Die Argumentation ist ja nicht unbedingt, dass Eugene selbst politisch aktiv sei. Auch wenn der Gründer selbst auf eine KGB-Schule ging. Die Firma schreibt hierzu:
Eugene Kaspersky machte seinen Abschluss beispielsweise am kryptografischen Gymnasium des KGBs, das heute den Namen „Institut für Kryptographie, Kommunikation und Informatik“ trägt; Eugene diente allerdings weder dem KGB noch dem FSB. Zudem sollte man berücksichtigen, dass Eugene in der Sowjetzeit aufgewachsen ist, in der fast jede Bildungsmöglichkeit in irgendeiner Weise von der Regierung gesponsert wurde.
Quelle: https://www.kaspersky.de/blog/frequently-alleged-nonsense/15807/
Es geht jedoch vielmehr darum, dass Kaspersky zwar seinen Sitz in London hat, das operative Geschäft jedoch von Moskau aus durchgeführt wird. Und somit hat der russische Staat eine potenzielle Verfügungsgewalt, die rein objektiv als Risiko des Softwareeinsatzes deklariert werden muss. Dieses Narrativ bedient auch die Warnung des BSI:
Ein russischer IT-Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden.
Quelle: https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2022/220315_Kaspersky-Warnung.html
Gegen eben diese Warnung hat Kaspersky geklagt. Und diese Klage ist wohl aus Verfahrensgründen abgewiesen worden, nicht aber in der Sache selbst:
Die Verfassungsrichterinnen und -richter teilten mit, Kaspersky habe „nicht ausgeführt, dass die Verwaltungsgerichte gerade durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Grundrechte verletzt haben“ . Erst die eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage versetze das Bundesverfassungsgericht in die Lage, die grundrechtsrelevanten Fragen entscheiden zu können. Die tatsächlichen Umstände der Sicherheit der Software müssten zunächst von den zuständigen Fachgerichten aufgeklärt werden.
Quelle: https://www.golem.de/news/bundesverfassungsgericht-beschwerde-von-kaspersky-nicht-angenommen-2206-166013.html
In der Konsequenz hat Kaspersky auch angekündigt, eben diese fehlenden Prüfungen einzufordern. Für mich ist das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen. Das BSI hat zusammen mit der internationalen Presse genug Zweifel gesät. Und da Vertrauen beim Einsatz einer Sicherheitssoftware zentraler Bestandteil ist, wird Kaspersky weiter Marktanteile verlieren. Wie oben zu sehen zu Gunsten der US-amerikanischen Firmengeflechte.
Läuft.