Kommentare zu folgendem Beitrag: EuGH Grundsatzentscheidung: IP-Adressen dürfen gespeichert werden
Kommentar von Korrupt:
Extremst lesenswert dazu https://blog.alvar-freude.de/2016/10/ip-adressen–gutachten.html und dem nsäglichen Unfug, den der Gutachter da verbrochen hat. Im Übrigen stünde es Breyer gut zu Gesicht, wenn er zur Kenntnis nehmen würde, dass man zum Tracken von dem, „…Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an.“ mitnichten IPs braucht. Zumindest ich hab zum Leute targeten in den letzten Jahren kein einziges Mal irgendwelche IP-Logs ausgewertet oder IP-Daten gebraucht. Und oh wunder, es funktioniert. Gerade deswegen.
Kommentar von Kleo:
Man könnte das enorm erschweren mit dem VPN Programm, oder ?
Dann findet die Vorratsdatenspeicherung bei deinem VPN-Anbieter und sonst nirgendwo mehr statt, das ist der Unterschied. Hoffentlich kann man dem vertrauen.