Italienische IPTV-Piraten müssen 1.000 Euro Schadenersatz zahlen


Kommentare zu folgendem Beitrag: Italienische IPTV-Piraten müssen 1.000 Euro Schadenersatz zahlen

In Italien geht die Angst um. Die Fußball-Liga Serie A belegte diverse IPTV-Piraten trotz der Geldstrafe mit 1.000 Euro Schadenersatz.

Ich frage mich gerade, warum die Serie A da auch Rechnungen stellt.
Verkaufen die auch noch selbst Streams? Dachte, die haben alle Rechte verkauft… und dann können nur die „Rechte-Inhaber“ Schadenersatz verlangen…

Die Übertragungsrechte werden doch gar nicht verkauft, sondern nur über einen bestimmten Zeitraum verliehen, oder sehe ich das falsch?

Früher (bis etwa 2010) konnten einzelne Vereine ihre Rechte selbst verkaufen. Heute werden die Rechte zentral von der Liga vermarktet und die Einnahmen anschließend auf die Clubs verteilt. Somit ist der Fußballverband der Rechteinhaber.

Diese doch sehr spezielle Werbung ist schon lange keine Ausnahme mehr. Bei xrel.to gibt es für 1XBET sogar eine eigene P2P-Group. Den Einträgen zufolge sind unter diesem Label über 300 Kinofilme herausgekommen.

Das war so bis ca. Mitte letzten Jahres mit deren Rels. Ich kenne aber kaum einen ALT, auf dem diese Rels seit 2019 / 2020 nicht verboten gewesen wären bis heute! Natürlich fand im Gegensatz eine Verteilung über „Open Tracker“ und auch geschlossene Tracker, die keine grundsätzliche Regulierung hatten, statt!
Da anscheinend seit über neun Monaten keinerlei Interesse mehr an Rels dieser Group besteht, hat diese wohl dann ihre Tätigkeiten eingestellt…

Das Verhalten der Bosse der Fußball-Liga würde ich trotzdem als: „Wasser predigen und Wein saufen“ bezeichnen.

Was nicht verstehn kann ist, dass in italien so grundsätzlich alles kostenlos zu streamen möglich ist…

Wieso solche Portale gibt es überall.

Genaugenommen werden die Nutzungsrechte für den entsprechenden Zeitraum weiterverkauft.
→ Sie sind nicht mehr Besitzer derselben… dafür bekommen Sie eine entsprechende Vergütung.
→ Der Besitzer (DAZN &Co) muss klagen, da er ja den Finanziellen Schaden hat.

Es können nicht zwei den gleichen Schaden einklagen… Das wäre wunderbare Geldvermehrung (ok, die FIFA kann´s auch…)

Ich dachte immer das der Rechteinhaber, trotz aller Lizenzvergaben, der Rechteinhaber bleibt.

Jein, er ist grundsätzlich weiterhin der Rechteinhaber. Aber durch die Lizenzvergaben gibt er gegen Entgelt seine Rechte für die Laufzeit der Lizenz ab.
Sonst könnte er für den gleichen Markt ja ohne Einschränkung plötzlich weitere Lizenzen vergeben. Daher kann er auch nicht einfach eine laufende Rechteperiode ohne Probleme abbrechen…
Kommt halt drauf an, was in den Lizenzbedinungen steht. Aber es kann nicht sein, dass durch eine Lizenzvergabe plötzlich beide gleichzeitig „Einnahmeausfälle“ geltend machen.
Der Lizenzerteiler hat ja seinen Vertrag, durch den er vom Lizenznehmer sein ihm vertraglich zustehendes Geld bekommt. Der Lizenznehmer hingegen hat Einnahmeausfälle zu verbuchen…

Ein Lizenzvertrag regelt die Rechtevergabe, bei der der
Lizenzgeber (Rechteinhaber) dem Lizenznehmer (Nutzer) gegen eine Gebühr Nutzungsrechte an geistigem Eigentum (Patente, Marken, Urheberrechte usw.) einräumt. Die Vereinbarung definiert Umfang, Dauer und Exklusivität der Nutzung. Die Rechte können einfach (nicht-exklusiv) oder exklusiv (ausschließlich) vergeben werden.
Da es für Lizenzverträge keine genauen gesetzlichen Regelungen gibt, müssen beide Vertragsparteien umso konkretere Vereinbarungen treffen. Kernpunkte sind die Festlegung der Rechte und Pflichten beider Seiten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach klargestellt, dass es sich bei Lizenzverträgen um „Verträge eigener Art (sui generis)“ handelt, die den allgemeinen schuldrechtlichen Prinzipien folgen, aber durch im Materialrecht begründete Besonderheiten geprägt sind.
Demnach könnten solche Verträge auch so ausgestaltet sein, dass beide Lizenz-Parteien z.B. im Falle von Urheberrechtsverletzungen, zu den Geschädigten gehören. Vielleicht nicht in gleicher Auswirkung des Schadens, aber dem Prinzip nach schon.

Bei der Aussage des BGH ging es aber um ein anderes Thema. Dass das frei ausgestaltet werden kann ist daher klar.

Aber nicht, dass man über eine „Lizenzschaukel“ dopplte Lizenzkosten bei Verstößen Dritter eintreiben kann.
Das wäre dann für die Bildabmahner ein gefundenes Fressen. Die Lizensieren Ihre Bilder an eine Abmahnkanzlei und dann klagen beide Ihre fiktiven Lizenzkosten ein, wenn Du verstehst, was ich meine.