GVU: Insolvenzverwalter gibt fehlende Masse bekannt

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V.

Spandauer Damm 155, 14050 Berlin
– vertreten durch die Vorstände Ronald Schild und Nikolaus Sieveking

Amtsgericht Charlottenburg – VR 28888

– hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.06.2020 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
36g IN 1933/20 Amtsgericht Charlottenburg, 06.07.2020

Wie dem auch sei. Das Insolvenzverfahren der GVU befindet sich jetzt auf der Zielgeraden. Es dürfte schon bald abgeschlossen sein. Die beiden Vorstände Ronald Schild und Nikolaus Sieveking werden sicherlich froh sein, wenn alles vorbei ist.

…!!!
Und genau mit dieser Situation, die Anzeige der MASSENUNZULÄNGLICHKEIT, sind wir an dem Punkt angekommen, bei dem auch dem Letzten einleuchten müsste, warum damals die GVU als eingetragener Verein (e.V.) gegründet wurde und nicht etwa als GmbH etc.
Denn man gründet nicht völlig beabsichtigt einen Verein, dessen Aufgaben eigentlich mal so rein gar nichts mit Arbeiten aus den Vereinsgeschichten, zu schaffen hat!!! Außer, man will die finanziellen Vorteile nutzen, die ein solcher Verein, für die Betreiber bietet - nämlich fremdes Kapital in vollen Zügen zum Fenster raus zu werfen, ohne jemals als Beteiligter dafür grade stehen zu müssen etc. pp.
Die Mitglieder konnten sich „bereichern“! Die Geldgeber, nämlich die Content-Industrie, hatte dadurch ein probates Mittel, um eventuelle Schwarzgelder loszuwerden bzw. um ihre steuerbewährten Umsätze künstlich etwas schmaler zu machen usw…

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Ja, ein Verein ist optimal für Freifunk. Wenn die Abmahnung kommt, lässt man halt den gemeinnützigen Verein vor die Hunde gehen, statt eine Privatperson muss in die Insolvenz etc.

Aber bei Freifunk sehe ich noch einen gemeinnützigen Zweck, bei der GVU, der hingegen ein wirtschaftlicher Verein war, nicht. :wink: Anderseits musste sich die Content-Industrie auch irgendwas einfallen lassen, oder?