Bei uns damals ab 1992 war es zumindest so, dass Außenstehende immer erst beweisen mussten, dass sie woanders vollen Zugriff erhalten haben und man sie nicht rausgeworfen hat. Das war natürlich als Betreiber einer BBS (illegale Mailbox Anfang der 90er Jahre) auch keine Garantie, nicht von der Polizei hochgenommen zu werden.
Aber die Ahnungslosen und reinen Downloader blieben somit zumindest außen vor. Niemand hat Lust, das gleiche 10x zu erzählen und dann nach zwei Anrufen verlieren die neuen User die Lust und das war’s dann.
So eine Empfehlung ist heute sicher noch immer ein Qualitätscheck des möglichen Teilnehmers von einem P2P-Tracker. Und damit verbindet man die Hoffnung, es den Ermittlungsbehörden nicht zu leicht zu machen. Damals schon war es so, dass die ganz gierigen Betreiber, die wirklich jeden reingelassen haben, die ersten waren, die man hochgenommen hat.
Einen ALT abzusichern, ist heute gut möglich. Wir konnten uns damals vor einem Bust gar nicht schützen. Wer Sysop war, gab seine Telefonnummer an. Es war überhaupt kein Problem, den Vertragspartner des Telefonanschlusses bei der Deutschen Post (später Deutsche Telekom & Co.) ausfindig zu machen.
Mein damaliger Co-Sysop hat mich sogar absichtlich anfangs so sehr mit einem Trick schockiert, damit ich vorsichtiger wurde. Das und die Tatsache, dass ich das Ganze schnell wieder sein gelassen habe, hat mir den Allerwertesten gerettet.
Wenn du echte „Proofs“ vorweisen kannst, versuche es doch mal bei „p2pnews.zone“! In diesem recht neuen Forum (kein Tracker) treiben sich genügend User rum, die Invites vergeben könnten…