Filmstudios verklagen diverse VPN-Anbieter auf Schadenersatz und Unterlassung!

Letzte Woche konnten wir hier lesen, dass eine Gruppe von Filmstudios eine DMCA-Vorladung erwirkt hatte, die Leaseweb (Hosting-Provider) dazu verpflichtet, Daten ihrer Kunden preiszugeben.

Siehe → https://tarnkappe.info/leaseweb-filmstudios-wollen-von-hosting-anbieter-identitaeten-von-piraten-kunden/

Jetzt wurde vor Kurzem bekannt, dass die gleiche Filmstudio-Gruppe wohl parallel eine Klage gegen verschiedene VPN-Provider angestrebt hat, um VPNs zu zwingen, dass Nutzerdaten protokolliert werden und Piraten gesperrt werden!

Eine Gruppe von Filmfirmen setzt ihre juristischen Bemühungen fort, VPN-Dienste für Raubkopien von Abonnenten haftbar zu machen. In einer neuen Klage werden Surfshark, VPN Unlimited, Zenmate und ExpressVPN als Beklagte aufgeführt. Neben Schadensersatz fordern die Filmemacher, dass die VPNs Piratenseiten blockieren und Nutzerdaten aufzeichnen. Die beschuldigten Unternehmen haben noch nicht vor Gericht geantwortet.

In Anbetracht der wachsenden Besorgnis über den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit im Internet haben VPN-Dienste in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen.

Millionen von Menschen nutzen VPNs, um sicher zu sein und zu verhindern, dass Außenstehende ihre Online-Aktivitäten verfolgen. Wie bei regulären Internetanbietern kann ein Teil dieser Abonnenten in Piraterieaktivitäten verwickelt sein.

In den letzten Jahren haben Urheberrechtsinhaber mehrere Internetanbieter verklagt, weil sie es versäumt haben, die Verbindung zu wiederholten Urheberrechtsverletzern zu unterbrechen. Diese Klagen haben sich in letzter Zeit ausgeweitet, wobei VPN-Anbieter die Hauptzielscheibe sind.

Die VPN-Klagen werden von einer Gruppe unabhängiger Filmunternehmen eingereicht, die auch gegen Piraterieseiten und -anwendungen vorgehen. Dazu gehören die Macher von Filmen wie The Hitman’s Bodyguard, Dallas Buyers Club und London Has Fallen.

Letzte Woche haben diese Unternehmen bei einem Bundesgericht in Virginia eine neue Klage eingereicht, die sich gegen vier VPN-Dienste richtet. In ihrer Klage beschuldigen die Filmemacher Surfshark, VPN Unlimited, Zenmate und ExpressVPN, an weit verbreiteten Urheberrechtsverletzungen beteiligt zu sein.

Umgehung der Netflix-Beschränkungen
In der Beschwerde wird eine lange Liste angeblicher Verstöße aufgeführt. Dazu gehört, dass VPN-Abonnenten die geografischen Beschränkungen von Streaming-Diensten wie Netflix umgehen können.

„Die Beklagten werben damit, dass sie es ihren Abonnenten ermöglichen, regionale Beschränkungen von Streaming-Plattformen zu umgehen, um Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte, einschließlich der Werke der Kläger, von Orten zu streamen, an denen die Kläger die Plattform nicht zum Streamen der Werke autorisiert haben“, heißt es in der Klage.

Die Filmemacher führen verschiedene Beispiele von Werbeseiten auf, auf denen die VPN-Anbieter behaupten, dass ihre Dienste Sperrungen und andere restriktive Maßnahmen umgehen können. In einigen Fällen sind diese ziemlich unverblümt, wie die folgende Ankündigung von UnlimitedVPN veranschaulicht.

BitTorrent-Piraterie
Neben der Umgehung geografischer Beschränkungen führen die Filmemacher auch verschiedene Beispiele von VPN-Abonnenten an, die direkt am Austausch raubkopierter Filme über BitTorrent beteiligt sind.

Obwohl BitTorrent auch legal genutzt werden kann, werben die VPN-Unternehmen angeblich für ihren Dienst als Werkzeug zum anonymen Herunterladen von urheberrechtsverletzendem Material.

„Die Beklagten bewerben ihre VPN-Dienste als ein Werkzeug, mit dem man urheberrechtlich geschützte Inhalte raubkopieren kann, ohne erwischt zu werden“, heißt es in der Beschwerde.

