Ende der Online-Anonymität: EuGH erlaubt Überwachung von Online-Piraten

Ich möchte darum bitten, dass trotz der Schwere der Lage davon abgesehen wird, Kopierschutzverletzungen mit Drogenhandel so zu vergleichen, als sei Zweiteres ein schlimmes Verbrechen. Ich mein, bei Copyright-Verletzungen werden Anbieter um digitale Produkte beraubt, was indirekt Verlust von Einnahmen bedeutet, während Drogendealer lediglich die Nachfrage nach Rauschmitteln stillen, weil es die Regierung nicht gebacken bekommt sie zu legalisieren.

Das eigentliche Problem ist ja, dass Copyright-Verletzungen ansich garnicht so hart bestraft werden sollten, wie sie es tun, zB bei dem Mann der Tausende Euro zahlen muss, weil er n YouTube-Kanal über LEGO machte. Das war pure Abzocke. Und dazu kommt noch, dass diese Anti-Anonymitäts-Gesetze bestimmt dazu führen werden, dass man sich auch anderen vermeintlichen Problemen hingibt, unter Anderem Drogenhandel, und dabei die Privatsphäre vieler Menschen verletzt

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Ich denke damit wird den ganzen Anbietern von illegaler Software / Medien (Filme, Musik) etc. einen Riegel vorgeschoben. Die Frage ist doch: nutze ich VPN, bin ich noch anonym? Nutze ich Hoster wie Rapidgator, DDownload, Nitroflare oder was auch immer, werde ich trotz VPN geloggt? Natürlich soll das nicht sein, aber wie hier schon oft geschrieben wurde, ist die Copyright-Verletzung sicherlich nicht mit dem eigentlichen Ansinnen, Kriminalitäten aller Art „einzufangen“, gleichzusetzen. Schade, irgendwie war das immer aufregend zu sehen, was alles möglich ist. Das ist jetzt wohl das Ende von MyGully und Co.

Wir fordern das Recht auf Rausch…

Legalize ist

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Beraubt? Schon die Nutzung des Wortes Raubkopie ist verkehrt. Man kann Daten nur kopieren aber nicht „rauben“. Die Nebenwirkungen von Drogen gehen aber über den Konsum von Raubmordkopien weit hinaus, mit solchen Vergleichen wäre ich vorsichtig.

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Aus dem EuGH-Urteil:

7 Art. 6 („Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“) DSGVO sieht in Abs. 1 vor:

„Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

f) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen …

Unterabsatz 1 Buchstabe f gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung.“

8 Art. 9 („Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“) DSGVO sieht in Abs. 2 Buchst. e und f vor, dass das Verbot der Verarbeitung bestimmter Arten personenbezogener Daten, u. a. von Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person, keine Anwendung findet, wenn sich die Verarbeitung auf personenbezogene Daten bezieht, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat, oder wenn die Verarbeitung u. a. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

9 Art. 23 („Beschränkungen“) DSGVO bestimmt in Abs. 1:

„Durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter unterliegt, können die Pflichten und Rechte gemäß den Artikeln 12 bis 22 und Artikel 34 sowie Artikel 5, insofern dessen Bestimmungen den in den Artikeln 12 bis 22 vorgesehenen Rechten und Pflichten entsprechen, im Wege von Gesetzgebungsmaßnahmen beschränkt werden, sofern eine solche Beschränkung den Wesensgehalt der Grundrechte und Grundfreiheiten achtet und in einer demokratischen Gesellschaft eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, die Folgendes sicherstellt:

i) den Schutz der betroffenen Person oder der Rechte und Freiheiten anderer Personen;

j) die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.“

Am Ende wird eh immer der Illegale Weg siegen, was die Rechtsinhaber NIE kapieren. Nur: seit den 80ern lügen die rum, dass Kopien so böse seien, dass man Pleite geht und bis heute ist nicht eine Firma bekannt, die dadurch pleite ging. Egal wie man Illegal findet… am besten findet man sich damit ab und spart sich den Kopierschutz, der zu 99% eh nur die legalen Käufer trifft. Die Anbieter des Schwachsinns geilen sich weiterhin an der Dummheit der Firmen auf, die treudoof fürn KS zahlen, der eh nichts bringt. Und wenn ein KS, wie oft, beim Käufer das Spielen verhindert, muss eh flott eine Lösung durch den Anbieter des Spiels her. Ich als Kunde bin da absolut fein raus.

Abgesehen davon: es wird IMMER eine Hintertüre geben. Um die 00er war Torrent DER Hit und absolut sicher, heute eben nicht mehr. Außer man kennt sich 1A mit VPN aus. Und im schlimmsten Falle müsste man, soweit ich weiß, eh nur das Zahlen, was man hätte, hätte man legal gekauft. Also als Downloader. Von daher dürften diese weiterhin „sicher“ sein, denn die Uploader dürfen eh, im Falle des Falles ALLES zahlen. Und gegen 10 Uploader ist es einfacher als gegen 100000000 Downloader.

Schweigebefehl gibt es nicht im Deutschen Recht nur passend dazu § 258 StGB Strafvereitelung! Ich bin kein Jurist, aber der Wink mit diesem oder ähnlichen Paragraphen in EU- oder EU nahen Ländern würde gleiches Verhalten von EU- oder EU nahen und ansässigen VPN Providern bewirken. Ist der VPN Provider aber z. B.im Global Pizza Tower von Panama City ansässig, wäre die Rechtsverfolgung infolge des EuGH Urteiles nicht mehr wirksam.

:wink:

Dieses Unwort „Schweigebefehl“ ist ja rein auf die erwähnten Eye-States bezogen! Natürlich ist ein VPN mit Sitz ausserhalb der EU die vermeintlich bessere Wahl. Die Beispiele oben, sind halt leider auch so passiert. Es sollte halt nur klarmachen, dass man sich als Nutzer nirgends zu 100% sicher sein kann…

Nicht nur dass das Wort beraubt hier nicht zutrifft, sollte man generell darauf verzichten den Begriff der Raubkopie zu benutzen, da es sich dabei rein um einen Begriff der marketingindustrie handelt.
Was mir bei der Diskussion hier gänzlich fehlt, ist dass bisher niemand einen Kommentar dazu abgibt, dass hier das gesetzliche Urheberrecht über das Grundrecht auf Anonymität, gestellt wird. Entweder habe ich hier einen Denkfehler oder man könnte das ganze Ding mit dieser Argumentation wieder zu Fall bringen.
Zwei weitere Punkte.

  1. Versucht man hier mit der urheberargumentation doch noch Ziele der chatkontrolle zu erfüllen. Der meiste content von pädokriminellen läuft ja über filehoster im clearweb. Ansich ja eine gute Sache.
  2. Habe ich wieder vergessen, verdammt.
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