First Data Latvia hat Bitshare & Freakshare Bankverbindung abgedreht

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Kommentar von Valli:
Alles schwachsin Bitshare gibt es jahre … und Kinox macht so durch werbung schon seine hunderttausende im monat … die 2 werden wohl im nicht eu ausland sein mit paar Mio … falls sie überhaupt für das portal verantworlich sind … Dresden erzählt ja immer viel das kennen wir ja halbwarheiten

Kommentar von Tarnkappe_Mysterion:
Oder der Admin von BS/FS hat es selber abgeschalten. Zumal ich Bitshare auch nichtmehr auf KinoX sehen kann der Hoster scheint da vollkommen verschwunden zu sein.

Laut meinen Informationen wurden aber am Montag/Dienstag dieser Woche die Uploader wieder ausgezahlt bei Bitshare. Also nach der Razzia, Wäre ich auf der Flucht hätte ich besseres zutun.

Kommentar von Valli:
wie sollen die auf der flucht sein wenn sie schon seit august im ausland sind juckt die das doch nicht was die hier in Deutschland machen bei den läuft der tag ganz normal weiter als wäre nichts auf der flucht sind sie mit sicherheit nicht

Kommentar von MoMo:
Ohne ein paar handfesten Beweisen, geht kein Haftbefehl raus. Somit kann nicht alles Schwachsinn" sein. Wann überlegt ihr denn endlich mal?

Kommentar von mario:
haftbefehl kann auch u-haft bedeuten! u-haft ist auf 6 monate beschränkt. trotz der u-haft gilt immer noch in DE die unschuldsvermutung.
es muss nicht heißen, nur weil ein haftbefehl ausgestellt wurde, dass es handfeste beweise gibt.
es reichen auch indizien aus, die stark darauf hindeuten.
es kann sich nachher auch genau das gegenteil herausstellen - dann gibt es eine entschädigung.

gilt bei einem BESCHULDIGTEN fluchtgefahr, so reicht dies allein aus, um ein haftbefehl auszustellen.

Kommentar von Harold_Baker_London:
Nein. Fluchtgefahr alleine reicht nicht aus. Die Voraussetzungen sind in §§ 112ff. StPO geregelt.

Fluchtgefahr ist nur ein Haftgrund, es muß aber zusätzlich ein dringender Tatverdacht vorliegen. Dringender Tatverdacht heißt nicht, daß die Tat und Täterschaft bewiesen sein muß. Eine übliche juristische Definition lautet zB „Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen
Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht,
dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen
hat.“

Es kommt in der Praxis aber durchaus vor, daß einzelne Haftrichter (zu Unrecht) recht leicht den Ausführungen der StA folgen und nicht sehr genau bei der Prüfung sind. Der Betroffene kann aber auch Rechtsmittel einlegen (lassen).

Eine genaue Beurteilung würde eine Einsichtnahme in die Verfahrensakte erfordern. Die bekommt aber kein Journalist bzw. Außenstehender. Folglich ist das meisten Veröffentlichte auch hauptsächlich Spekulation aufgrund der mit Sicherheit einseitigen Presseveröffentlichung der StA.

Noch ein wichtiger Punkt: es ist m.W. nicht öffentlich gemacht, auf welche der vorgeworfenen Straftaten sicher der Haftbefehl bezieht. Wenn zB nur auf die Brandstiftung und/oder Erpressung, dann braucht auch nur für diese Delikte der hinreichende Tatsverdacht vorliegen. Oder der Haftbefehl könnte auch alleine auf dem Verdacht der Steuerhinterziehung beruhen.

Es kann also so - nach derzeitigem Kenntnisstand - allein aus dem Vorliegen (irgend-)eines Haftbefehles keine gesicherten Rückschlüsse auf die Stichhaltigkeit der „Beweise“ für die urheberrechtlichen und anderen Delikte geben. Ergo alles Spekulation.

https://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/d/dringender-tatverdacht/

Meine Ausführungen oben beruhen natürlich nur auf den bisher veröffentlichten Infos, mehr kenne ich zu den Tatverhalten nicht.

Kommentar von mario:
habe doch geschrieben „es reichen auch indizien aus, die stark darauf hindeuten.“

edit: sorry, dein post war länger als gedacht „see more“. zu spät gesehen ^^

Kommentar von mario:
prince (porn) meldet sich ja gar nicht mehr zu wort! wasn los mit der kalten schnautze?

Kommentar von Valli:
erzähl nicht ich war selber im fall kino.to in uhaft ohne beweise

Kommentar von Hartmut:
Warum sollte diese GVU nicht solche Schritte unternehmen? In anderen
Bereichen sind das doch auch erlaubte Mittel. Drogenbekämpfung,
Bikerszene, Menschenhandel und Deutschlands beliebtestes
Kind:„Deutschland sucht den Super-Steuerhinterzieher“ :slight_smile:

Und da
es hier um viel Geld geht, wovon der Fiskus ja auch profitieren will und
kann, lässt man dieser GVU das sicher durchgehen. Und womöglich sind
solche Schritte vorher abgesprochen, denn die Lernen auch dazu,
oder?!?!?! (Auf anderem Wege könnten sie ja sonst nix ausrichten)
Man
muss nur nachweisen, dass hier ein Schlag gegen organisierte
Internetkriminalität erfolgt ist und schon wird es vor Gericht keine
Probleme geben. Es ist auch vollkommen unerheblich, ob man hier „große
Fische“ erwischt hat. Solang man hier ein abschreckendes Mittel
geschaffen hat, reicht das vollkommen aus. Zudem kann man dies
x-beliebig wiederholen, wenn die anderen „Fische“ groß genug sind. :slight_smile:

Ist
ja nun alles kein Problem mehr. Da das Bankengeheimnis nun auch
komplett gekippt ist, macht es die Nachvollziehbarkeit doch wesentlich
einfacher und in wie weit die Banken da nicht schon Vorschub leisten,
steht auf einem anderen Karte! :slight_smile: