Gericht bestätigt: Polizisten dürfen nicht kiffen, Polizeianwärter auch nicht

Schon gelegentliches Kiffen kann einem Polizisten den Job kosten. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Entlassung eines Polizeianwärters. Er musste gegenüber seiner Behörde „punktuellen Gebrauch von Cannabis“ einräumen, nachdem er mit einer Urinprobe beim Polizeiarzt aufgefallen war.

Der Dienstherr stellte die Eignung des Mannes wegen der negativen Auswirkungen von Cannabis auf Konzentration, Selbsteinschätzung, Wahrnehmung und die motorische Koordination infrage. In dem Zustand dürfe man weder eine Waffe mit sich führen noch ein Fahrzeug lenken. Dies sei der Grund dafür, warum er für den Polizeidienst ungeeignet sei.

Wie Rechtsanwalt Udo Vetter auf Lawblog.de berichtet, folgte das Gericht dieser Argumentation. Dazu kämen aufgrund des Konsums der Vorwurf schwerwiegender charakterlicher Mängel des Anwärters. Ein Beamter müsse sich gesetzestreu verhalten. Auch wenn der reine Konsum von Betäubungsmitteln straflos sei, liege der Verdacht nahe, dass sich der Betroffene das Cannabis ja irgendwie besorgt haben müsse. Erwerb und Besitz seien aber strafbar (Aktenzeichen VG 5 L 714/22).

Kenn Bullen die koksen. :roll_eyes:

Ein komisches Geschmäckle hat halt die Tatsache, dass ein Pozilist nach durchzechter Nacht, einen Dienstwagen fahren kann oder halt seine Waffe dabei hat!
IMO müssten die Beamten vor Dienstantritt zumindest einmal „geblasen“ haben, bevor sie ihren Dienst antreten!!