Am Dezember wurden alle meine Geräte beschlagnahmt.
Ich trauere nur über meinen Laptop, den ich eine woche davor geholt habe für 2.200€.
Es ist aufrund von angeblichen Terroristischen Aktivitäten beschlagnahmt. der Laptop ist nicht verschlüsselt und vom verfahren höre ich seit langem nix mehr.
Ich bin mir sicher das die es natürlich schon ausgelesen und ausgewertet haben.
Wie krieg ich es nun wieder?
Funktioniert ein nettes brief an die Staatsanwaltschaft, da ich es auch für die Arbeit benötige?
Da ist auch nix illegales drauf… finde das unnötig
Nun ja, eine SERVERFARM ist nunmal als kritisch anzusehen…
Sei froh, das dein Kumpel dir ein Gerät geliehen hat, (macht auch nicht jeder).
Frau Dr. Sommer, BRAVO kann dir vielleicht helfen.
Vergess aber bitte nicht die Geldbörse mitzunehmen. (Kreditkarten)
LG, bin mir sicher du bekommst es zurück. (Geduld, drängeln bringt nix)
(möglicherweise defekt, aber ich finds nicht schlimm)
PS. Wie wäre es eigentlich mal mit mehr Bescheidenheit bei euch Lesern…?
Fahre gleich erstmal mit meinen Ford Mustang Cabrio, und zwei
Honey-Bienen in die Stadt, trage natürlich meine Sommer-Rolex und 2 Goldketten.
Meine Barmherzigen Tips, sind und bleiben (da bin ich aber am überlegen) für euch gratis.
Ja, das wäre der gangbare Weg (eventuell parallel das gleiche Schreiben an den Sachbearbeiter der Ermittlungsbehörde / des Aktenzeichens).
Wenn aber der sichergestellte Computer beruflich genutzt wird und wichtige zur Berufsausübung benötigte Daten auf den Datenträgern gespeichert sind, kann eine mehrmonatige Dauer der Beschlagnahme unverhältnismäßig sein. Der Computer muss in angemessen kurzer Zeit ausgewertet worden sein!
Alle Ermittlungsmaßnahmen insbesondere solche mit Eingriffscharakter müssen nach Nr. 4 RiStBV verhältnismäßig sein.
Die Ermittlungsbehörden sagen oft, sie seien wegen der Vielzahl der Verfahren und den immensen Datenmengen mit der Auswertung der sichergestellten Computer und Datenträger überlastet und es könne noch mehrere Monate dauern.
Gerichte bestätigen regelmäßig, dass die Auswertung in Anbetracht einer länger andauernden Beschlagnahme innerhalb weniger Wochen (z.B. max. ein Monat) abgeschlossen sein muss, oder dass in Betracht gezogen werden muss, dass die auf beschlagnahmten Datenträgern befindlichen Daten zum Zweck der Auswertung zunächst auf einem anderen Datenträger zu sichern sind und dass nur bei einem zeitnahen Abschluss der Auswertung der Unterlagen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz noch genügt werden kann. Auf die Beschwerde des Betroffenen können Beschlüsse des Amtsgerichts auch aufgehoben werden.
Hier hilft nur, mit den Ermittlungsbehörden sinnvolle Absprachen zu erreichen, die eine bevorzugte Bearbeitung ermöglichen. Das ist nicht ausgeschlossen und setzt regelmäßig eine Einbeziehung der mit der Sache befassten Staatsanwaltschaft voraus. Die Staatsanwaltschaften wissen auch, dass Gerichte bestätigen, dass die Auswertung kurzfristig abgeschlossen sein muss, oder dass sonst sinnvolle Lösungen in Betracht gezogen werden müssen, um dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen.
Sollte man dir das alles aus fadenscheinigen Gründen nicht zugestehen und wird das Verfahren später eingestellt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt oder du wirst freigesprochen, kannst du als der Betroffene eine Entschädigung für den Vermögensschaden verlangen, den du durch die Sicherstellung der Datenträger (insbesondere Handys und Computer) erlitten hast, §§ 2, 7 StrEG.
Ohne Anwalt kannst du lange warten - die Ermittlungen müssen natürlich erstmal abgeschlossen sein. Falls der Laptop verschlüsselt ist und es zu einer Verurteilung kommt (wie auch immer) wird der sowieso eingezogen.
Nein, eben nicht! Das was ich über dir dazu geschrieben hatte, ist deutsches gültiges Recht.
Ob man das besser mit einem RA zusammen anleiert oder nur selber in Aktion tritt, lasse ich mal dahingestellt. Auch wenn nach Gesetz der RA dafür nicht nötig ist, wäre es bestimmt besser, wenn dieser solch eine Anfrage verfasst!
Bei einer so langen Zeit, kann man die Festplatte genauso gut abschreiben…
Genauso, wie die anderen Tips hier.
Soll sich gedulden, und halt abwarten. Irgenwann wird es antiker Trödel und kannst es bei Ebay oder Bares für Rares verhökern…, ich finde das ist eine gute Option.
