Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing-Urteil: Über 70-Jährige ohne PC soll Filesharing betrieben haben
Und wen wundert das hier noch?
Auf den Scheiterhaufen mit der Raubmordkopiererin
Das LG Köln ist bekannt für derartige rechtliche Fehlschüsse. Deshalb werden sie von der content-M. regelmäßig als Gericht genutzt.
„Vor deutschen Gerichten ist mittlerweile die Verteidigung von AnschlussinhaberInnen gegen den Vorwurf, mittels Filesharing eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben solange aussichtslos, bis die AnschlussinhaberIn die TäterIn ermittelt und deren Namen und ladungsfähige Adresse den RechteverwerterInnen mitteilt. […]
War das auch nicht mal so, dass man eigene Familienangehörige nicht belasten muß?? Oder habe ich da was falsches im Hinterkopf?