„Die Aufzeichnungen zeigen, dass die Abonnenten der Beklagten die Torrent-Dateien heruntergeladen haben, um die Filme der Kläger wie The Brass Teapot, Hellboy, Rambo V: Last Blood, Angel Has Fallen, London Has Fallen, 2 Guns, And So It Goes, Beyond a Reasonable Doubt… zu vervielfältigen“.

Die Filmemacher argumentieren, dass einige VPNs mit berüchtigten Filmpiraterie-Websites „zusammenarbeiten“, um ihren Dienst zu bewerben. Die Website YTS.movie zum Beispiel fördert die Nutzung von ExpressVPN. Es ist jedoch nicht sofort klar, ob ExpressVPN sich dessen bewusst ist.

Protokollierung von Wiederholungsverletzern?
Die Rechteinhaber haben Tausende von Hinweisen auf Urheberrechtsverletzungen an Hosting-Unternehmen geschickt, die Berichten zufolge an die VPN-Beklagten weitergeleitet wurden. Anhand dieser Mitteilungen können die beschuldigten VPNs jedoch keine einzelnen Abonnenten ausfindig machen.

Die meisten VPN-Benutzer sind mit gemeinsam genutzten IP-Adressen verbunden, die sich nicht direkt einzelnen Benutzern zuordnen lassen, so dass die VPN-Unternehmen einfach nicht wissen, welche Abonnenten markiert sind. Nach Ansicht der Filmgesellschaften können VPNs dieses Problem leicht umgehen, indem sie die Nutzerdaten protokollieren.

„Die Beklagten haben die Möglichkeit, den Zugriff ihrer Abonnenten auf ihren VPN-Dienst zu protokollieren, aber die protokollierten Informationen absichtlich zu löschen oder ihr System so einzurichten, dass die protokollierten Informationen gelöscht werden, damit sie ihren Dienst als Mittel zur anonymen Piraterie urheberrechtlich geschützter Werke bewerben können.“

Schadenersatz, Site-Blocking und Protokollierung
Aufgrund dieser und anderer Behauptungen argumentieren die Filmemacher, dass die VPN-Dienste für direkte, mittelbare und stellvertretende Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind. Mit dieser Klage fordern sie Ersatz für den angeblichen Schaden.

Neben Geld fordern die Filmemacher auch, dass die VPN-Dienste damit beginnen, bekannte Piratenseiten wie The Pirate Bay und RARBG zu sperren, die auf der Liste der berüchtigten Märkte des US-Handelsbeauftragten aufgeführt sind.

Darüber hinaus fordern sie eine Anordnung, die die VPN-Unternehmen verpflichtet, die Konten von Abonnenten zu kündigen, für die sie innerhalb von 72 Stunden drei eindeutige Urheberrechtshinweise erhalten, sofern der Abonnent keine Berufung einlegt.

Es ist unnötig zu erwähnen, dass dies weitreichende Anschuldigungen sind, die wahrscheinlich vor Gericht angefochten werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels haben die VPN-Anbieter noch keine offizielle Antwort eingereicht.

Dies ist nicht das erste Mal, dass VPN-Anbieter mit Anschuldigungen wegen Urheberrechtsverletzungen konfrontiert werden. Zuvor wurde auch VPN.ht verklagt, während Private Internet Access und TorGuard kürzlich zu den bereits eingereichten Klagen gegen Quadranet bzw. LiquidVPN hinzugefügt wurden. (Quellen: u.a. Torrentfreak)

Siehe dazu → https://torrentfreak.com/forum/images/vpn-movie-suit.pdf

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Spannendes Thema.

Interessant finde ich einerseits die Bestimmung des Schadenverursachers sowie andererseits die Begründung der zuständigen Jurisdiktion. Bezüglich des Schadens hört sich das alles eher nach dem alten Hut des Störerprinzips an. Hier war meines Wissens aber maximal eine Unterlassung und kein Schadenersatz vom Störer zu bekommen. Die Jurisdiktion ist hingegen spannend, weil man die VPN-Anbieter wohl unabhängig von ihrem Firmensitz in den USA verklagen will. Zum Beispiel, indem man die Anmietung von Servern in den USA geografisch berücksichtigt oder weil Markenrechte im US-Staat des Gerichtsstands angemeldet sind.

