Kommentar von deucoba am 05.08.2015 19:02:
Naja, wenn es dem Lars um Aufklärung gegangen wäre, dann wäre er ja auch auf die entsprechenden Graubereiche eingegangen. Denn längst nicht alles was man sich so ziehen kann führt zu einer Urheberrechtsverletzung.
Wo kein Rechteinhaber, da kein Kläger. Soll heißen, all die schönen Rips interessieren niemanden solange es keinen deutschen Rechtsverwerter oder Vertreter gibt. Wer sich also obskurre finnische Dokumentationen zieht, deren Rechtsinhaber niemals nur im entferntesten an einen Release in Deutschland denkt, der hat sowieso kein Problem.
Noch unkritischer sind Fan-Subs oder sonstige Bearbeitungen. Selbst bei einem Release in DACH werden meist dieses Zeug ignoriert. Stinkig werden die Verwerter aber bei der Verbreitung der deutschen Dubs.
Generell gilt sowieso, TV Rips haben noch niemanden groß interessiert. DVD und BR Rips stinken den Kollegen aber gewaltig. Ein Schaden entsteht ja in der Regel erst dann, wenn das Produkt auch auf dem Markt ist und selbst dann schießen sich die Verwertungsgesellschaften gerne selbst ins Knie.mit ihren Ländercodes und bei Tonspur-Sparen. Oft genug werden wenn Inhouse nur die jeweiligen Sprachversionsrechte übertragen bzw. wenn via Dritte verkauft.
Bleiben im Endeffekt also nur noch die Handvoll Dokumentationen, die es in DACH zu einem eigenständige DVD/BR Release schaffen und die nicht über Gebühren oder Fördermittel finanziert wurden.
Davon gibt es wirklich extrem viele. ;)!
Soviel mal dazu. Bleibt noch der Unsinn mit den offensichtlich rechtswidrigen Quellen. Sollte man dieser Logik folgen, dann würde es entweder ein Unzahl an laufenden Verfahren geben oder es würde diese Dienstleistungen nicht geben. Beides ist aber nicht der Fall. Nur weil es wahrscheinlich recht schwer sein wird, einen Richter davon zu überzeugen, daß man nicht wußte, daß ein Laden von The.Age.of.Adaline.2015.1080p.BluRay.x264-YIFY egal von welchen Quellen auch immer höchst wahrscheinlich illegal sein könnte (kleiner Nebenexkurs: wenn Lionsgate dezentral vermarktet und zum Stichtag die Rechte noch nicht an die Landesgesellschaft vergeben hat oder über TV Verwertungsverträge veräußert hat, dann hätte man sogar Glück), werden daraus im Umkehrschluß nicht alle Quellen rechtswidrig.
Da wird man nicht umhin kommen, die jeweiligen Geschäftsmodelle der Anbieter zu durchleuchten und ob daraus für den Ladenden eine Rechtswidrigkeit ersichtlich sein muß, steht auf einem anderen Blatt. Ein guter Rechtsanwalt fährt da ganz schnell Schlitten mit der Gegenseite.
Ansonsten gilt: Lars, tatsächlich sind Deiner Leserschaft derartige Dinge durchaus bekannt und wir schätzen es überhaupt nicht, wenn uns jemand für Blöd verkaufen will. Oder warum machst Du Werbung für doku.cc? Das sind nämlich die einzigen Links die raus gehen. Willst Du arme Seelen in Versuchung führen? Bist Du gar ein Nepper, Schlepper und Bauernfänger? Wissne die Jungs in Mainz davon, daß ihren Oldie abkupferst? Könnte das nicht eine Urheberrechtsverletzung sein?