Kommentare zu folgendem Beitrag: Freifunker: Unterlassungserklärung über € 250.000 oder 6 Monate Haft
Hätte der Freiflunker sich damals vor vier Jahren eine Seedbox für 60€/Jahr oder 5€/Mo. gegönnt, hätte er diese laut Streitwert für 266,7 Jahre nutzen können! De Facto hätte man ihm dann die Verbreitung auch nicht direkt nachweisen können, bei der Befolgung einiger grundsätzlicher Regeln!
Aber mal ehrlich…die Anwältin macht mir eher den Eindruck einer verkappten Gerichtsreporterin, anstatt einer echten Verteidigerin!!
Sie hat ja anscheinend früh genug mitbekommen, aus welcher Richtung der juristische Wind weht - da anscheinend beide Instanz-Richter von Anfang an ihr Urteil und ihre Einstellung zum Verfahren haben durchblicken lassen. Spätestens in der Berufung hätte sie den Vorgang frühzeitig abbrechen müssen und das Gericht bzw. den vorsitzenden Richter als Befangen erklären müssen, da von Anfang an keine Chance zu einer neutralen Beurteilung vorhanden war! IMO…
Den 15 Punkte-Fragenkatalog hat sie zwar richtig eingeschätzt vom Inhalt der Fragestellungen her, aber meines Erachtens nicht entsprechend beantwortet…sah eher aus wie Mimimiiimiii, der arme Angeklagte wird unter Druck gesetzt! Stimmt ja auch, aber für nichts anderes ist dieser Katalog da!
Den Druck hätte man mit den Antworten einfach erwidern sollen, anstatt immer nur zu wiederholen, dass die Fragen nicht gerecht gestellt wurden…
Nein, ich bin natürlich kein Anwalt, aber solche Dinge fallen direkt auf, wenn man sich das Material mal ernsthaft durchliesst!
Weiss einer wie das mit den Vodafone Fritzboxen ist und dem Homespot? Haben die getrennte IPs?
Ja sind getrennte IPs kannst du sorglos aktivieren.
Vielleicht auch noch wichtig, im Zusammenhang mit dem Artikel oben:
- Dein privates WLAN-Netz bleibt absolut sicher, denn es ist vom öffentlichen WLAN-Netz streng getrennt.
Bei aktivierter Verschlüsselung ist es nur für Dich persönlich nutzbar – dafür sorgt Vodafone. - Deine private Übertragungsgeschwindigkeit bleibt unverändert, denn für den Homespot-Service stellt Vodafone zusätzliche Bandbreite zur Verfügung.
- Für die Leistung Deines Homespots oder die Nutzung durch andere Mitglieder bist Du nicht verantwortlich. Du haftest nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung des Homespot-Services.
Ich fände da den 3. Punkt sehr interessant!
Quelle >> https://zuhauseplus.vodafone.de/internet-telefon/wlan-hotspots/homespot-service.html
@ VIP & Alle
Ob eine Befangenhgeit so einfach durchsetzbar ist…?
Es gab den Fall eines Totalverweigerer (Wehrpflicht).
Da hat der Richter vor dem Prozess der Presse gesagt dass er natürlich verurteilen werde, er habe schließlich gedient (Bundeswehr).
Die Verteidigung sah keine Chance den wegen Befangenheit abzulehnen O_o .
@ Alle
In solchen Fällen müsste man den Richter mal durchleuchten. Nach Dreck suchen. Und ob es irgendwelche Verbindungen zur Filmindustrie etc. gibt. Und wenn es nur Aktien sind.
Und in jedem Bericht sollte man den Namen solcher Richter nennen…
Im dem Fall einer Körperverletzung in einem McDonalds-Drive-Trough habe Ich die Richterin mit Nennung ihres Namens auf der Facebook-Seite des Gerichtes (die Seite die FB erstellt, und nicht vom Gericht kontrolliert wird) mit mieser Bewertung genannt. Und ihr im Text moralische Verkommenheit attestiert. Amtsgericht Dorsten war das wohl.
Denn in ihrem Urteilskommentar brachte sie rüber, dass es schlimmer sei, wenn eine Frau von einem Mann geschlagen wird, als wenn es umgekehrt ablief.
Das ist Sexismus und Diskriminierung. Und echte Feministinnen müssen das auch so sehen.
Ganz besonders wenn man bedenkt wie misshandelte Männer (in dem Prozess ging es nicht um Misshandlung) vor Gericht schon behandelt wurden.
Einer hörte vom Richter die Frage ob er denn kein Mann sei (weil er sich schlagen „ließ“)…
Wenn Ich mich bei so etwas zurück halten würde, nur weil es Richter/Richterinnen sind, das ist doch beleidigend. Man wäre ein Obrigkeitsfürchtiger Untertan.
Ich denke auch darüber nach auf der Kölner Dumplatte die Deutsche Flagge als Hundeklo auszulegen…
Und ein Brief von der Polizei bestärkt mich da nur es zu tun, und der örtlichen Staatsanwaltschaft einen „Drohbrief“ zu schicken. Nur die „Drohung“ das zu machen, und Vorabversionen von Plakaten die gegen Menschenrecht verstoßende Gesetze aufzählen und Kommentieren.
In DinA3-Größe Querformat mit Schriftgröße 35. Das macht bisher 16 Seiten, untereinander 4,75m hoch.
