Gericht: Verlinkung auf Linkverbote durch Google ist nicht statthaft

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Kommentar von Emmi:
„Das OLG München gelangte zur Auffassung, dass sich ein Betrugsverdacht erheblich von einem Kapitalanlagebetrugsverdacht unterscheidet“

Da sieht man wieder, dass Gerichte offensichtlich eine andere Sprache sprechen, jedenfalls nicht Deutsch. Im Deutschen bezeichnet eine Zusammensetzung mit „Betrug“, bei dem ein oder mehrere Wörter davorgesetzt werden, um den Betrug genauer zu bezeichnen, in jedem Fall nach wie vor einen Betrug, nur eben dann einen ganz speziellen…

Kommentar von Dr.Gaylord-Fokker:
Wenn man auf die Lumenseite geht und „Kapitalanlagebetrug“ eingibt, kommt man genau dahin. Mit vollem Namen etc. Wusste nicht, dass dies nach einer Löschung noch so einsehbar ist…

Kommentar von Manuel Bonik:
Witzigerweise spielt Google im Piraterie-Zusammenhang ja so gut wie überhaupt keine Rolle. Die Downloader kennen die einschlägigen Seiten und gehen fast immer direkt dorthin. Warum sollten sie noch über Google gehen?

Professionelle „Piratenjäger“ würden (mit ein paar Ausnahmen, auf die ich jetzt nicht eingehe) auch nie Google-Links, sondern natürlich die Filehoster-Links abmelden. Und falls dann also doch mal jemand über Google kommt, klickt er da, landet bei z.B. böse.bz, klickt dann da und landet schließlich bei einem toten Link. So frustriert man (potentielle) Downloader.

Und doch gibt es „Piratenjäger“, die sich auf Google kaprizieren. Warum?

  1. Filehoster-Links einzusammeln und abzumelden ist aufwändig und lässt sich in der Regel nicht durch Software leisten.
  2. Google-Links sind viel leichter zu finden und abzumelden. Das Unternehmen ist sehr kooperativ und lässt sich leicht verklagen.

Will sagen: Wer Google-Links abmeldet, macht es sich leicht, aber hat offensichtlich nicht kapiert, wie die Dinge funktionieren. Es stärkt Piraterie eigentlich, weil dann valide und auch exotischere Links bei Google nach oben rutschen. Letztlich ist es Kundenverarsche, und wenn „Piratenjäger“ dann noch pro gefundenem Link bezahlt werden, könnte man schon von Betrug sprechen.

Ich weiß z.B. von einer Anwaltskanzlei, die für einen großen naturwissenschaftlichen Verlag arbeitet und fast nur Google-Links abmeldet, darunter viele, die gar nicht auf Piratenseiten führen, sondern auf Pornoseiten. Kann man bei Lumen schön sehen, und wer so arbeitet, hasst natürlich die Transparenz, die Lumen herstellt.

Kommentar von Manuel Bonik:
Korrektur zum letzten Absatz: Eigentlich braucht man Lumen nicht, um die genannten Sauereien festzustellen, sondern Transparency genügt:
https://transparencyreport.google.com/copyright/domains/avaxbooks.me

Wer das zu lesen weiß, sieht: Da hat eine Anwaltskanzlei im Namen wissenschaftlicher Buchverlage rund 60.000 Pornolinks abgemeldet. Honi soit qui mal y pense oder sich gar die Frage stellt, wie viele vergleichbare Fälle es noch gibt und wie viel Geld damit verdient wurde. Und falls hier irgendwelche Juristen mitlesen: Mich würde schon interessieren, ob sowas Betrug ist.

NB: Google Transparency verlinkt weiterhin auf Lumen.