Kommentare zu folgendem Beitrag: Encrochat-Hack: Haben ausgewertete Daten vor Gericht Bestand?
Schwieriges Thema, man muss sich bei dieser Frage von den Taten distanzieren und das Gesamtbild sehen. Natürlich geht es hier nicht draum, Mörder oder Schwerverbrecher zu entlasten. Es geht um einen fairen Prozess und der zukünftige Umgang mit Gesetzen und Maßnahmen, die international gelten.
Da finde ich es nicht in Ordnung die Gesetze so zu umgehen, dass man andere Behörden einfach machen lässt und auf die Ergebnisse wartet. Wo soll das hinführen? Das ist gewissermaßen ein Outsourcing an Ermittlungsarbeit mit Methoden, die hierzulande gesetzlich verboten sind.
Beispielsweise ist eine Durchsuchung im Internet gleichzusetzen mit einer Durchsuchung der Wohnung. Beides § 103 StPO wenn ich mich nicht täusche.
In einem möglichen Szenario wird also ein Dienst von Person X durch die polnische Polizei online durchsucht, da ein deutscher Polizist ahnt, dass er womöglich keine Erlaubnis zur Durchsuchung von dem Richter erhalten wird. Er informiert die Kollegen in Polen und „hört sich mal um“. Die polnische Polizei schickt dann die Ergebnisse an die deutsche Polizei, nachdem festgestellt wurde, dass ja offensichtlich etwas illegales im Gange war. Ein durchaus denkbares Szenario. (Polen ist natürlich nur ein Beispiel für ein Land, indem ggf. nicht so genau hingeschaut wird)
Wie wäre es denn, wenn plötzlich die polnische Polizei vor der Haustür steht und deine Wohnung durchsucht, weil die deutsche dort keinen Beschluss hatte? Ein völlig undenkbares Szenario. Hier zeigen sich auch schnell die geltenden Gesetze und Grenzen, die zurecht festgelegt wurden.
Die Polizei legt die Grenzen des Internets gerne für ihre Zwecke aus. Ermittelt wird weltweit ohne Konsequenzen mit allen Gesetzen, die man irgendwo mal auftreiben kann - man könnte sich ja noch den Kongo ins Boot holen, dann könnte man den Service Provider mit einer Kalashnikov befragen /s. Haftbar gemacht wird man bei jedem Mist aber exakt dort, wo man wohnhaft ist. Demzufolge sollten auch alle Gesetze inkl. des Ermittlungsverfahrens und den zulässigen Beweisen dort gelten. Aus meiner Sicht sind die Beweise von Encrochat nicht zulässig und die damit verbundenen Ermittlungsergebnisse müssten vor Gericht fallen gelassen werden. Wie es dann mit Zufallsfunden ist - keine Ahnung.
Wird aber eh nicht passieren, so genau nimmt man das Recht in DE nicht eine feine Lücke, die fleißig genutzt wird.
Wenn es um das Aufstellen von Honeypots geht, hat man schon häufiger an die Kollegen in den Niederlanden verwiesen, weil das da noch legal ist. Das Vorgehen wäre also kein Einzelfall.
Das, was der Berliner Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli zu dem Vorgang sagte, ist IMO Fakt! Da die Frage ja jetzt schin im Raum steht, ob die eingesetzten Mittel der ausländischen Behörden im eigenen Land rechtsgültig sind, können die deutschen Behörden diese nicht einfach für Anklagen verwenden!
Sollten nun die Gerichte Urteile aussprechen gegen die Beschuldigten, welche auf Grundlage der ausländischen Ermittlungen aufbauen, wäre das wieder mal ein Schnellschuss aus purem Aktionismus, die im Nachgang dann eventuell wieder revidiert werden müssten! Die einzigen, die daraus dann einen Vorteil ziehen könnten, wären die Verbrecher, die im Zweifel dann sogar freigesprochen werden müssten, obwohl die Straftaten offensichtlich auf der Hand liegen!
Dann heisst es nur noch: Behörden / Justiz = sechs, setzen!!
Solche Vorgehensweisen klappen in der Regel bei kleineren Fischen, die sich kein guten Anwalt leisten können, aber bei gewissen Anwälten wird das schon sehr schwer, durchzubekommen, schlaue Verbrecher haben genug Geld zur Seite geschafft, um solche dann zu bezahlen, mal schauen was passiert, ich bleibe gespannt.
Das mag ja noch sein! Aber wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Urteile, welche ausgesprochen wurden, nicht rechtskräftig sind auf Grund der vorab genannten Gründe, müssen diese ebenfalls revidiert werden im Anschluss!
Jo, aber ich ging zb bei damaligen Dingen nicht in Revision, weil ich Angst hatte, noch mehr Folgekosten zu tragen, klar bei so hohen Gefängnisstrafen ist das natürlich ne andere Geschichte, aber ich mein ja nur, bei kleineren Fischen scheißen die sehr oft auf ihre eigenen Gesetze… frei nach dem Motto, Gesetze sind Auslegungssache. OHNE FOLGEN.
Abwarten und irgendwas trinken, würde ich sagen…!
Da aber Oberlandesgerichte einer gerichtlichen Nutzung bereits zustimmten, wird infolge darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen.
Wie wir ja nunmal auch von den diversen, wieder eingestampften Corona-Maßnahmen wissen, sehen die Richter beim BVG solche Angelegenheiten etwas defizieler, als Amts- und Landgerichte!