme einer französischen Behörde handelt. Da die französischen Behörden aber nicht nur Daten von einem Server in Frankreich gesichert haben, sondern auch direkt auf den jeweiligen EncroPhones Daten abgefangen haben, fanden strafprozessuale Maßnahmen von französischen Behörden auf deutschem Staatsgebiet statt. Dies ist ein zentraler Punkt für die Frage der Verwertbarkeit, da es ein solches geplantes Vorgehen in diesem Ausmaß bisher nicht gegeben hat.
Nach unserer Ansicht handelt es sich hierbei um einen nicht gerechtfertigten Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, das auch das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme umfasst (BVerfG 1 BvR 370/07).
So hat das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entscheidung vom 27.02.2008 zu präventiven Maßnahmen des Verfassungsschutzes festgestellt, dass die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Bis heute gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage für das anlasslose Überwachen und Speichern von Kommunikations- und Verbindungsdaten durch die Behörden.
Für die Strafverfolgung hat der deutsche Gesetzgeber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Quellen-TKÜ (§ 100a StPO) und die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), wovon die französischen Behörden hier Gebrauch gemacht haben, an das Vorliegen eines konkreten Tatverdachts bezüglich einer erheblichen Straftat (sog. Katalogstraftat) sowie des Richter- bzw. Kammervorbehalts geknüpft.
Die französischen Behörden können zum Zeitpunkt des Zugriffs auf die EncroPhones lediglich vermutet haben, dass über die verschlüsselte Kommunikation Straftaten abgewickelt würden. Sie hatten keine tatsächlichen Anhaltspunkte, ob und welche Straftaten des jeweiligen Nutzers im Raum standen.
Auf Deutschland gemünzt bedeutet das, dass die oben beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen auf deutschem Boden zum Zeitpunkt der Maßnahmen nicht vorgelegen haben oder möglicherweise bewusst umgangen worden sind.
Auch gab es nach jetzigem Kenntnisstand keine deutschen Gerichtsbeschlüsse, die diese Maßnahmen in Deutschland nach § 100a und § 100b StPO legitimiert hätten. Was es hingegen gab, sind konkrete Hinweise darauf, dass deutsche Justizbehörden bereits vor Beginn der Maßnahmen durch die französischen Behörden auf deutschem Boden Kenntnis davon hatten und entsprechende Ermittlungsverfahren zentral geführt haben. Dies wiederum spricht für die Annahme einer bewussten Umgehung der hohen inländischen strafprozessualen Hürden für derartige Ermittlungsmaßnahmen.
Aus unserer Sicht muss genau aus diesem Grund ein Beweisverwertungsverbot für die durch die französischen Behörden in Deutschland erhobenen EncroChat-Daten angenommen werden. Alles andere ist eine bewusste Umgehung der Grundrechte von Beschuldigten. Die Zusammenarbeit der europäischen Strafverfolgungsbehörden darf nicht dazu führen, dass aufgrund der unterschiedlich hohen Hürden für strafprozessuale Maßnahmen in den jeweiligen Europäischen Mitgliedstaaten bewusst das Land mit den niedrigsten Anforderungen beispielsweise bezüglich Tatverdachts mit der Durchführung dieser Maßnahmen betraut wird und damit die Grundrechte von unzähligen Unionsbürgern verletzt werden. Ein solches „Befugnis-Shopping“ stellt eine willkürliche Verletzung von Beschuldigtenrechten dar. (Quelle: lexhades Rechtsanwälte, Duisburg)
nun heute ein Interview mit RA Johannes Eisenberg - Anwalt eines der Betroffenen (kein Unbekannter, hat Chaos Computer Club (CCC), den mutmaßlichen Ersteller des Ibiza-Videos , Till Schweiger aber auch Zeugen des Bundesnachrichtendienstes verteidigt: https://www.golem.de/news/encrochat-hack-damit-wuerde-man-keinen-geschwindigkeitsverstoss-verurteilen-2112-161469.html?utm_source=nl.2021-12-02.html&utm_medium=e-mail&utm_campaign=golem.de-newsletter
geht da um Verwertbarkeit der Daten bis hin zur Art und Weise des Zustandekommens dieses Datenabfangunterfangens spricht sehr dafür, dass hier ein bedeutender Geheimdienst aus dem Nahen Osten oder aus Nordafrika aktiv war.
Es bleibt da also spannend.
Dann wären das Datensätze, die eine deutsche Polizeibehörde doch gar nicht verwerten dürfte! Das resultiert ja aus der gesetzlichen Trennung in DE von Polizreibehörden und Geheimdiensten!!
und es geht mit RA Johannes EisenbergEncrochat weiter in: https://www.golem.de/news/bka-das-fuehrt-nur-zu-unnoetigen-nachfragen-2201-162285.html
BKA: „Das führt nur zu unnötigen Nachfragen“
Eine Akte beweise: Das BKA wolle die Herkunft der Daten in den Encrochat- und Sky-ECC-Verfahren verschleiern
Nachdem sich die Gerichte bisher nicht für die Datenherkunft interessiert haben, stellen das Landgericht Neu-Brandenburg sowie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritische Nachfragen
Vermutung ist dass die Aktion von ausländischen Behörden durchgeführt wurde, weil diese zum einen mit Geheimdiensten zusammenarbeiten können - D nicht.
Es bleibt also spanned wo es hier schwerpunktmässig um Drogen- und Menschenhandel , also OK/Bildung einer kriminellen Vereinigung ging und einige/wenige rein kaufmännische Aktivitäten ging.
Wobei Wirtschaftskriminalität ebenfalls stark wächst. Ein langer Bericht in https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2008/maerz/detailansicht-maerz/artikel/organisierte-kriminalitaet-und-wirtschaftskriminalitaet-zwischen-quantitaet-und-qualitaet.html
Hier wie dort gibt es viel zu tun
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