EuGH-Generalanwalt: Uploaded muss nicht für seine User haften

Kommentare zu folgendem Beitrag: Uploaded muss laut EuGH-Generalanwalt nicht für seine User haften

Dann frage ich mich wieso share-online, rapidshare und co hops genommen wurden obwohl sie genau so urheberrechtlich-geschützte werke auf ihren servern hatten und sie trotzdem dafür haften mussten?

Was macht uploaded.to besser als die vorherigen Dienste.

Bei Share-Online geht es ja schon mal damit los, dass der tatsächliche Firmensitz in Aachen verschleiert wurde. Der Betreiber wird sich deswegen auch wegen massiver Steuerhinterziehung verantworten müssen. Der Macher wohnt in Aachen, nicht bei seinem Briefkasten in Belize. :wink:

Die Aussage des Generalanwalts im Fall Uploaded bzw. YouTube ist außerdem noch nicht das Urteil, das muss man unterscheiden.

Das finale Urteil gegen RapidShare vom Strafgericht Zug steht hingegen noch aus. Die ganzen zivilrechtlichen Klagen wurden dem Eigentümer einfach irgendwann zu teuer. Zudem zeigte sich, dass man mit legalen Mitteln auf dem Sektor kein Geld verdienen konnte. Solche Projekte wie RapidGames oder die legale Verbreitung von Antivirensoftware mithilfe von Computerzeitschriften etc. warfen offenbar nicht das Geld ab, was man sich erhofft hatte.

@Ghandy Was spielt das für eine Rolle? Eine Firma in Aachen darf doch auch Tochtergesellschaften im Ausland betreiben? Ich sehe da nichts illegales was Share-Online gemacht haben soll. Da geht es wahrscheinlich um völlig was anderes.

  1. Steuerhinterziehung
  2. Die Uploads wurden systematisch von Share-Online wieder online genommen obwohl sie wegen Abuse entfernt werden mussten.

Es gab andere Gründe wegen Share-Online aber bestimmt nicht wegen Firmensitz

Und nichts anderes hat @Ghandy doch über dir geschrieben!! Er hat den Firmensitz in Aachen verschleiert und somit die Steuern in DE gespart - also Steuerhinterziehung!! :wink:

So wie man das von der GVU (jetzt nicht mehr), den Medien sowie von der StA entnehmen kann, hat letztlich die GVU das zur Anzeige gebracht. Gut möglich das eventuell später der Punkt Steuerhinterziehung hinzukommt, aber bisher lautet der Vorwurf (wahrscheinlich immer noch) „durch den Betrieb der Plattform in einer Vielzahl von Fällen Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke begangen zu haben“.

Die GVU meldet, dass einer seiner Mitglieder 8 Millionen Nachrichten an Share Online gesendet hat, um illegal verbreiteten Content offline zu nehmen.
Dem kam der Anbieter wohl auch nach, aber die Inhalte tauchten kurze Zeit später wieder auf.
Angeblich wurde bei Tests seitens der Behörden nachgewiesen, dass beim Verbleib der Daten auf dem Filehoster Unterstützung von den Betreibern kam.

Und wenn man zwischen den Zeilen liest, könnte man auch annehmen, das die gemeldeten und die vermeintlichen gelöschten Dateien später 1 zu 1 wiederhergestellt worden sind, ohne erneutes hochladen, umpacken bzw. den MD5-Wert zuändern.
Anders formuliert habe man diese Dateien mit dem urheberrechtlichen Inhalt für kurzer Zeit für die Nutzer nicht sichtbar bzw. nicht zugänglich gemacht.
Und dieser genannte Test, der seitens der Behörden durchgeführt worden sein soll, könnte sich demnach auch um die Daten die im dreistelligen Tera-Bereich sichergestellt worden sind handeln.

Wussten die Behörden das nicht, das deutsche Staatsangehörige in Deutschland lebend, den Hoster Share-Online über 10 Jahre lang betrieben haben, war das alles nicht längst schon bekannt?
Scheinbar gab es bis dahin kein besonderes öffentliches Interesse damit die Staatsanwaltschaft hier in irgendeiner Weise aktiv wird, selbst bei einer vermutlichen Steuerhinterziehung die wohl schon offentsichtlich anzunehmen wäre.

Man nimmt das Löschen der fraglichen Dateien ernster (verglichen zu SO.Biz), des Weiteren werden immer noch Accounts gesperrt. Ist zwar alles noch nicht im Sinne der Urheber, aber der ständige Verlust des Accounts, bedeutet für die Uploader weniger Einnahmen bzw. total Verlust.

Was ist denn mit kryptischen Dateinamen, Verschlüsselung (auch der inhaltlichen Dateinamen)?
Was ja unbequemerweise schon länger möglich ist.
Und was die zusätzlichen eindeutigen Identifizieungs-Werten angeht, da wird´s doch bestimmt auch´ne automatisierte Möglichkeit geben von findigen Tüftlern.