Kommentare zu folgendem Beitrag: Kryptomixer-Razzia in Stuttgart: 140 Mio. Dollar im Visier der Ermittler
Kryptomixer-Razzia in Stuttgart: Ermittler durchsuchen Wohnungen wegen Geldwäsche. 140 Mio. Dollar sollen über Kryptomixer geflossen sein.
Kryptomixer-Razzia in Stuttgart: Ermittler durchsuchen Wohnungen wegen Geldwäsche. 140 Mio. Dollar sollen über Kryptomixer geflossen sein.
wow, hört sich richtig nach mafia und organisierte kriminalität an, also was der staat da abzieht. irgendein bulle muss also nur sagen „lass uns mal das zeug klauen!“ und schon haben sie eine rechtliche handhabung. oder der artikel ist falsch da steht sinngemäss aber eindeutig das beweise komplett unnötig sind.
passt zu dem idiologischem schwachsinn der von diesen typen eh permanet durchgezogen wird. was interessiert da auch die realität, wenn man mit waffengewalt jeden scheiss durchsetzen kann. und ja tut mir echt leid, das ist die beschreibung wie die mafia vorgeht.
Das ganze ist ziemlich hanebüchen.
Verklagt werden die nach Geldwäschegesetz, wobei es ist doch gar kein Geld ist.
Bereits auf Verdacht ! wird das Teil dichtgemacht. Das ist eigentlich gesetzwidrig. Wahrscheinlich wird hier mit Gefahr im Verzug argumentiert , nur man hat ja gar keine Beweise. Die will man erst noch finden.
Und Verdacht hat man weil das ein Mixer ist. Mixer werden mittlerweile perse verdächtigt.
Das ist ungefähr so als würde man deinen Rechner beschlagnahmen weil du ein Anonymisierungs Tool benutzt, wie VPN. Und dann die Summe des Umsatzes deiner Firma nennen, als Beweis für eine Geldwäsche, obwohl man null darüber weiß wo der herkommt.
und welche Mixer waren das nun ? Oder hab ich´s mal wieder überlesen?
Der Thermomix TM7.
Ich kann kassenpatient nur zustimmen. was für geldwäsche? bitcoin sind kein geld.
Die Razzia bzw. die Ermittlungen, wurden / werden auf Grund von Verstößen
gegen §261 StGB durchgeführt.
§ 261
Geldwäsche
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt,
1. verbirgt, 2. in der Absicht, dessen Auffinden, dessen Einziehung oder die Ermittlung von dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, überträgt oder verbringt, 3. sich oder einem Dritten verschafft oder 4. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er dessen Herkunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat
Quelle → https://dejure.org/gesetze/StGB/261.html
Wie man explizit auf die beiden Betreiber in BW gekommen sind, wurde nicht genannt, weil noch Folgeermittlungen laufen. Das bedeutet aber auch, dass die Ermittler im Vorfeld die Finanzströme anderer Verbrechen (unabhängig von den Tumblern) verfolgt hatten, die dann final zu den Mixern führten.
Das Coins in dem Sinne kein Fiat-Geld sind, ist völlig unerheblich, wenn man sich den Gesetzestext (siehe oben) dazu anschaut!
Ist richtig, aber der Name ist Geldwäsche Gesetz. Darauf wollte ich hinweisen.
Das Coins in dem Sinne kein Fiat-Geld sind, ist völlig unerheblich,
Nicht ganz. Bitcoins sind auch kein Gegenstand. ![]()
dass die Ermittler im Vorfeld die Finanzströme anderer Verbrechen (unabhängig von den Tumblern) verfolgt hatten, die dann final zu den Mixern führten.
Das ist eine offene Frage. Es liest sich nicht so als hätte man was. Kann sein das man das zurückhält, schwer zu sagen. Könnte auch sein wir nehmen den erst mal hoch und gucken dann, gabs auch schon.
Ein Mixer ohne Zulassung ist mittlerweile perse rechtswidrig. Da reicht das perse um den hochzunehmen.
Man sollte nicht immer alles als gegeben ansehen, auch nicht - ist doch alles logisch. Bis vor kurzem waren Mixer keineswegs illegal, und die Gesetze waren im Prinzip diegleichen. ![]()
Richtig, aber so blöd wie es klingt, haben sie aber einen Gegenstandswert…auch wenn dieser nur virtuell hinterlegt ist. Somit kann man damit explizit eine Wertschöpfung erreichen. Auf gut deutsch: Moneten machen.
Die Geldwäscherichtlinie (Anti-Money Laundering Directive, AMLD, 2024 / 2025) ist ein von der EU erlassenes Regelwerk, das Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in den EU-Mitgliedstaaten enthält.
Jedes Land erlässt seine eigenen AML-Gesetze, die oft eng an die FATF-Richtlinien angelehnt sind. Anti-Geldwäsche (AML) bezieht sich auf den Prozess und die Verfahren, die angewandt werden, um zu verhindern, dass Kriminelle illegal erworbenes Geld als legitime Gelder tarnen.
In Europa werden die AML-Vorschriften vom EU-Parlament in Form der EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD) erlassen. Jeder EU-Mitgliedstaat setzt diese dann in seinem Rechtssystem um. Die EU-Geldwäscherichtlinie soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Sie schafft dafür ein regulatorisches Umfeld, das in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ist.
Da selbst die Verantwortlichen wissen, dass auch die Verschärfung über KYC usw. umgangen werden kann, reagiert man im Allgemeinen höchst allergisch auf das Mixing und diese Projekte, die dies irgendwie ermöglichen. Letzten Endes zeigt das akt. Verhalten der Gesetzgeber auch nur deren Hilflosigkeit im Gesamten!
Die EU zielt darauf ab, anonyme Krypto-Transaktionen bis 2027 vollständig zu unterbinden - das ist leider Faktum!
Historie der grundsätzlichen AMLs:
Geldwäscherichtlinie (1991): Der Fokus lag auf der Eindämmung des Drogenhandels.
Geldwäscherichtlinie (2001): Neben Banken und Finanzdienstleistern wurden auch Akteure des Nichtfinanzsektors in den Anwendungsbereich aufgenommen.
Geldwäscherichtlinie (2005): Es wurden unter anderem die Sorgfaltspflichten verschärft und die Terrorismusfinanzierung berücksichtigt.
Geldwäscherichtlinie (2015): Die Aktualisierung sollte insbesondere dem Risiko hoher Bargeldzahlungen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begegnen.
Geldwäscherichtlinie (2018): Die wachsende Bedeutung virtueller Währungen wurde in der Richtlinie berücksichtigt. Kryptowährungsbörsen wurden beispielsweise als Verpflichtete aufgenommen. **