In 4 Reihen geht es gerade noch so mit 1,19m Höhe und 1,68m Breite.
Dazu noch zwei DinA3, auf denen der Türkische 301 mit dem Dt. StGB § 90a verglichen wird, die Story wo der Kurdische Junge auf einer Demo über eine Türkische Flagge rannte und angeklagt wurde (und Dt. Medien und Politiker empört waren), verglichen mit den härter bestraften StGB 90a mit identischem Inhalt in Deutschland…
Und eine DinA3 mit dem Text dieses Türkischen Gesetz „Beleidigung des Türkentum“…
Wenn es eine Kölner Staatsanwaltschaft also wagen würde das zu verfolgen, gibt es auf der Domplatte erneut eine „Pappwand“ an der Anprangerungen gegen den Staat stehen. Ein Mann wurde mal mit seiner Pappwand auf der Domplatte medial bekannt.
Ich hätte noch einen Beamer mit 4000AL mit dem Ich solches Zeug auf den Dom etc. projizieren könnte… OK, der Dom ist eine miese Oberfläche, zu dreckig und strukturiert.
Und was die Aufhängfläche für Plakate angeht suche Ich noch etwas großes mobiles. Z.B. eine zusammenfaltbare Plakatwand die auf das Fahrrad, bzw. in den Anhänger passt…
Falls da jemand Tipps hat…
In Dokumentenhüllen an Schnüren oder einem Netz aufgehängt, ist auch keine feste Fläche nötig…
Nicht zu vergessen, in so einer „Drohung“ an die Staatsanwaltschaft noch die Erwähnung der Möglichkeit Zitate von Juristen wie Richtern an Amtsgerichten auf die Fassade des AG/LG Köln zu projizieren.
Wenn jemand irgendwas" „Kritisches“ auf die Fassade projiziert, ist er nur ein „Spinner“, ist es so etwas hier ist es ehrverletzend (weil von Kollegen, von Insidern, weil glaubwürdig), aber dennoch legal:
Zitat:
"Ich habe unzählige Richter, Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“ ".
(Quelle: Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008)
Zitat:
„80 % meiner Richterkollegen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“.
(Quelle: AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden)
Tiefer Ekel vor 80% krimineller Staatsjuristen…
Das dürfte die nicht unberührt lassen…
Was solche Fälle hier angeht könnte man sich im Internet darauf einigen ein bestimmtes Dina4/DinA3 zum hinter die Heckscheibe/Rechte-Seitenscheibe kleben anzubieten, dass sich jeder herunter laden, ausdrucken und wo es möglich ist öffentlich zeigen kann. Auch auf ein Herrenrad kleben, oder an die eigene Fassade bzw. ins Fenster zur Straße.
Darauf zu lesen, fett der Name eines solchen Richters und Gerichtes mit kurzer Erklärung und evtl. QR-Code zu einem möglichst kritischen Artikel.
In einem ‚richtig‘ betriebenen Freifunkknoten ist es nicht ohne MIthilfe der regionalen Freifunk Communities als Betreiber des Netzwerks möglich den ‚Anschlussinhaber‘ des Wi-Fi Knotens zu ermitteln.
Die Freifunk Communities sehen in der Standardkonfiguration vor, dass Verbindungen der Funkzelle (mein Router) per VPN mit dem regionalen Freifunknetz verbunden sind und der Übergang ins Internet über den/die Gateways der Freifunk Community geleitet werden → mein eigener Internetabschluss ist von extern nicht ermittelbar.
Ich habe keinen Grund dieses VPN nicht zu nutzen und habe keine Angst meinen recht gut genutzen Knoten an einem öffentlichen Platz weiter zu betreiben.
Die Abmahnkanzleien verzichten nach meinem Kenntnisstand a) sich mit den Aktiven Mitgliedern der Freifunk Communities ‚herumzuschlagen‘ (diese sind gemeinhin recht streitbar - das Frei in Freifunk meint ‚Freiheit‘ und nicht ‚Freibier‘, b) Aus meiner Rechtsaufassung liegt die Störerhaftung für Rechtsverstösse als erstes bei meiner lokalen Community - mehr als die Anzahl der angemledeten Clients und verbrauchte Gesamtbandbreite kann (und will) ich nicht einsehen, c) strebt die Contentindustrie keine Klärung/Referenzurteile im Zusammenhang mit Freifunk an - die Öffentlichkeit mit Meldungsüberschriften wie " Freifunker: Unterlassungserklärung über € 250.000 oder 6 Monate Haft" und/oder unvollständigen Berichten hierzu auf Golem/Heise/SPON zu verunsichern, reicht denen.
Gebe ich dir zu 100% recht, allerdings muss die IP des Angeklagten entweder durch falsche Konfiguration ans Licht gekommen sein, oder der Anschluß war schon präpariert, aus welchem Grund auch immer?!
Vielleicht haben Behörden, Staatsanwaltschaft und Gericht auch vor, dadurch einen gültigen Präzedenzfall zu schaffen gegen Freifunk, um dieses Mittel der Tarnung für die Zukunft aufzuweichen…Das Freifunk schon immer ein Dorn im Auge der genannten Beteiligten war, sollte eigentlich klar sein! Die durch Freifunk entstehende Anonymität ist zwar nur eine sekundäre Funktion, aber sie wird den Behörden deswegen ja nicht besser gefallen!!