Illegale Serien Streams im Juli 2025: Viele sind offline gegangen. Wir zeigen euch funktionierende Streaming-Portale, warnen vor Abzocke und geben euch Tipps zur sicheren Nutzung und wie ihr DNS-Sperren umgehen könnt.
Allerdings gibt es noch [§ 44 UrhG]: „Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“.
Laut der bisherigen Rechtsauslegung greift dieser Paragraph beim Nutzen von Portalen wie Burning Series, da die gespeicherten Daten flüchtig und begleitend sind. Das Streamen ist folglich zulässig
Quelle: kino de
Abmahnung kann kommen, dann einfach das Argument per Anwalt nehmen und dagegen gehen. Kleine user werden eh nicht verfolgt soweit ich weiss
Nun ja, das ist aber nicht der ganze „Paragraph“…
Das Originial sieht so aus:
§ 44a
Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
||1.|eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder|
||2.|eine rechtmäßige Nutzung|
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Somit ergibt sich:
Eine „rechtmäßige“ Nutzung ist bei Burning Series ist oftmals nicht geboten, also der Inhalt in diesen Fällen „illegal“. Allerdings glauben viele das sei noch „Grauzone“ hier zu streamen…, stimmt aber nicht es ist trotzdem illegal sowas zu streamen.
Sind bis jetzt kaum bzw. keine Fälle bekannt, die als „Streamer“ eine Abmahnung erhalten haben. (Diese wäre ohnehin viel geringer als bei einem möglichen „Download“). Zu empfehlen wäre hier ein VPN Anbieter. Erfolgt jedoch ein „BUST“ gegen den Betreiber, könnte theoretisch auch gegen „Streamer“ ermittelt werden…
Wären die Daten denn wirklich „flüchtig“, wenn es sich um kein herkömmliches Streaming handelt? Das ist doch wohl die Frage.
Technische Feinheiten haben Richter in den seltensten Fällen interessiert. Die haben davon keine Ahnung und viele wollen sich damit auch gar nicht erst groß beschäftigen. Die sehen: Okay, Firma X geht gegen Filesharer Y vor. Und damit endet auch schon deren Überlegung. Das Unternehmen wird schon recht haben… Ist schon häufiger bei Urteilen so gelaufen, auch auf höheren Ebenen!