Kommentare zu folgendem Beitrag: Illegale Beweise vor Gericht: EuGH erlaubt Verwertung trotz DSGVO
Datenschutz oder Wahrheitsfindung? Der EuGH erlaubt die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise und stärkt die Sachverhaltsaufklärung.
Datenschutz oder Wahrheitsfindung? Der EuGH erlaubt die Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise und stärkt die Sachverhaltsaufklärung.
Das etwas von der „Datenminimierung“ in der Begründung steht, zeugt davon das der EuGH die DSGVO in dieser Hinsicht nicht so wirklich verstanden hat bzw. diesen Passus nur als Vorwand nutzt. Denn eigentlich gehts doch nur um die reine juristische Beweiskraft der übermittelten Daten - dabei ist die Menge erstmal völlig irrelevant.
(Frei nach A. Lindgren)
ist ja klar, da geht es um irgend ein kleines licht, das kann man ruhig verknacken mit illegal erhobenen beweisen. wenn es aber darum geht das steuermilliarden geklaut werden dann werden sogar die gesetze geändert um die täter zu schützen und wenn das nicht reicht wird die staatsanwältin so krass gegängelt das sie ihre arbeit nicht machen kann.
kannste dir echt nicht mehr ausdenken die scheisse…
Wenn es um solche Themen geht, steht sich vielleicht auch die frage, ob irgendwelche Verbote laut DSGVO zum Datenspeichern überhaupt erfolgen, nur um hinterher dann vielleicht doch Beweise gesammelt werden.
Irgendwer Lehnt die Datenspeicherung nach DSGVO einfach ab, und hintenrum werden die Daten trotzdem gespeichert.
Kann man als „Einfache“ Person nie wissen oder tatsächlich einsehen.
Klar „müssen“ Unternehmen auf Anfrage die Daten herausgeben.
Aber, was hat das denn zu bedeuten.
Ein weiterer Sündenfall in der langen Reihe von Sündenfällen der obersten Gerichte. Willkommen in der Postdemokratie.