Auf unser TEAM warten andere Herausforderungen.
Der nächste bitte…
Würde ja bedeuten, das die die Sachen auf unbestimmte Zeit, unter Umständen jahrelang verwahrt werden… / Nach meinen Kennntnisstand werden die Festplatten bei starker Verschlüsselung 1:1 geklont, was bedeuten sollte das du die früher wieder bekommen kannst. Da braucht man wirklich vielleicht rechtlichen Beistand… / Kann mir kaum vorstellen, das die auf Privatschreiben großartig reagieren…
Bedeutet aber für uns allle doch, von wichtigen Daten immer ein Backup anzulegen, und dieses vor allem separat abzulegen… Hier ein Tipp von mir: AOMEI Backupper, ist oftmals bei Chip als kostenloses Jahresversion erhältlich. Echtes Top- Programm…
@koreanknowledge
Vielleicht sollte dein Anwalt den eine Frist setzen… / Kann ja nicht sein, das die die nur diese rausrücken wenn die „entschlüsselt“ ist. Wäre ja ein Unding!
Gerade USB Sticks, die ja inzwischen viel Speicher aufweisen, kann man gut verstecken…, da hast du ja aber richtig Glück gehabt. Wünsche dir auf jeden Fall das du deine Sachen wiederbekommst.
Schönen 1. Mai
https://youtu.be/fuLPJg2gwjQ?feature=shared
Hier ein Musikstück von Oomph! - Augen auf!
Eckstein, Eckstein, alles muss versteckt sein…
Wird bei einer HD eingentlich alles beschlagnahmt,so zum Bsp nicht verbaute Hardware wie Grafikkarte, RAM, CPU… oder nur Speichermedien ? So wenn ein Laptop vor Ort ist, mit offensichtlich entfernter SSD, wird dann auch mitgenommen ? Anbei: Interesse für lokales hacken ist nicht strafbar .
Die Zeiten sind vorbei…vor ein paar Jahren noch, hätten die dir den Fernseher beschlagnahmt, wenn man illegales IPTV in der Anschuldigung drinne hatte!
Aber mal ernsthaft → Mittlerweile sind die deutschen Aservatenkammern so pickepacke voll mit technischen Gerätschaften (speziell IT-Geräte), dass man wohl nur noch das allernötigste der relevanten Technik einpacken soll. Man fing ja schon vor einigen Jahren an, zusätzliche Räumlichkeiten, ausserhalb von Behörden, anzumieten.
Viele Leute beschweren sich ja, dass ihre Klamotten teilweise nach zig Jahren noch nicht zurückgegeben wurden. Das liegt teilweise daran, da die Dienststellen selber nicht mehr wissen, wo bestimmte Aservate eingelagert wurden!
Papier DIN A4, schwarze Schrift (leserlich) oder automatisiertes Schreibgerät…
Text verständlich und faktisch einwandfrei → Also nicht: Tante Gerda war letzten Dienstag zu Besuch und hat mir den Poppes versohlt - für nur 50 Tacken!
Aber mal ernsthaft: Je nach Bundesland und sogar nach Kommune, ist der Antrag zur Herausgabe der sichergestellten bzw. beschlagnahmten Gegenstände (Achtung, es besteht ein Unterschied!) bei der Pozileibehörde und / oder Staatsanwaltschaft anders einzureichen!!
Bei manchen reicht ein formloses Anschreiben, mit einer Aufzählung der Objekte und Begründung für die Herausgabe aus, deinen pers. Daten, im Betreff das Aktenzeichen etc.
Andere Behörden nehmen diesen Antrag nur an, wenn dieser mit einem ganz bestimmten Formular abgegeben wird! Dieses Formular bekommst du normalerweise bei der Polizei selber bzw. bei der Staatsanwaltschaft / zuständiges Gericht!
Also solltest du dich besser vorab erkundigen, welche Vorgehensweise bei deinen Behörden verpflichtend ist und dich dran halten! Ansonsten war der Antrag nämlich für die Tonne!!
Bevor du den Brief geschrieben hast, den du natürlich am besten mit Einschreiben Rückschein versendest. (Ansonsten hat der Brief schon Auflösungserscheinungen bevor da ist) vergeht erstmal Zeit…
Dann muss ein Bearbeiter wenn er Brief sieht in den richtige Ablage legen, was oftmals bei solchen Sachen auch schon mal in der Papiertonne enden kann. Dann fragt sich, wie überfordert die Behörde ist, wobei ich sagen würden JA zu 110%.
PS. Mein ehrlicher kostenloser, ja barmherziger Tipp ist folgender…
Rufe bei der Staatsanwaltschaft an, frag wer dein Anschprechpartner ist,
sage ihm das du in Kürze in der Stadt bist wo die Behörde ist, und du
ganz nebenbei deine Sachen abholen kommen möchtest.
Und diesen ANSPRECHPARTNER fragst du nun 14 tätig nach, was los ist.
Hilft glaube ich mehr als irgendein Brief, oder Fax…
Umsetzen muss die meine Tipps…, also ab zum Telefon-Hörer.