Wer ist wir? Du und Danny Pennywise, Deltaforce, ES, Frawul und ■■■■■■■■■■■■■■■■■■■, oder wer?
Können wir auf das eigentliche Thema kommen.
Es geht hier um „Share-Online“.
Wieso Danny Pennywise, Deltaforce und seine Crew?
Muss ich das verstehen?
Was zählt, ist das Ergebnis…
Der Betreiber wusste mit Sicherheit, dass er von den Behörden „beobachtet“ wird… Ich denk mal, dass er auch mit einer Beschlagnahmung früher oder später gerechnet hat. Vielleicht hat er ja auch schon sehr viel Geld sicher gehortet, wo keiner ran kann.
Das was ihm vielleicht zum weitermachen bewegt hat, war der tägliche Umsatz und die schwankende Rechtslage, was Störerhaftung betrifft. Also ob er nun wirklich dafür verantwortlich gemacht werden kann, was seine Kunden auf ihren Accounts laden. So richtig rechtkonform ist das ja alles gar nicht, solange es keine gesetzliche Regelung dafür gibt.
Im Grunde könnte man auch sagen, er muss jetzt für die Dummheit seiner Kunden büsen…
Nicht nur das…sondern auch für seine eigene Habgier!
Ja. Das bleibt ihm zu wünschen.
2 Monate Später und Kiddies heulen immer noch rum, dass die OCHs ja alle kacke wären so viel zu „War nur ein kleiner Schlag gegen die OCH Szene“ man sieht es
Denkt ihr wird da noch was kommen? Nach fast einem Jahr bald hört man immer noch nichts
Dahingehend gibt es noch lange keine Entwarnung! Wie kürzlich noch in einem anderen Thread geschrieben wurde, hatte @Ghandy vor einigen Monaten bei dem vorsitzenden Staatsanwalt beim ZAC NRW nachgefragt, wie der Stand der Dinge wäre. Dies wird er zukünftig auch nochmals wiederholen!
Damals wurde vom Sprecher ausgesagt, dass man mitten in der Auswertung der Daten wäre und ein Termin zur Anklageerhebung noch in den Sternen steht, auf Grund der Datenmenge!
Da diesbezüglich heute noch nicht einmal ein Termin für die Anklageerhebung feststeht, ist also das ganze Thema in allen Belangen, nach wie vor völlig offen!
Für irgendwelche Entwarnungen also noch viel zu früh!!!
Die müssen endlos viele Daten auswerten. Ich kann da aber nächste Woche gerne nochmals anrufen.
Die Vorgehensweise der Behörden ist immer die gleiche. Erst geht’s um die Betreiber und nach Abschluss dann erst um die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen der Nutzer.
Die warten aber ganz schön lange vor allem die Auswertung scheint so als würde es massiv in Zeit beanspruchen. Ich denke nicht das da viel passieren wird.
Die warten überhaupt nicht lange, die Menge an auszuwertenden Daten ist einfach unfassbar und das braucht seine Zeit
Zumal das ZAC nicht primär für Urheberrechtsverletzungen zuständig ist sondern für alles mögliche
Das wird noch eine halbe Ewigkeit dauern. Lesen und Lauschen wurde 2017 Hopps genommen und die Downloader müssen immer noch zittern
Sorgen musst du dir nach 4-5 Jahren oder entsprechendem Statement nicht mehr machen
Hier könnt ihr einmal die Aufgabengebiete und Strukturierung des ZAC NRW in Details nachlesen!
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann berichtet im Interview von seiner Arbeit bei der ZAC NRW.
M. Hartmann ist seit 2016 Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW).
Ich bin echt gespannt was da noch alles kommen wird. Von Rapidshare gibt es auch nichts zu hören. Von Uploaded hört man auch nichts mehr. Wird da jemals was geschehen? Wenn die beiden schon seit mehr als 5 Jahre dauern, wer weiss wielange es bei Share-Online gehen wird.
Nur kann man die drei Fälle alle nicht miteinander vergleichen! Auch wenn rein inhaltlich die Themen (Anklagen) sehr ähnlich sind, sind die Umstände, die Örtlichkeiten und die Verfahrensweisen doch sehr unterschiedlich!!
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Das Verfahren gegen Rapidshare läuft, glaube ich, insgesamt schon seit 2013. Im September 2018 wurde das Gerichtsverfahren im Kanton Zug geführt und seit dem wartet man seit 24 Monaten „nur“ noch auf das Urteil…!
Christian Schmid, der Hauptangeklagte mit Gattin, scheint das Warten auf ein Urteil SEHR entspannt anzugehen!! Denn ein halbes Jahr nach dem Verfahren, im März 2019 hat das Konkursamt Thurgau das Schloss Eugensberg, ehemals im Besitz von Rolf Erb (†65), für über 36 Millionen Franken an den deutschen Internetmillionär verkauft… ^^ -
Das Verfahren gegen die Cyando AG (Uploaded) wurde am 20.09.2018 durch den Bundesgerichtshof ausgesetzt und mit einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH weitergeleitet. Siehe dazu:
http://curia.europa.eu/juris/showPdf.jsf?docid=220297&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=17513146
Vor ca. sechs Wochen kam dann endlich etwas Bewegung in das Verfahren, als das EuGH mitteilte: Betreiber von Online-Plattformen wie „uploaded.net“ haften aktuell nicht unmittelbar für das rechtswidrige Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke durch Nutzer. Diese Ansicht vertritt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Henrik Saugmandsgaard Øe.
Die „Primärhaftung“ treffe so in der Regel allein die Nutzer.
Die Empfehlungen des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Oft folgen ihnen die Luxemburger Richter aber, die in dem Verfahren nun weiter beraten…Ende offen !! -
Beim dritten im Bunde „Share-Online“ ist man diesbezüglich ja quasi noch völlig am Anfang des ganzen Verfahrensprozesses…man sichtet ja immer noch die Daten (nun seit ca. einem Jahr). Wenn das dann in ferner Zukunft irgendwann abgearbeitet wurde, dann erfolgt ja erst die eigentliche Anklageerhebung. Danach kann es wieder geraume Zeit dauern, bis ein echter Termin zum Gerichtsverfahren bestimmt wird. Ich schätze, dass man bis zu einer Urteilsfindung etc. dann nochmals eine ähnliche Zeitspanne brauchen wird, bis dieses final verkündet wird…Ende ebenfalls offen !!
Ist es richtig, dass erst das Verfahren gegen die Betreiber abgeschlossen sein muss, um gegen Uploader/Downloader vorgehen zu können?
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich denke: Nein!
Wenn ich mir die Aussage oben von vor sechs Wochen anschaue, macht es ja Sinn, die Sachen mehr oder weniger parallel laufen zu lassen.
Wenn bei den Ermittlungen als Ergebnis zum Beispiel rauskommt, dass der Betreiber eine Anklage wegen Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung bekommt.
Die Upper aber eine Anklage wegen Vergehen gegen das Urheberrecht, haben die beiden Anklagen ja rechtlich und thematisch nichts miteinander zu tun, außer an ein paar Schnittpunkten eventuell…Ein eigenständiges Gerichtsverfahren für beide Anklagen, mit jeweiliger Verurteilung wäre somit ja möglich! Hilft ja auch, den Zeitrahmen insgesamt überschaubar zu halten…
Regulär ist es so, dass man sich erst um die Nutzer bzw. Uploader kümmert, wenn bei den Betreibern das Verfahren nahezu abgeschlossen ist. Aber das muss man nicht so machen.