Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing: IP-Adressen-Speicherung unter Voraussetzungen zulässig
Schließlich entschied der EuGH noch, dass unter bestimmten Voraussetzungen die systematische Speicherung der IP-Adressen von rechtsverletzenden Filesharing-Teilnehmern erlaubt wäre. Das trifft sowohl für die Rechteinhaber, als auch für damit beauftragte Dritte zu.
Da beisst sich die Katze doch wieder selber in den Schwanz, oder nicht?
Laut diesem Urteil wäre die Speicherung nur legitim, wenn zuvor bewiesen wurde, dass das Filesharing irgendwelche Rechte verletzt. Aber um die Rechtsverletzung festzustellen, doch eigentlich nicht!!
Ist halt die Frage, was man bereits als Rechtsverletzung ansieht. In dem Artikel steht ja bereits, dass selbst das Hochladen von Prozentanteilen eine Rechtsverletzung darstellt. Die IP-Adresse der Seeder in einem P2P-Netzwerk lassen sich recht einfach über die Clients identifizieren. Falls man dies als Rechtsverletzung ansieht, dann könnte eine Verfolgung möglicherweise schon rechtens sein.
Im Grunde war es doch immer schon so, dass IP-Adressen gespeichert wurden und die zugehörigen Daten bei Verdacht herausgegeben wurden, oder nicht? Allerdings hält die Vorratsdatenspeicherung nur rund 4 Wochen an und darf nur zur Verfolgung einer Straftat, nicht aber darüber hinaus genutzt werden. Im Grunde dürfte man nun, bei Verdacht oder im Zuge einer Straftat, die IP-Adressen sogar darüber hinaus (möglicherweise dauerhaft?) systematisch untersuchen, um weitere Rechtsverletzung zu unterbinden? Zumindest verstehe ich das so.
Die Frage die ich mir gerade stelle. Wo zieht man die Grenze? Wie kann man beweisen, dass etwas mit rechten Dingen zuging und wann nicht? Das ganze könnte mitunter in einer Willkür enden. Zumal viele Provider doch auch dynamische IP-Adressen vergeben. Falls nun einmal eine Rechtsverletzung von der IP-Adresse ausging, darf diese dann weiterverfolgt werden, auch wenn diese an einer anderen Person übermittelt wurde oder dürfen nur die IP-Adressen der, zum Zeitpunkt des Verdachts, zugewiesenen Person verfolgt werden?
Möglicherweise verstehe ich das Ganze gerade aber auch etwas falsch
Ich weis auch nicht, das ist doch alles Blödsinn. Ich verstehe das nicht wieso in Deutschland Torrent nicht erlaubt ist.
In Österreich habe ich mit meinen Freunden sehr viel Runtergeladen aber es ist nie eine Abmahnung gekommen. Wir haben sogar auf den Öffentlichen Trackern. Auch in den anderen Ländern wie Bulgarien, Rumänien. Kosovo, Nordmazedonien, Griechenland, Serbien. bekommt man keine Abmahnungen. Die Scheisse gibt es nur in Deutschland. Die wollen nur alle Geld haben sonst nichts.
Na dann weißt du ja, in welchen Ländern du dir eine Seedbox mieten musst.
In Deutschland herrscht halt Zucht und Ordnung, diese Regel Faschisten siehst du an jeder Ecke und klar, All bout the Money.
Was im Artikel vergessen wird, Copyrightrolle haben Rechte an irgendwelchen Pornos erworben, damit die Gerichte in Belgien bis hin zum obersten Gericht dort genervt, dort wurde der Fall an den EUGH weitergeleitet. Das belgische Gericht muss jetzt wieder entscheiden für sein Land.
Fakt ist:
Die Copyrightrolle agieren von Zypern aus, mehere Recherchen ergaben mehere Briefkastenfirmen mit Strohmännern von denen keiner erreichbar ist außer vlt. die Anwaltskanzlei die die angeblichen Copyrightverstöße durchsetzen will. Quelle: