Kommentare zu folgendem Beitrag: Ladungsfähiges Impressum: Was muss drin stehen?
Jede in Deutschland betriebene Webseite muss ein vollständiges Impressum bereithalten. Doch was muss alles im gültigen Impressum drin stehen?
Kommentare zu folgendem Beitrag: Ladungsfähiges Impressum: Was muss drin stehen?
Jede in Deutschland betriebene Webseite muss ein vollständiges Impressum bereithalten. Doch was muss alles im gültigen Impressum drin stehen?
Schön das die natürliche Auslese mit solch einem Mist (Impressum), mal wieder voll blockiert wird. Bei Zahlungsverkehr oder sollchen wichtigen Dingen OK. Aber bei 0815 Seiten, wie Rezepten ist doch ein Impressum nicht wichtig. Und wenn da im Rezept drinn steht ich soll den Kuchen mit TNT backen und die Bude fliegt in die Luft, dann war ich eben zu dumm…
SRY ist ja schon 5 Jahre alt ![]()
KI generiert:
Die Impressumspflicht für Webseiten in Deutschland basiert auf einer langen Geschichte, wurde aber mit demTeledienstegesetz (TDG) 1997 für das Internet eingeführt, später im Telemediengesetz (TMG) 2007 geregelt und wird seit dem 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) neu gefasst (§ 5 DDG). Jede geschäftsmäßige oder geschäftliche Website (auch Social Media) muss ein leicht auffindbares Impressum mit Anbieterkennzeichnung haben, um Abmahnungen zu vermeiden.
Hät ich jetzt auch nicht gedacht. Seit 1997… da waren se ja mal relativ schnell ![]()