Und wie soll das überhaupt funktionieren, dass ein VPN-Kunde drei Ermahnungen wegen Zugriffs auf urheberrechtlich geschützte Inhalte erhält? Ein VPN müsste alles loggen, im Zweifel inklusive Deep Package Inspection. Und wer überprüft dann, ob es sich um geschützte Inhalte handelt? Und wer bestimmt, ob diese „Liste“ dann korrekt ist? Und bei wem kann man dann als User Einspruch erheben? Beim VPN-Provider, bei den Rechteinhabern oder vor Gericht? Und wer trägt dann die Beweislast?

Ich bin gespannt, wie das Thema ausgeht. Wenn das Gericht urteilen sollte, dass US-Server unabhängig vom Firmensitz der anmietenden oder betreibenden Firma Daten aufzeichnen und weitergeben müssen, darf in Zukunft niemand mehr China bezüglich solcher Machenschaften rügen. Und das wäre im Grund auch das Ende der VPN-Services. Uploadfilter, DNS-Sperren, Vorratsdatenspeicherung etc. - wie wäre es noch mit einer Firewall um jede Nation?

Die Begehrlichkeiten werden immer größer und die politische und rechtliche Gegenwehr trotz unserer Erfahrungen mit den Fällen Assange und Snowden gefühlt immer schwieriger.

Ein Urteil gemäß der Anklage, würde VPN-Dienstleistungen vollständig ad absurdum führen! Und das nicht nur in den USA - die Folgen würden ja weltweit weitreichend zu spüren sein, egal ob diese Provider dann noch VPN-Server in den USA betreiben würden oder nur ausserhalb der amerikanischen Rechtsprechung. Da ja schon heutzutage, die Wahl eines VPN-Anbieters, zum größten Teil auf Vertrauen gegenüber dem Provider angelegt ist, würde ein derartiges Urteil diese Vertrauensbeziehung wohl dauerhaft beenden!
Und ja…nach der Vorstellung der Kläger, müsste ein VPN wirklich alles mitloggen. Angefangen von den Kunden-Metadaten bis hin zum vollständigen Datenstream. Dieser dürfte dann ja auch nicht mehr verschlüsselt sein, wenn man es genau nimmt…

Als direktes Vorbild dann die „Great Firewall“ in China oder eher die schlechtere Kopie des „Souveränen RUnet“ in Russland? Die Chinesen hatten halt den Vorteil, dass ihr System von Anfang an auf ein eigenständiges Internet ausgelegt war. Die Russen hingegen mussten ihr zuvor „freies Internet“ nun so umbauen, das es jederzeit vom restlichen Internet getrennt werden kann. Die Gesetzgebung ist ja bezüglich des Vorhabens seit 01.11.2019 in Kraft, und die Abschottung wurde 2019 / 2020 relativ erfolgreich getestet…
Im Übrigen ist jeder russische Internet-Provider verpflichtet, Deep Paket Inspection zu implementieren, egal ob bei Privat -oder Geschäftskunden!
Weitere Länder, die sich eine „Great Firewall“ gegönnt haben, waren bisher der Iran und natürlich Nordkorea. Nordkorea hatte dabei durch China natürlich die beste Unterstützung im Aufbau. Aber gut, ohne die 1024 IPv4-Adressen aus China, hätte Nordkorea bis heute keinen Internetzugriff zustande gebracht.
Der DNS-Leak von Nordkorea vor fünf Jahren, hat nicht nur damals für viel Gelächter gesorgt…die Ergebisse des Leaks findet man nach wie vor hier:

