GPS-Sender: Polizei lehnt Kontrolle der eigenen Kollegen ab

Kommentare zu folgendem Beitrag: GPS-Sender: Polizei lehnt Kontrolle der eigenen Kollegen ab

Kommentar von Martin:
Überwachung ist nicht gleich Überwachung.
Es ist ein großer Unterschied, ob ich beispielsweise einen festen Ort überwache oder mit einer Dashcam im Auto Aufnahmen mache und es damit dem Zufall überlassen ist, wer da aufnommen wird oder eine Verfolgungs- bzw. Dauerüberwachung einer bestimmten Person oder Personengruppe über einen längeren Zeitraum oder dauernd betreibe.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist eine Dauerüberwachung.

Wenn ein Geschäftsinhaber seine Geschäftsräume überwacht oder die Polizei öffentliche Plätze, dann passiert da ja nicht anlasslos ohne Grund, sondern weil es in der Vergangenheit entsprechende Vorfälle gegeben hat und mit großer Wahrscheinlichkeit der Anlass in der Zukunft eintrifft.
Das ist im Grunde nichts anderes wie bespielweise Geschwindigkeitsüberwachung. Bei der Abstandsmessung wird auch der ganze Verkehr zusätzlich gefilmt, um Ausreden wie ein anderes Fahrzeug wäre kurz vorher eingeschert den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Für eine aufgezeichnete Standortüberwachung der Polizeifahrzeuge außerhalb besonderer Einsätze kann auch ich keine Notwendigkeit erkennen. Eine Wie-die-mir-so-auch-Denen-Forderung dient also bestenfalls der Neidbefriedigung.