JP Trading Enterprices & JUSLEGAL: Mahnungen für Softwarelizenz

Kommentare zu folgendem Beitrag: JP Trading Enterprices & JUSLEGAL: Mahnungen für Softwarelizenz

Wie warte mal?
Die überweisen dem Käufer seine 2€ aus eigenen Antrieb zurück und wollen dann später das Geld per Inkasso zurück? Das entbehrt doch jeder Rechtslage. Wenn die da mit Mahnbescheid drohen bezahle ich gerne das Porto und schick nen Blatt mit nen großen :joy::rofl::joy: zurück.

ich kann deine meinung dazu nur unterstützen!! aber es scheint genug dulle in der vergangenheit gegeben zu haben, die den kram anstandslos bezahlt haben :joy:
…die tatsache, dass sich amazon erst jetzt selber fragt, wer denn diese rückzahlung veranlasst hatte, ist doch der knaller schlecht hin!! :wink:

…du bekommst eine Rechnung, die terminiert ist.
Hast du maximal 30 Tage zu zahlen, und dann erst kommt ein Mahnbeschein.

:rofl:Bei einer so knappen anwaltlichen Frist muss der wache Geist doch schon stutzen. :scream:

Edit: aber die Masche ist mal richtig ekelig
Ich muss aber zugeben, ich schnaufte beim lesen des Artikels.:stuck_out_tongue_winking_eye:

es gibt wohl etwas neues in dem fall !! die hier genannte anwaltskanzlei aus rostock hat dies auf ihrer internetseite

https://www.medienrecht-urheberrecht.de

veröffentlicht !!!

KANZLEI JANKE & SCHULT
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Kröpeliner Straße 20a (Eingang über den Hopfenmarkt)
18055 Rostock

Inkasso der JUSLEGAL/ RA Scheffler für JP Trading Enterprises UG?
Juslegal JP Trading Enterprises

UPDATE vom 26.07.2019:

Zwischenzeitlich sind fast 90 Anfragen wegen der Inkasso-Schreiben der JP Trading Enterprises bei uns eingegangen.

Amazon teilt seinen Kunden mit, dass es die Forderungen als „Betrug“ erachtet und empfiehlt keine Zahlung zu leisten. Ferner untersucht Amazon den Vorgang bereits und wird die Kunden nach Abschluss umgehend informieren.

Nach unserer Auffassung sind die zusätzlich zum Kaufpreis geforderten Inkasso-Gebühren unzulässig.

Hier finden Sie unsere Handlungsempfehlung.

Soeben teilte uns eine betroffene Person mit, dass Rechtsanwalt Dr. Scheffler ihm per E-Mail bestätigt hätte, dass die JP Trading nach Zahlung des Kaufpreises keine Inkassogebühren oder sonstige Kosten geltend machen wird.

Der Wortlaut der E-Mail:


Daher ergibt sich eine offene Forderung. Gerne bestätige ich Ihnen zu dem o.g. Aktenzeichen, dass Sie mit der Zahlung der Hauptforderung unserer Mandantschaft von 07,96€ von den angefallenen Inkassogebühren sowie jeglichen weiteren Kosten befreit sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hauke Scheffler, Rechtsanwalt, Geschäftsführer

HINWEIS: Wir weisen darauf hin, dass wir derzeit nicht mit Sicherheit beurteilen können, dass die Bestätigung tatsächlich aus dem Hause JUSLEGAL stammt.

— Update Ende ----------

Die Kanzlei JUSLEGAL / RA Dr. Hauke Scheffler betreibt aktuell das Inkasso für die JP Trading Enterprises UG. Innerhalb kürzester Zeit haben uns ca. 50 betroffene Personen die Forderungsschreiben der JP Trading Enterprises UG mit der Bitte um Prüfung zugesandt.

Der Vorgang wirft die berechtigte Frage auf: Ist die Forderung berechtigt oder Fake?

JP Trading Enterprises UG und RA Scheffler sind ein bekanntes Team. Vor einiger Zeit mahnte RA Scheffler im Auftrage des Unternehmens andere Online-Händler wegen Wettbewerbsrechtsverletzungen ab.

Was fordert die JP Trading Enterprises UG?
Gegenstand der Inkassoschreiben sind angeblich offene Forderungen aus dem Kauf von Software über Amazon (Microsoft Office Professional Plus 2016 Vollversion, MS Office 2000).

Alle betroffenen Personen berichten übereinstimmend, dass sie ungefähr im Juni/Juli 2018 auf der Plattform Amazon Software-Lizenzen von der JP Trading Enterprises UG erworben und diese auch sofort bezahlt hätten.

Allerdings sei ihnen der Kaufpreis überraschend im April 2019 wieder ihrem Amazon-Konto gutgeschrieben worden. Hierüber wurden die Käufer auch von AMAZON informiert, die als Grund für die Rückzahlung eine „Kontoberichtigung“ angaben.

Einige Käufer erhielten kurze Zeit später von der JP Trading ein Schreiben, in dem diese mitteilte, dass die Rückzahlung durch einen von ihr selbst verursachten „internen IT-Fehler“ veranlasst wurde und forderte weiterhin auf, den Kaufreis erneut innerhalb von 3 (!!) Tagen direkt an die JP Trading zu zahlen.

Viele betroffene Personen haben die Rückzahlung nicht bemerkt und die Amazon-E-Mail nicht beachtet. Die erneute Zahlungsaufforderung des Verkäufers hielten sie für ungewöhnlich und reagierten darauf nicht, da die Kaufwicklung ja direkt über Amazon erfolgte.

Mit Schreiben vom 22.07.2019 fordert nun die JUSLEGAL erneut die Zahlung des Kaufpreises und macht - natürlich - erhebliche Inkasso-Gebühren geltend.

Forderung der JUSLEGAL berechtigt oder Fake?
Ob die Forderungen zur direkten Zahlung an den Verkäufer berechtigt sind, lässt sich derzeit nicht abschließend beantworten.

Derzeit ist auch noch nicht abschließend klar, ob die Schreiben überhaupt von der JP Trading Enterprises UG bzw. von der JUSLEGAL stammen.

**Insofern fällt auf, dass das Inkasso-Schreiben weder das Datum des ursprünglichen Kaufvertrages noch eine konkrete Produktbezeichnung enthält. Bemerkenswert finden wir auch, dass die Kanzlei andere Briefköpfe verwendet werden. Denn in den vergangenen Tagen haben wir mehrere Abmahnschreiben aus dem Hause „JUSLEGAL“ geprüft, in denen aber ein anderer Briefkopf verwendet wurde. **

** So ist unter der in der ursprünglichen Rechnung angegebenen Telefonnumer keiner erreichbar. Auch wird in der Rechnung eine andere Postanschrift genannt, als nun im SChreiben von RA Dr. Scheffler.**

…nicht, das sich daraus noch ein echter wirtschaftskrimi herauskristallisiert ??

:rofl::wink::metal:

Klingt so ein bisschen wie der Redtube-Abmahn-Skandal damals. 2013? Am Ende hat deswegen glücklicherweise sogar jemand die Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt verloren.