Hallo,
mal angenommen, man hatte illegalen Besuch von … und die haben alle Festplatten und Pc`s, welche mit VeraCrypt und einem langen gesalzenen Passwort verschlüsselt sind, mit gehen lassen, muss man dann den Versuch der Entschlüsselung bezahlen, auch wenn die vom Staat beauftragte IT-Firma nicht einmal den Hauch einer Chance hätte? Gerade die IT-Firma weiß genau, dass man ohne dem Wissen der Passwortlänge i. P. keine chance hat. Wer nur 12345678 als Passwort eingibt, ist selber schuld.
Ich habe den Bericht von der Hausdurchsuchung bei Lars gelesen.
Bedeutet nun genau was?
Etwa eine HD ohne schriftliche HD-Anordnung?
Klingt für mich mal eher nach einem Bluff, um dich zu einer Zusammenarbeit zu überreden. Aber da sollte man vielleicht lieber einen Anwalt kontaktieren, anstatt ein anonymes Forum.
Auch eine schriftliche HD kann illegal sein!
Ich habe nur eine Frage gestellt und keinen Bluff!
Kann der Richter die hohen Kosten einer versuchten, aber nicht erfolgreichen, Entschlüsselung in Rechnung stellen?
Dies hat doch Lars erlebt. Die haben es versucht, aber nicht geschafft.
Natürlich muss du nichts bezahlen oder igendwelche Passwörter rausgeben… / Warum auch ?!
Habe noch nie von solcher Gesetzgebung gehört, und irgendeinen Paragraphen der dies zulassen würde. JA, sie können deine Festplatten mitnehmen, ohnehin wird meist sofort ein „Clone“ angelegt…
Vielleicht wird die HDD auch auf „Eis“ gelegt oder einem „Super Computer“ zugespielt… / aber das sollte nur passieren wenn du auf den Weg bist, Staatsfeind Nummer 1 zu werden.
PS. Wir reden beim Super-Computer nicht von deinem Dual-Core PC mit 2,00 Ghz.
Wäre mir neu! Eine HD, welche mit einer schriftl. HD-Anordnung durchgeführt wird, kann eventuell unberechtigt sein, aber bestimmt nicht illegal. Die Anordnung wird von einer Staatsanwaltschaft beantragt und dann von einem Richter abgesegnet - was soll daran illegal sein?
Der Bluff war doch nur auf die Pozileiaktion an sich bezogen und nicht auf dein Posting!
Das kommt doch auf den gesamten Ausgang des Verfahrens an. Wenn das Verfahren eingestellt wird (z.B. aus Mangel an Beweisen) oder du wirst freigesprochen aus tatsächlichen Gründen, dann sollten diese Kosten durch die Staatskasse getragen werden.
Bei einem „schwebenden“ Verfahren, wäre eine dahingehende Aussage doch nur Glaskugel lesen…
Bekomme das Bild nicht mehr aus den Gedanken, Hdd-Festplatte beschriftet mit „Nahaufnahmen meines Arschlochs“, bitte reposten falls jemand gesehen, bleibt in erinnerung oder bestenfalls im Fotoalbum save