https://github.com/mandatoryprogrammer/NorthKoreaDNSLeak

Die „Great Persian Firewall (Iran)“ ist ein Vorhaben gewesen, dass über zig Jahre angewachsen ist. Spätestens seit 2007, nachdem die iranischen Atomanlagen durch die USA und Israel mit dem Stuxnet-Trojaner infiziert wurden, gibt es beim iranischen Regime die Idee der totalen Abschottung und Kontrolle des gesamten inländischen Internetverkehrs. Im Jahr 2009 fand der erste Schritt dahingehend statt, indem man die inländische Bandbreite auf ein absolutes Minimum reduziert hat. Im Sommer 2011 kündigte der Iran Pläne zum Aufbau eines internen Internets an, das vollständig von der Außenwelt abgeschottet ist, und begründete diesen Schritt mit den Bemühungen, „ein wirklich halales [gesetzeskonformes] Netzwerk aufzubauen, das sich an Muslime auf ethischer und moralischer Ebene richtet“. Die Regierung verkündete, dass 60 Prozent der iranischen Internetnutzer bereits an dem isolierten System angeschlossen seien und dass sie beabsichtige, den Rest innerhalb von zwei Jahren an das System anzuschließen.
Im September 2012 wurde Google als Suchmaschine, sowie als Email-Anbieter, im Iran strikt verboten. Parallel wurde 2012 durch den Iran bekannt gegeben, dass er Google für ein Instrument westlicher Spionage hält und eine inländische Alternative mit dem Namen „Yahaq“, was auf Farsi „Oh Herr“ bedeutet, entwickelt hat und online gehen wird. In den letzten neun Jahren wurden diese Ideen des Regimes immer weiter technisch verfeinert, also ein eigenes inländisches Internet inklusive eigenes DNS-System, sowie die fast 100%ige Kontrolle und Blockade des Internet-Datenverkehrs rein und raus im Land.
In den ganzen Jahren waren die USA immer wieder bemüht, diesen „eisernen Vorhang“ dezent zu durchbrechen mit den verschiedensten Projekten und Hilfestellungen. Die wenig bekannte US-Bundesbehörde, die die Voice of America finanziert, der Broadcasting Board of Governors (BBG), steht an vorderster Front im Kampf für die elektronische Freiheit im Iran. Die BBG hat eine fortschrittliche Abschirmungstechnologie entwickelt, die es Internetnutzern ermöglicht, fast überall im Internet zu surfen. Eine kostenlose, von der BBG gesponserte Software ist TOR, die das Surfen im Internet durch mehrere Länder leitet, um zu verschleiern, wer sich was ansieht. Eine andere ist Ultrasurf, die einen Internetnutzer zu einer anderen Internetadresse schickt, wenn staatliche Überwachungsbehörden versuchen, die von ihm besuchte Website zu sperren. Ein drittes ist Psiphon, das die länderspezifischen Webseiten der BBG (z. B. Radio Farda) auf temporäre Internetadressen verschiebt, wo sie noch ein paar Tage aktiv bleiben können, bis sie von repressiven Regimen gefunden und gesperrt werden. Dann beginnt das elektronische Katz-und-Maus-Spiel mit der Verlegung der Seiten von neuem.
Ein wirklich fantasievolles Projekt in der Hinsicht, hat das amerik. Außenministerium auf den Weg gebracht. Dieses nannte sich „Commotion“.
Bei Commotion handelt es sich um ein tragbares Gerät, das über Grenzen hinweg geschmuggelt werden kann und, sobald es aktiviert ist, einen drahtlosen Internetzugang zum weltweiten Internet in einem weiten Umkreis ermöglicht. Das Gerät schafft ein „Mesh-Netzwerk“, das Smartphones oder PCs in ein drahtloses Netz ohne zentralen Knotenpunkt verwandeln kann, wodurch theoretisch die Überwachungsmaßnahmen eines feindlichen Regimes umgangen werden können.

Bevor ich nun noch weiter vom ursprünglichen Thema abschweife…back to Hollywood, back to VPN ^^

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Sehr interessant, danke für die Ausführungen.

In den 1990ern habe ich in Andalusien die Demos gegen Echelon mitbekommen. Davon spricht heute keiner mehr, obwohl auch dadurch Internetdaten ausgespäht werden. Von fremden Ländern auf (nicht nur) spanischem Boden. Dass dabei auch Wirtschaftsspionage betrieben werden kann, ist übrigens nicht zufällig möglich, sondern konzeptionell so vorgesehen. Auch das EU-Parlament ist hier erstaunlich handzahm und sieht in dem massenhaften Abhören zu nachrichtendienstlichen Zwecken keine Konflikte mit EU-Recht.

Siehe hierzu auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Echelon#Entwicklung_ab_1990

Das zeigt einmal wieder, wie wichtig sichere Kommunikation ist und wie wenig wir uns auf unsere Volksvertreter verlassen können, diese zu fördern. Im Gegenteil, wie auch Rezo in seinem letzten Politik-Video zum Thema „Uploadfilter“ dargestellt hat:

https://youtu.be/rIj3qskDAZM?t=678

Ich bin übrigens gespannt, ob die VPN-Anbieter nun vorerst die Werbung für das Umgehen von Geoblocking entfernen oder auf Konfrontationskurs gehen. Vor einiger Zeit hatten wir schon einmal einen ähnlichen Fall, der lediglich Einfluss auf die Art der Eigenwerbung der Anbieter hatte.